Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Freitag, 29. März 2024
„Abgabe ist verfassungswidrig"

PV Austria: Kritik an doppelter Abschöpfung bei erneuerbarer Energie im Burgenland

Photovoltaik Energiezukunft | Julia Jamy | 11.11.2022 | |  
(© PV Austria) Eine Novelle des burgenländischen Raumplanungsgesetzes soll eine drastische Anhebung der erst kürzlich eingeführten burgenländischen Landschaftsbild-Abgabe für Windkraft und PV bringen. Die Anhebung sei unsachlich, verfassungswidrig und verletze das EU-Recht, so der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria). Scharfe Kritik kommt auch vom Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ)

Diese Woche präsentierte der burgenländische Landesrat Heinrich Dorner eine deutliche Erhöhung der erst vor kurzem eingeführten burgenländischen Windkraft- und Photovoltaikabgabe. Die Höhe der Abgabe soll zukünftig 17.600 € pro Megawatt Windkraft und 6.500 € pro Hektar Photovoltaik betragen. Bei Windkraft handelt es sich dabei um eine Versechsfachung, bei Photovoltaik um eine Verfünffachung. „Dies würde de facto einer Abschöpfung bis zu 100 Prozent der gesamten Gewinne gleichkommen und damit weitere Investitionen stoppen“, so Vera Immitzer,Geschäftsführerin von PV Austria.

Die Abgabe soll nicht nur für Neuanlagen gelten, sondern rückwirkend auch für bestehende Anlagen angehoben werden: 7.900 € pro Megawatt bei Windkraft und 3.250 € pro Hektar bei PV soll für seit Jahren in Betrieb befindliche Anlagen gezahlt werden. Burgenland plant damit „eine Gesetzesnovellierung, die verfassungswidrig sowie EU-rechtswidrig ist, und bremst damit aktiv die Energiewende in Zeiten der Energie- und Klimakrise.“, so die PV Austria. Die Novelle soll in der nächsten Landtagssitzung am 17. November beschlossen werden.

„Erdrosselungssteuer“

Ein von den Branchenverbänden PV Austria und IG Windkraft beauftragtes Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer urteilt über die Verfassungswidrigkeit und EU-Unvereinbarkeit der geplanten Erhöhung. „Diese Abgabe ist eine Erdrosselungssteuer“, so Mayer. „Die Anhebung ist unsachlich,verfassungswidrig und verletzt EU-Recht.“

Die Einführung der Windkraft- und PV-Abgabe im Jahr 2021 erfolgte mit dem Argument, dass dadurch ein Ausgleich für die Belastung des Landschaftsbildes erfolgt, der Land und Gemeinden zugutekommen soll „Angesichts der ambitionierten Klima- und Energieziele ist es fragwürdig, ausgerechnet Windkraft- und Photovoltaikanlagen mit einer Abgabe zu belasten, wo doch Experten einhellig davon ausgehen, dass gerade diese beiden Technologien in den nächsten zehn Jahren massiv ausgebaut werden müssen“, so Immitzer.

Scharfe Kritik

Scharfe Kritik kommt auch vom Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). Besonders problematisch sieht der EEÖ nicht nur die Höhe dieser Abgabe auf Landesebene, sondern die zukünftig zweifache Belastung von Erzeugern erneuerbarer Energie im Burgenland. Grund dafür sei die bereits auf Bundesebene erarbeitete Abschöpfung von sogenannten Überschusserlösen, die erst kürzlich durch eine EU-Verordnung verabschiedet wurde und nun auch in Österreich zur Umsetzung kommen wird.

„Der beschleunigte Erneuerbaren-Ausbau als einzig richtige Reaktion auf die Energiekrise ist weitgehend unbestritten – national und international, auf Seite der Wirtschaft und der VerbraucherInnen. Doch die im Burgenland nun ausgerufene Abschöpfung, die sich zur nationalen Abschöpfung aufgrund der EU-Verordnung dazu gesellt, wirkt dem in zweifacher Weise entgegen”, sagt Martina Prechtl-Grundnig, Expertin für Erneuerbare Energie beim EEÖ. „Zum einen zerstören derart drastische Eingriffe in die Rahmenbedingungen bestehender Erzeugungsanlagen nachhaltig das Investitionsvertrauen. Zum anderen wird dadurch verfügbares Kapital für Investitionen in neue Erzeugungsanlagen abgezogen. Eine Abschöpfung, die bis zu 100 Prozent des Gesamtgewinns reicht, wird den Ausbau der Erneuerbaren im Burgenland stark einschränken und konterkariert auch das selbstgesetzte Landesziel der Klimaneutralität bis 2030.“

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden