Neue EU-Verordnung für mehr Schutz im Online-Handel

Die neue europäische Verordnung sieht vor, dass zukünftig alle Online-Marktplätze den Marktüberwachungsbehörden spezielle Kommunikationskanäle öffnen müssen. Bei Produkt-Rückrufen werden sie verpflichtet, ihre Kunden unmittelbar zu informieren. Angebote im Internet müssen standardisierte Informationen enthalten. Vermittlungsplattformen für nicht-gewerbliche Verkäufe unter Konsumenten sind davon aber ausgenommen.Grundsätzlich muss es nun für jedes Produkt, das in der EU verkauft wird, eine europaweit verantwortliche Person geben. Es soll nicht mehr möglich sein, dass bei gefährlichen Produkten niemand greifbar ist, der Maßnahmen zur Abhilfe setzen kann.
Technische Dokumentation
Hersteller müssen künftig eine technische Dokumentation für ihre Produkte erstellen, die zumindest eine Risikobewertung und die allenfalls angewendeten Normen umfasst. Bei der Risikobewertung sind nun auch Cybersecurity und Künstliche Intelligenz zu berücksichtigen.
Generell sind Wirtschaftsakteure nun  zur Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet. Sie müssen ihnen zum Beispiel Vorlieferanten und gewerbliche Abnehmer bekanntgeben. Daneben sind produktbezogene Unfälle zu melden. Die Information über Produkt-Rückrufe soll zudem standardisiert werden.
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