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Donnerstag, 25. April 2024
Nach dem Fall der Zollfreigrenze

Wir sind noch nicht fertig

Über den Rand | Dominik Schebach | 21.05.2023 | Bilder | |  Meinung
Mit dem Fall der Zollfreigrenze wird ein weiteres Schlupfloch für Online-Anbieter aus Drittstaaten geschlossen. Mit dem Fall der Zollfreigrenze wird ein weiteres Schlupfloch für Online-Anbieter aus Drittstaaten geschlossen. Ein weiteres Schlupfloch ist geschlossen. Mit der Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro wurde Billigimporten aus Drittstaaten zwar kein eherner Riegel vorgeschoben, allerdings wurde ein eklatanter Wettbewerbsnachteil für heimische Online- und Offline-Händler gegenüber Anbietern aus Fernost beseitigt. In Zukunft müssen diese ab dem ersten Cent Zoll zahlen.

Wer einmal selbst zum Postamt zum Nachverzollen musste, wird diese Prozedur nur im Notfall wiederholen. Bei Sendungen unter einem Warenwert von 150 Euro zahlt sich der Aufwand für viele Endkunden schlicht nicht aus. Man ist geneigt zu fragen: Warum hat es so lange gedauert? Nach dem Aus der 22-Euro-Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer im Jahr 2021 hat sich innerhalb von drei Monaten die Anzahl der Pakete mit Waren von außerhalb der EU halbiert. Der Bund erzielte damit Mehreinnahmen von 35 Mio. Euro. Dass es nochmals zwei Jahre gedauert hat, bis auch die Zollfreigrenze auf null Euro gesenkt wird, ist unter diesen Umständen eigentlich unverständlich.

Keine Frage: Es gibt für Endkunden weiterhin genügend Möglichkeiten, Billigware aus Drittstaaten außerhalb der EU zu beziehen. So klagt Handelsobmann Rainer Trefelik, dass das Problem der „Unterdeklaration der Warenwerte“ weiterhin besteht. Aber nach der Abschaffung der Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer ist dies der nächste wichtige Schritt, um Waffengleichheit für den heimischen Handel herzustellen. Zur Umsetzung fehlt dann noch eine leistungsfähige Zollbehörde, welche mit ausreichend Personal ausgestattet ist.

Ob diese nun auf nationaler oder EU-Ebene angesiedelt ist, erscheint da zweitrangig. Wünschenswert wäre allerdings, dass endlich auch die verschiedenen Abgaben wie URA oder Elektroschrottabgabe erfasst werden. Damit auch in diesem Bereich ein ebenes Spielfeld hergestellt wird.

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Mit dem Fall der Zollfreigrenze wird ein weiteres Schlupfloch für Online-Anbieter aus Drittstaaten geschlossen.
Mit dem Fall der Zollfreigrenze wird ein weiteres Schlupfloch für Online-Anbieter aus Drittstaaten geschlossen.
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