Wer darf, wer nicht – zum Österreich-Spezifikum „PV-Wechselrichterliste”

Knapp 1.500 am Markt erhältliche Modelle umfasste die Wechselrichter-Liste von Oesterreichs Energie per Ende März – viele davon „grün“ markiert, d.h. zugelassen, noch mehr allerdings „rot” und somit nicht zugelassen. Durch die verzögerte bzw. Nicht-Zulassung vieler in anderen Märkten Europas (v.a. Deutschland) sehr wohl eingesetzten WR-Modellen würde Oesterreichs Energie – stellvertretend für die EVUs – den Erneuerbaren-Ausbau bewusst bremsen, lautet die von Elektrotechnikern, Großhandel und Herstellern vorgebrachte Kritik am aktuellen Prozedere sowie an der Entscheidungsgewalt der Interessenvertretung. elektro.at hat bei Oesterreichs Energie nachgefragt, was es mit der Liste auf sich hat.
Frage & Antwort
E&W: Warum braucht es die sog. Wechselrichterliste TOR Erzeuger Typ A?
Oesterreichs Energie: Damit Wechselrichter sicher im Stromnetz betrieben werden können und dabei weder die Netzstabilität noch die Spannungsqualität beeinträchtigen, müssen technische Vorgaben eingehalten werden. Diese sind in der TOR Erzeuger (Technische und organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen) festgelegt. Zur Bestätigung ist eine Prüfung gemäß Prüfnorm OVE R25 durchzuführen. Nachdem in Vergangenheit mehrfach Wechselrichter aufgetaucht sind, bei denen die Prüfprotokolle nicht den Vorgaben entsprachen und teilweise Ländersettings fehlten, startete Oesterreichs Energie auf Initiative mehrerer großer Netzbetreiber die Wechselrichterliste. Durch diese Qualitätsoffensive gibt es einheitliche Vorgaben für ganz Österreich, die Netzbetreiber werden dadurch entlastet und Kunden erhalten klare und verlässliche Informationen.
Die Wechselrichterliste führt immer wieder zu Diskussionen – ein Kritikpunkt lautet, dass ein Verein (als der Oesterreichs Energie organisiert ist) über die Marktzulassung von Produkten entscheiden kann. Ein anderer, dass die Zulassung in Österreich restriktiver gehandhabt wird als z.B. in Deutschland.
Oesterreichs Energie entscheidet nicht über die Marktzulassung von Produkten sondern prüft lediglich ob technischen Standards entsprechend der Vorgaben eingehalten wurden. Dass es diese Standards gibt, hat gute Gründe – sie ermöglichen und sichern auch langfristig einen reibungslosen und möglichst störungsfreien Netzbetrieb. Auch wenn das Überschreiten einzelner Parameter nicht unmittelbar zu Störungen führen muss – der breite Einsatz nicht standard-konformer Komponenten in der Netzinfrastruktur führt mittelfristig zu einer ganzen Reihe von Problemen etwa weil die Spannungsqualitätsnorm EN 50160 nicht eingehalten wird. Die Prüfung durch Österreichs Energie ist ein Service gegenüber Netzbetreibern, Elektrikern und Endkunden – ohne einheitliche Wechselrichterliste müsste jeder Netzbetreiber in Österreich auf Basis eigener Prüfungen entscheiden, welche Wechselrichter sicher in seinem Netz betrieben werden können und welche nicht.
Was sind die Spezifika des österreichischen Stromnetzes? Offenbar spielt die korrekte Parametrierung bei der Zulassung von Wechselrichtern eine zentrale Rolle…
Die österreichischen Anforderungen orientieren sich im Wesentlichen an den Deutschen Standards. Zusätzlich zu den Erfordernissen der Deutschen AR-N 4105 verlangen wir in Österreich aber auch Q(U) und P(U). Diese beiden Funktionen, die es seit 2016 bei uns gibt – und die seither mit großem Erfolg eingesetzt werden – ermöglichen eine deutliche Steigerung der Gesamtleistung und der Anzahl der Anlagen, die sicher in Niederspannungsnetzen betrieben werden kann. Gleichzeit kann dadurch die Spannungsqualität verbessert werden.
Was passiert beim Prozess der Zulassung und wie lange dauert die Zulassung eines Wechselrichters im Regelfall?
Im Zuge der Zulassung wird das übermittelte Prüfprotokoll anhand einer Checkliste transparent überprüft und Fehler werden an den Hersteller rückgemeldet. Bei kleineren Mängeln kann eine befristete Zulassung ausgesprochen werden damit das Produkt sofort eingesetzt werden kann, eine Korrektur der Fehler kann in diesem Fall später erfolgen. Oft wird außerdem ein Testgerät überprüft, weil bei vielen Modellen nicht nachvollzogen werden kann wie die Prüfprotokolle erstellt wurden. Insgesamt dauert der Zulassungsprozess üblicherweise einen Monat.
Interessant in diesem Zusammenhang die Zulassung von der SMA Sunny Tripower Serie.. zB 10.0-3SE-40
Da dürfte die typische Zulassungszeit von angeblich 1 Monat mit 1 Jahr verwechselt worden sein. Ausser, dass es hier neue Termine (Befristung zB 31.5.2023, jetzt 30.6.2023) dürfte sich nicht viel tun.