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Donnerstag, 18. April 2024
Alle 60 Kilometer aufladen

EU beschließt neue Ausbauziele für Ladesäulen und Wasserstofftankstellen

Elektromobilität | Wolfgang Schalko | 29.03.2023 | |  Wissen
(© A. Halada_BEÖ) Das Europäische Parlament und der Rat haben eine politische Einigung über die neue Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) erzielt, die mehr elektrische Ladestationen und Wasserstofftankstellen bringt. Festgelegt wurden verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Infrastruktur von Strom- und Wasserstoffladepunkten für den Straßensektor, für die landseitige Stromversorgung in See- und Binnenhäfen und die Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge in Europa.

„Mit dieser Einigung stellen wir sicher, dass in ganz Europa bedarfsgerechte und benutzerfreundliche Optionen sowohl für PKW als auch für schwere Nutzfahrzeuge zur Verfügung stehen“, erklärte Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den European Green Deal.

Folgende Hauptziele für den Infrastruktur-Ausbau wurden festgelegt:

  • Das Tempo, in dem die Lade-Infrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ausgebaut wird, muss mit dem Anstieg der Fahrzeugzulassungen mithalten. Zu diesem Zweck muss in den einzelnen Mitgliedstaaten für jedes zugelassene batteriebetriebene Fahrzeug eine Ladeleistung von 1,3 kW über eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden. Darüber hinaus müssen ab 2025 auf den Strecken des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) alle 60 km Schnellladestationen mit einer Leistung von mindestens 150 kW installiert werden.
  • Ab 2025 müssen auf den Strecken des TEN-V-Kernnetzes alle 60 km und im größeren TEN-V-Gesamtnetz alle 100 km Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Mindestleistung von 350 kW errichtet werden. Eine vollständige Netzabdeckung ist bis 2030 zu erreichen. Darüber hinaus müssen für das Aufladen über Nacht Ladestationen an sicheren und gesicherten Parkplätzen installiert werden, ferner Ladestationen für Lieferfahrzeuge an städtischen Knoten.
  • Ab 2030 muss eine sowohl für PKW als auch LKW geeignete Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur an allen städtischen Knoten sowie alle 200 km auf den Strecken des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden. So soll ein ausreichend dichtes Netz für Fahrten mit Wasserstoff-Fahrzeugen innerhalb der gesamten EU gewährleistet sein.
  • Seehäfen mit mindestens 50 Hafenaufenthalten von großen Fahrgastschiffen oder 100 Hafenaufenthalten von Containerschiffen müssen bis 2030 landseitige Stromversorgung für diese Schiffe bereitstellen. Dies wird nicht nur dazu beitragen, den CO2-Fußabdruck des Seeverkehrs zu verringern, sondern auch die lokale Luftverschmutzung in Hafengebieten erheblich verringern.
  • Flughäfen müssen stationäre Flugzeuge bis 2025 an allen Flugsteigen (Gates) und bis 2030 an allen Parkpositionen auf dem Flughafenvorfeld mit Strom versorgen.
  • Die Betreiber von elektrischen Ladestationen und Wasserstofftankstellen müssen für vollständige Preistransparenz sorgen und eine einheitliche Ad-hoc-Zahlungsmethode wie Debit- oder Kreditkarte anbieten. Relevante Daten, z.B. zum Standort, müssen elektronisch zur Verfügung stehen, damit die Kunden umfassend informiert sind.

Die in dieser Woche erzielte politische Einigung muss nun förmlich angenommen werden. Sobald das Europäische Parlament und der Rat diesen Prozess abgeschlossen haben, werden die neuen Vorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten nach einer Übergangszeit von 6 Monaten in Kraft.

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