@-Insider: FAQ zum Preisauszeichnungsgesetz

Der §9a PrAG ist die österreichische Umsetzung einer EU-Richtlinie. Damit soll dem Konsumenten ermöglicht werden, inwieweit die angegebenen Rabatte einer tatsächlichen Preisminderung entsprechen. So dürfen Werbeaussagen mit zB „minus 70%“ nur noch dann erfolgen, wenn der Preis eines Produktes im Vergleich zum tatsächlich verlangten niedrigsten Preis der letzten 30 Tage um minus 70% reduziert wurde.
Lesen Sie mehr im folgenden @-Insider:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat auf unser Bestreben einen Frage-Antwort-Katalog erstellt zum neuen § 9a Abs. 1 Preisauszeichnungsgesetz, welches am 20. Juli 2022 in Kraft getreten ist.
Laut diesem haben Unternehmer bei Preisermäßigungen in Beträgen oder in Prozenten auch den vorherigen niedrigsten Preis anzugeben, welcher zumindest einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung in demselben Vertriebskanal verlangt wurde.
Das Bundesgremium und KR Kastinger haben im Juli an einem mehrstündigen, intensiven Meinungsaustausch mit dem zuständigen Bundesministerium (BMDW) teilgenommen, bei welchem im kleineren Rahmen verschiedenste Fragen zu dieser neuen Bestimmung erörtert wurden; im Anschluss wurde eine Frageliste an das Bundesministerium geschickt. Nun wurde beiliegende FAQ-Liste seitens des Bundesministerium erstellt, welche Unklarheiten beseitigen soll.
Das Bundesministerium hat einzelne Fragen auch zur Abklärung an die Europäische Kommission übermittelt. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns diese gerne zusenden. Das Bundesministerium ist für laufende Aktualisierungen der FAQ offen.
Freundliche Grüße
Robert Pfarrwaller und Hubert Kastinger
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