Ab 1. September
Parlament beschließt Erleichterung für Balkonkraftwerke
Die Nutzungvon Balkonkraftwerken wie hier von Metz soll ab 1. September deutlich erleichtert werden. (© Metz) Das Anbringen von Balkonkraftwerken soll ab 1. September 2024 erleichtert werden. Die dafür notwendige Abänderung des Wohnungseigentümergesetzes wurde in der Nationalratssitzung am vergangenen Freitag mit den Stimmen aller Parteien mit Ausnahme der FPÖ beschlossen.Formal musste Wohnungsbesitzer in Mehrparteienhäusern bisher die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer einholen, bevor sie ein Balkonkraftwerk am Geländer ihres Balkons anbringen durften. Mit dem Beschluss im Hohen Haus dreht sich der Mechanismus um: Die erforderliche Zustimmung durch andere Wohnungseigentümer gilt als erteilt, wenn sie vor der geplanten Änderung verständigt werden und innerhalb von zwei Monaten nicht widersprochen haben.
Davon betroffen sind Kleinsterzeugungsanlagen mit einer Leistung von weniger als 0,8 kW, die an eine bereits vorhandene Steckdocke angesteckt werden können. D.h. die Installierung einer Kleinstanlage für Balkon oder Terrasse sollte ab 1. September leichter von statten gehen.
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