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Samstag, 20. April 2024
Energiekostenzuschuss II – nun auch für den Handel

Teuerung: Bundesregierung legt weiteres Hilfspaket für Unternehmen auf

Hintergrund | Dominik Schebach | 22.12.2022 | |  
Der Energiekostenzuschuss 2 gilt für das gesamte Jahr 2023 und fördert bis zu 60% der Mehrkosten bei Energie. Der Energiekostenzuschuss 2 gilt für das gesamte Jahr 2023 und fördert bis zu 60% der Mehrkosten bei Energie. (© Pixabay) Gestern haben Bundesminister Martin Kocher und Klimaministerin Leonore Gewessler noch einmal ein Vorhaben der Regierung präsentiert, das vor allem wegen der geplanten Unternehmenshilfen auch für den Elektrofachhandel interessant ist: So wird nach dem Energiekostenzuschuss 1 nun der Energiekostenzuschuss 2 für das gesamte Jahr 2023 eingeführt.

„Bei vielen Unternehmen kommen jetzt die hohen Rechnungen an. Wir sehen den Energiekostenzuschuss 2 deswegen als eine Maßnahme an, die notwendig ist, um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft, die österreichischen Betriebe und den Standort Österreich sichern“, so Kocher. Die neue Regelung orientiert sich am deutschen Vorbild des Energiepreisdeckels sowie dem Rahmen, welche die EU für die Förderung der gestiegenen Energiepreise vorgegeben hat. Gleichzeitig erfüllt die Bundesregierung damit eine Forderung der WKO.

Der Energiekostenzuschuss 2 unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten von der bisherigen Regelung. So wird die Förderintensität erhöht. Wurden bisher 30% der Mehrkosten bei Energie gefördert, so sind es nun 60%. Zudem benötigen die Unternehmen in den ersten beiden von fünf Förderstufen keinen Nachweis der Energieintensität mehr. Damit kommen auch Handelsbetriebe, die unter den hohen Energiekosten leiden, in den Genuss der Förderung.

Gefördert werden demnach in der ersten Stufe Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Keine Förderungen gibt es für staatliche Einheiten, energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Banken. Im Energiekostenzuschuss 2 bleiben die Einschränkungen bezüglich der Auszahlung von Boni und Gewinnen bestehen.

„Hilft Handel durch die Krise“

„Da ist ein großer Wurf gelungen“, zeigt sich Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel, mit dem neuen Hilfspaket der Bundesregierung zufrieden.

Auf große Zustimmung stößt das Paket bei der Bundessparte Handel. „Die Erhöhung der Förderintensität von 30 auf 60% der Mehrkosten sowie der Entfall des Nachweises einer Mindest-Energieintensität bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro und damit eine niedrigere Eintrittsschwelle für Unternehmen – da ist ein großer Wurf gelungen“, zeigt sich Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel, zufrieden.

Besonders begrüßt wird die Ausweitung der Hilfen, da mit dem angekündigten Energiekostenzuschuss 2 das Kriterium der Energieintensität in der Stufe 1 und 2 wegfällt Das ist deswegen für den Handel so wichtig, da der Handel weniger energieintensiv ist, als der produzierende Sektor aber dennoch mit extrem hohen Kosten konfrontiert sei, wie man seitens der Bundessparte anmerkt. So haben viele Handelsunternehmen beim Energiekostenzuschuss I das Kriterium nicht erfüllt.

Der angekündigte Energiekostenzuschuss 2 (EKZ II) deckt nunmehr das gesamte Jahr 2023 als Förderzeitraum ab. „Die Erhöhung der Unterstützungsquote von 30 auf 60% in der Stufe 1 bringt die notwendige Wettbewerbsgleichheit mit unserem Nachbarland Deutschland. Damit wird die geforderte Planungssicherheit geschaffen“, so Branchensprecher Trefelik. „Die Entlastung der Handelsbranche ist dringend notwendig, denn der Handel ist durch die multiplen Kosten, die uns seit fast drei Jahren heimsuchen, doppelt betroffen: Die Betriebe spüren die Energiekrise enorm und die Unternehmen können die erhöhten Kosten nicht 1:1 weitergeben. Dazu kommt, dass die Kunden den Gürtel enger schnallen müssen. Die Kostenexplosion verringerte in den vergangenen Monaten die Marge, die im Bereich des Handels ohnehin geringer ist als in anderen Wirtschaftssektoren. Umso erfreulicher ist, dass sich der Einsatz der Wirtschaft und ihrer Interessenvertretung bezahlt gemacht hat.“

Sehr positiv wurde das Paket auch vom Bundesgremium für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel aufgenommen. Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller hob in diesem Zusammenhang besonders die Wettbewerbsgleichheit mit Deutschland durch die Verdopplung der Fördersumme im Energiekostenzuschuss 2 sowie den Entfall des Kriteriums der Energieintensität in Stufe 1 und 2 hervor.

Weitere Infos finden Sie unter Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen und Betriebe: Eckpunkte – WKO.at

Energieeffizienzgesetz

Neben dem Energiekostenzuschuss 2 stellte die Bundesregierung auch das Energieeffizienzgesetz vor. Mit den im Gesetz formulierten Sparmaßnahmen soll laut Energieministerin Leonore Gewessler der Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um ein Fünftel gesenkt werden. Österreich setzt sich dabei ein ehrgeiziges Ziel, sollen doch damit kumulierte Einsparungen in der Höhe von 180 TWh erzielt werden. Ein entsprechendes Programm der EU fordere dagegen laut Gewessler von Österreich nur eine Einsparung von 138 TWh bis 2030.

Die dafür notwendigen Sparmaßnahmen sollen jährlich mit 190 Mio. Euro gefördert werden. Ein besonderer Schwerpunkt liege dabei auf Haushalten mit geringem Einkommen sowie der Renovierung von bestehenden Gebäuden. Das Geld werde zusätzlich zur bestehenden Sanierungsoffensive bereitgestellt. Die E-Control überwacht als zuständige Behörde die Einsparungen und meldet diese auch nach Brüssel weiter. Kompliziert wird die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes dadurch, weil viele Maßnahmen im Bereich der Bundesländer liegen. Der Bund soll deswegen nach dem Gesetzesentwurf konkrete Sparziele für die Bundesländer festlegen.

Die Begutachtungsphase des Gesetzes läuft noch bis zum 18. Jänner. Danach soll das Gesetz bereits ins Parlament gehen. Dort ist dann allerdings für den Beschluss eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, womit auch eine Einbindung der Opposition notwendig wird.

 

 

 

 

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