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Mittwoch, 24. April 2024
Editor's ChoiceBundesgremien fordern Neuaufstellung - Verwerter wollen mehr

Speichermedienvergütung für die Weißware?

Hintergrund | Dominik Schebach | 21.04.2023 | |  
Peter Seiwald (Obmann BG Maschinenhandel), Bianca Dvorak (GF Bundesgremien), Jörn Gellermann (GF ElectronicPartner Austria) & Robert Pfarrwaller (Obmann BG Elektrohandel) forderten im Rahmen einer Pressekonferenz die Neuaufstellung der Speichermedienvergütung. Peter Seiwald (Obmann BG Maschinenhandel), Bianca Dvorak (GF Bundesgremien), Jörn Gellermann (GF ElectronicPartner Austria) & Robert Pfarrwaller (Obmann BG Elektrohandel) forderten im Rahmen einer Pressekonferenz die Neuaufstellung der Speichermedienvergütung. (© Credits: Bill Lorenz) Als Leerkassettenabgabe ist sie entstanden. Inzwischen fallen allerdings auch Laptops, Smartphones und Speichermedien sowie Drucker usw unter die Speichermedienvergütung. Mit einer Verschiebung in Richtng Streaming nimmt diese Abgabe, welche die Endkonsumenten beim Kauf der Geräte oder Speichermedien zu entrichten haben, kontinuierlich ab. Die Verwertungsgesellschaften wollen deswegen dieses 40 Jahre alte System u.a. auf den KFZ- und Spielwarenhandel ausweiten. Die Bundesgremien für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel sowie des Maschinen- und Technologiehandels forderten heute, Freitag, im Rahmen einer Pressekonferenz stattdessen eine Neuaufstellung der Speichermedienvergütung.

Die Speichermedienvergütung ist eine Endkonsumenten-Abgabe, welche Künstler als Ausgleich für die legalen Privatkopien ausbezahlt werden. Die Abgabe wird auf Speichermedien und Vervielfältigungsgeräte aufgeschlagen und stellt mit insgesamt 30 Mio Euro/Jahr eine wichtige Einnahmequelle für Künstler dar. Das System wird mit der technologischen Entwicklung allerdings immer komplexer. Gleichzeitig sinken die Einnahmen, weil sich das Nutzungsverhalten der Endkonsumenten ändert. Die Verwertungsgesellschaften wollen deswegen die Abgaben-Basis ausweiten und nehmen neue Geräteklasse (in denen Speicher verbaut sind) wie Kühlschränke ins Visier und will zusätzlich Branchen wie den KFZ- und Spielwarenhandel miteinbeziehen.

Die Entwicklung der Speichermedienvergütung: Eine Steigerung der Einnahmen konnte immer nur mit einer Ausweitung der Basis erzielt werden. Langfristig gehen die Einahmen ansonsten zurück.

„Eine Finanzierung über den Geräteverkauf ist nicht mehr zeitgemäß, da wir nicht mehr speichern und kopieren, sondern streamen“, erklärte heute Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller. „Die Abgabe für Künstler ist direkt mit der Marktentwicklung verknüpft und schwankt dadurch sehr. Da auch immer weniger Speichermedien verkauft werden, ist die Deckung der Finanzierung der Künstler perspektivisch nicht mehr gegeben – oder nur durch intensive Erhöhungen, die der Handel nicht mehr tragen kann.“

Hoher Aufwand

Dass dieser hohe administrative Aufwand den Handel nicht nur finanziell belastet, ist klar. Schließlich werden mit der Administration hochqualifizierte Mitarbeiter gebunden, welche sich in dieser Zeit nicht auf das Kerngebiet des Handels konzentrieren können, den Verkauf. „Unternehmen stehen heute in einem globalen Wettbewerb und vielfältigen Krisen gegenüber. Eine weitere marktverzerrende Belastung und ein Mehr an Bürokratie ist das schlechteste Signal, das man geben kann“, stellt Peter Seiwald klar, Obmann des Bundesgremiums Maschinen- und Technologiehandel.

Inzwischen ist diese Abgabe zu einem wahren Bürokratiemonster angewachsen. Die heute vorgestellte Studie von Economica im Auftrag des Bundesgremiums bestätigt: Die Kosten für Einhebung, Verteilung und Kontrolle sind höher als die Abgaben insgesamt einbringen. Zwar betrifft die Abgabe nur Endkonsumenten, die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen sind aber enorm. „Abgaben in Höhe von z.B. 2,50 Euro für Mobiltelefone verursachen für Unternehmen pro Vorfall im Mittel 11 Euro Kosten und 13 Minuten Arbeitszeit. Die Administration ist deutlich teurer als die Kerntätigkeit Import & Einkauf“, kritisiert Bianca Dvorak, GF des Bundesgremiums.

Dabei werden besonders hochqualifizierte Mitarbeiter blockiert, da die Berechnung der Abgaben hochkomplex sei. Durch die daraus resultierenden höheren Preise, sind heimische Händler gegenüber dem Online-Handel nicht konkurrenzfähig: Knapp 31 Mio Euro Umsatz entgehen dem heimischen Handel, der Verlust der Bruttowertschöpfung entlang der gesamten Wertschöpfungskette beträgt 7,93 Mio EUR. „Für jeden Euro Bruttowertschöpfung gehen weitere 46 Cent bei den Vorleistern und 11 Cent durch nicht getätigte Konsumausgaben verloren – das muss im Jahr 2023 besser gehen“, so Dvorak.

„Speicher sind in immer mehr Geräten zu finden, die Umsetzung wird für unsere Unternehmen daher immer aufwändiger. Da auch rückwirkende Zahlungen möglich wären, müssten Unternehmen Rückstellungen aufbauen, die in Krisenzeiten wie heute besonders belastend sind“, ergänzt Pfarrwaller, und kritisiert: „Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass sämtliche Technologien für die Finanzierung von Künstlern herangezogen werden, erst recht wenn sie gar nicht zum privaten Kopieren genutzt werden. Oder haben Sie jemals von singenden Kühlschränken gehört?“

„Was ist Arbeitszeit wert?“

Die Entwicklungen bedeuten für den Handel zudem einen markanten Reputationsverlust, betonte Jörn Gellermann. Der ElectronicPartner-Geschäftsführer wies darauf hin, dass gerade in Konsumkrisen Endkonsumenten besonders preissensibel seien und in Richtung ausländischer Online-Shops abwandern. „Wir arbeiten mit modernsten Systemen, aber mit einer Vorlage aus den 80er-Jahren. Die komplexe Abrechnung auf Produktebene erlaubt es uns nicht, künstliche Intelligenz oder Automatisierung einzusetzen. Dahinter stehen erst einmal Menschen, die Informationen sammeln und verarbeiten“, erklärte Gellermann. Er forderte ein Umdenken: „Im Fachkräftemangel muss uns der korrekte Einsatz und Gegenwert der Arbeitsleistung bewusst werden.“

Denn die Erhebung der Daten für die Berechnung der Abgabe blockiere nicht nur wertvolle Mitarbeiter, sie bremse durch die notwendigen Kontrollen durch Wirtschaftsprüfer den Handel zusätzlich. „Neben der Herausforderung Fachkräftemangel sind damit höhere Lohnkosten und eine steigende Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern verbunden. Denn wer arbeitet schon gerne mit einer negativen Kosten-Nutzen-Analyse?“, so Gellermann

Simple Alternative

Als Alternative zum jetzigen System präsentierte Katrin Bremer, Legal and Government Relations für Dell Technologies, Beispiele aus Skandinavien So ist in Finnland bereits seit 2015 eine Budgetlösung implementiert. Die Höhe wird seitens der finnischen Regierung festgelegt, unterstützt durch Markterhebungen zur Privatkopiennutzung und einem Beratungskomitee.

„Unternehmen sind bereits durch hohe Bürokratie-Vorgaben, hohe Steuern und hohe Energiekosten belastet. Es gibt simplere und technologieoffene Lösungen mit einem minimalen Administrations-Aufwand, die es zu nutzen gilt “, gab Bremer zu bedenken. „Durch das simple finnische Modell ist auch das Problem der derzeit praktisch nicht stattfindenden Differenzierung in Consumer und Commercial Goods machbar. Heute funktionieren Vorabfreistellungen quasi nicht und die Rückforderung ist so komplex, dass viele Unternehmen sich diese reine Endkonsumenten-Abgabe nicht zurückholen. Die Abgabenzahlungen sind heute dadurch viel höher als den Verwertungsgesellschaften rechtlich zustehen würde“, ergänzt Bremer.

Digitale Transformation bedingt Paradigmenwechsel

„Zusammengefasst haben wir es mit einer hochgradig ineffizienten Abgabe zu tun, die selbst die Kernaufgabe nicht schafft: Das über 40 Jahre alte System kann das Problem der nachhaltigen Finanzierung heimischer Künstler:innen nicht lösen“, fasste deswegen Pfarrwaller zusammen und forderte: „Es wird Zeit, alte Zöpfe abzuschneiden und ein System nach finnischem Vorbild zu implementieren.“

Reaktion der Verwertungsgesellschaften

Inzwischen liegt auch die Reaktion der Verwertungsgesellschaften vor. Diese bestehen auf der Erhaltung des „fairen und funktionierenden“ Systems – zugleich werden die Ergebnisse der Economica-Studie als nicht nachvollziehbar in Abrede gestellt. „Die Studie der WKÖ ist ein Versuch, das gut funktionierende System der Speichermedienvergütung zu zerstören und die Zahllast dem Steuerzahler aufzubürden. Für Kunstschaffende und Kreative aller Sparten ist die Speichermedienvergütung ein essentielles Standbein. Das Kulturland Österreich würde sich mit einer solchen Änderung nachhaltig schaden“, so Gernot Graninger, Geschäftsführer der austro mechana.

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