Forum Versorgungssicherheit: Vorsicht bei monatlicher Stromkostenrechnung
Das neue geplante E-Wirtschaftsgesetz soll auch die monatliche Stromkostenabrechnung ermöglichen. Aus der Sicht des Forums Versorgungssicherheit – eine gemeinsame Plattform von Wiener Netze, Netz Niederösterreich, Netz Burgenland, Linz Netz und Netz Oberösterreich – bringt diese Verrechnungsmethode für Konsumenten sowohl Vor-, als auch Nachteile. Die Versorgungsnetzbetreiber haben deswegen auch einen eindeutigen Ratschlag.Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetzt (ElWG) beschäftigt auch die Versorgungsnetzbetreiber. Denn mit der Novelle des ElWG soll auch die Abrechnung des Stromverbrauchs umgestellt werden: Der Verbrauch soll künftig nicht mehr jährlich, sondern monatlich ermittelt werden. Die Konsumenten würden ab Inkrafttreten dann nicht mehr stets gleiche Pauschalbeträge, sondern monatlich den jeweiligen tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt bekommen. Sie sollen laut Gesetzesentwurf zwar auf Wunsch weiterhin Jahresrechnungen verlangen können, doch soll die monatliche Abrechnung zum Standard werden.
Was vom Gesetzgeber als Gewinn an Transparenz gedacht ist, kann aber für manche Haushalte tatsächlich zur Kostenfalle werden: Die Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, Brigitte Ederer, befürchtete beim Energiepolitischen Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit am 7. Dezember 2023, dass hier Umstellungsprobleme auf die Konsumenten zukommen könnten: „Der monatliche Stromverbrauch kann je nach Jahreszeit enorm schwanken. Dann werden zwar im Sommer nur sehr niedrige Beträge fällig, aber dafür erlebt man im Winter unangenehme Überraschungen, wenn im Dezember und Jänner exorbitant hohe Rechnungen ins Haus kommen.“
Die jährliche Gesamtsumme würde sich durch die neue Abrechnungsmethode nicht verändern, betont Manfred Hofer, Geschäftsführer der Netz Oberösterreich GmbH. Die Kosten würden lediglich anders aufgeteilt. Bisher wird der Verbrauch einmal im Jahr am Zähler abgelesen und – je nach Vertrag – in 12, 6 oder 4 gleiche Teilbeträge geteilt. Die Konsument:innen zahlen dann für das kommende Jahr regelmäßig diese gleichen Teilbeträge als pauschale Akonto-Zahlungen. Nach Ablauf des Jahres wird neuerlich der tatsächliche Verbrauch gemessen. Fällt er höher aus, ist eine Nachzahlung fällig, fällt er niedriger aus, wird dem Kunden das entsprechende Guthaben ausbezahlt oder gutgeschrieben.
„Ist die Kundenanlage mit einem Smart Meter ausgestattet, kann künftig ohne Mehraufwand der Energieverbrauch zeitlich exakt dargestellt werden“, so Hofer. Das ist mit den neuen Zählern auf Monats- oder Tagesbasis möglich. Falls das ElWG wie geplant beschlossen wird, werden künftig die Daten für eine Monatsrechnung ermittelt. Darauf aufbauend wird eine monatliche Rechnung erstellt. Diese fällt naturgemäß im Winter höher aus als im Sommer, doch sie bildet auch geändertes Verbrauchsverhalten unmittelbar ab.
„Das Bedürfnis nach zeitnahen Stromrechnungen hat sich vor allem im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine gebildet, als die Energiepreise plötzlich stark gestiegen sind. Viele Kunden wollen besser und aktueller über ihren Energieverbrauch informiert sein“, so Hofer. Hier liege auch der größte Vorteil der monatlichen Ablesung: Die Kunden erhalten volle Transparenz über ihren Verbrauch und können zeitnah Einsparungsmaßnahmen setzen. Die Möglichkeiten der Smart Meter gehen noch weit darüber hinaus, betont Hofer: „Netzbetreiber wie die Netz Oberösterreich – die bereits zu fast 100 Prozent smart meter installiert hat – können schon jetzt Verbrauchsübersichten auf Tages-Basis zur Verfügung stellen. Wer will, kann auch die Auslesung der 15-Minuten-Verbrauchswerte aktivieren und erhält so präzise Daten darüber, wo im Tagesverlauf die Verbrauchsspitzen auftreten“.
Ein möglicher Nachteil für die Konsumenten bestehe bei der Monatsrechnung jedoch darin, dass sie nicht mehr im Vorhinein wissen, wie hoch die Stromrechnung im laufenden Monat jeweils ausfallen wird. Die Netz Oberösterreich hat dazu Modellrechnungen angestellt. Demnach ist allerdings zu erwarten, dass die Schwankungen bei Durchschnittshaushalten nur gering ausfallen. So würde beispielsweise ein Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von knapp 3.000 Kilowattstunden in einzelnen Wintermonaten rund 100 Euro Energiekosten bezahlen, im Sommer dagegen nur 60 Euro. Die Mehrbelastung in den Wintermonaten wäre demnach bei einer Umstellung von Jahres- auf Monatsrechung relativ gering.
Anders stelle sich die Lage für Kunden mit Stromheizung, Klimaanlagen oder andere Großverbraucher dar. So würde ein Haushalt mit Wärmepumpe in einem typischen kalten Dezember deutlich mehr als 1.000 Kilowattstunden verbrauchen. Das würde für eine Monatsrechnung von 350 Euro und mehr sorgen, wogegen die Rechnung im Sommer nur einen Bruchteil davon ausmacht. Würde dieser Kunde weiterhin eine Jahresrechnung nutzen, könnten mit den pauschalen Monatszahlungen die Mehrkosten aus dem Winter deutlich besser über das Jahr verteilt werden.
Auf Basis dieser Berechnungen empfiehlt Hofer: „Für den statistischen Durchschnittshaushalt ohne Stromheizung und ohne Wärmepumpe wird die Umstellung keine allzu großen Folgen haben. Für Kunden mit Großverbrauchern empfiehlt sich eher der Verbleib bei der Jahresrechnung, weil die Kosten damit besser planbar bleiben.“
Fazit:
Das Argument der Netzbetreiber lässt sich in beide Richtungen führen. So könnte bei einer Preisänderung unterm Jahr eine hohe Nachzahlung drohen, welche man bei monatlichen Zahlungen besser abpuffern kann. Ändern sich die Voraussetzungen nicht, dann hat der Konsument natürlich eine bessere Planbarkeit. Die sollte allerdings für die Konsumenten mit den entsprechenden Erfahrungswerten auch gegeben sein. Für detaillierte Informationen über den eigenen Verbrauch können die Online-Portale der Netzbetreiber herangezogen werden.
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