Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Freitag, 6. Dezember 2024
Neue Verordnung bringt Vereinfachungen beim Einreichen und Abbau des Förder-Rückstaus

BIM Andreas Wirth: „Mehr Klarheit bei Photovoltaik-Bundesförderungen“

Photovoltaik | Wolfgang Schalko | 14.03.2023 | |  Wissen
Für Bundesinnungsmeister Andreas Wirth geht die Neuregelung der Förderabwicklung in die richtige Richtung. Für Bundesinnungsmeister Andreas Wirth geht die Neuregelung der Förderabwicklung in die richtige Richtung. Für die jüngste Verordnung des Energieministeriums findet Bundesinnungsmeister Andreas Wirth lobende Worte: Diese sorge für mehr Klarheit bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Sinne des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG). Denn die Förderabwicklung – speziell des letzten Jahres – habe sowohl die Endkunden als auch die österreichischen Elektriker vor immense Herausforderungen gestellt.

„Nun hat die Regierung in einer neuen Verordnung Vorschläge der Bundesinnung berücksichtigt, die für mehr Transparenz und weitere Vereinfachung bei den Förderungen im Zusammenhang mit der Neuerrichtung und der Erweiterung von PV-Anlagen sorgen. Besonders die Tatsache, dass es möglich wird, Anlagen, die im Vorjahr errichtet wurden, heuer praktisch rückwirkend gefördert zu bekommen, ist eine gute Botschaft für alle, die im letzten Jahr ein Ticket gezogen haben und nicht zum Zug gekommen sind“, hält Andreas Wirth, Bundesinnungsmeister der österreichischen Elektriker, fest.

Damit bezieht sich Wirth auf eine konkrete Voraussetzung für die Gewährung des Investitionszuschusses in der neuen Verordnung, wonach für Konsumenten die erstmalige Einbringung des Förderantrages bei der EAG-Förderabwicklungsstelle unter bestimmten Bedingungen auch nach Beginn der Arbeiten liegen kann. Der erstmalige Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss ist jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme einzubringen.

Der Bundesinnungsmeister bedankt sich speziell bei ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf und der zuständigen Ministerin Leonore Gewessler für die Kurskorrektur und die gute Zusammenarbeit. Wirth: „Die bisherige Förderpraxis hat leider immer wieder für Irritationen und Verwirrung bei den Elektrikern, aber auch bei unseren Kunden gesorgt. Die nun vorliegende Neuregelung geht in die richtige Richtung.“ So besteht künftig die Möglichkeit, PV-Anlagen auch zu erwerben, zu errichten und gefördert zu bekommen, wenn sie noch nicht ans Stromnetz angeschlossen sind.

„Das mit der neuen Verordnung abgegebene Versprechen, dass man künftig eine vereinfachte Dateneingabe bei Wiederholungen von Förderanträgen umsetzt und binnen weniger Tage mit einem Feedback der Förderstelle zu rechnen ist, wird – davon bin ich überzeugt – ebenfalls positiv ankommen“, so Wirth abschließend.

Apropos Förderung: Der Start des ersten Fördercalls im Jahr 2023 für Investitionszuschüsse Photovoltaik ist für nächsten Donnerstag, den 23. März 2023, geplant. Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom für das Jahr 2023 wurde noch nicht kundgemacht, soll aber noch in dieser Woche in Kraft treten. Weitere Details dazu unter www.eag-abwicklungsstelle.at

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden