Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Dienstag, 3. Dezember 2024
Vorstellung : OEMAG

Dienstleister der Energiewende

Photovoltaik Energiezukunft | Dominik Schebach | 01.08.2024 | |  
(© ETECH) Seit ihrer Gründung vor 18 Jahren hat die OeMAG maßgeblich dazu beigetragen, den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich voranzutreiben und die Energiewende zu unterstützen. Als zentrale Abwicklungsstelle sorgt sie dafür, dass die staatlichen Förderungen auch bei den Erzeugern ankommen.

Im Jahr 2006 wurde in Österreich ein neues Ökostromförderregime geschaffen. Die dafür notwendige Abwicklungsstelle wurde vom zuständigen Ministerium ausgeschrieben. Mit 25. September 2006 erhielt der OeMAG als Bestbieter die Konzession für den bundesweiten Betrieb einer Ökostromabwicklungsstelle. Die OeMAG ist ein unabhängiges Gemeinschaftsunternehmen, und wurde als Aktiengesellschaft gegründet. Wie auf der Website des Unternehmens ersichtlich ist, sind an der Gesellschaft u.a. die APG, die TINETZ-Tiroler Netze GmbH und die Vorarlberger Energienetze GmbH beteiligt.

„Wir verstehen uns als starker Partner der Energiewirtschaft. Von Anfang an haben wir den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich begleitet und die Energiewende unterstützt“, erklärt deswegen Vorstandsmitglied Horst Brandlmaier zum Selbstverständnis der OeMAG. „Durch eine intelligente Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die effiziente Nutzung des daraus gewonnenen Stroms lassen sich zwei Ziele gleichzeitig verfolgen: Wir werden weniger abhängig von fossilen Brennstoffen und treiben die Dekarbonisierung unseres Energiesystems voran. Darüber hinaus sehen wir in erneuerbaren Energien eine Chance, die regionale Wirtschaft im Bereich grüner Technologien zu stärken und so zusätzliche Wertschöpfung zu generieren.“ Seit ihrer Gründung spielt die Gesellschaft damit eine zentrale Rolle in der Abwicklung von Förderungen für erneuerbare Energien und hat damit dazu beigetragen, den Ausbau alternativer Energiequellen in Österreich Schritt für Schritt voranzutreiben. Neben der PV unterstützt die OeMAG auch den Ausbau der Wasserkraft, Windkraft sowie erneuerbare Gase und Biomasse.

Zweigeteilt

Bei den Aufgaben der OeMAG lassen sich damit zwei Bereiche unterscheiden. Als Ökostrom-Abwicklungsstelle verantwortet das Unternehmen die Ökostrom-Tarifförderung gemäß dem Ökostromgesetz. Daneben ist die OeMAG als EAG-Abwicklungsstelle tätig. Auch dafür hat sich die Gesellschaft nach der Verabschiedung des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes bei der europaweiten Ausschreibung 2021/22 durchgesetzt. Seither ist das Unternehmen für die Abwicklung von Investitionszuschüssen und Marktprämien zuständig. Angesichts der Anforderungen der Energiewende hat die Bundesregierung dazu allein für heuer Fördermittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfallen allein 135 Millionen Euro auf Investitionszuschüsse für PV-Anlagen.

„Als zentrale Abwicklungsstelle stellen wir sicher, dass die staatlichen Förderungen bei den Erzeugern erneuerbarer Energien ankommen. Durch unsere transparente Verwaltung profitieren die Erzeuger von einer zuverlässigen Auszahlung der Fördermittel. Dies bietet ihnen finanzielle Planungssicherheit und ermöglicht langfristige Investitionen in nachhaltige Energieprojekte“, erklärt Vorstandsmitglied Gerhard Röthlin. „So können sich die Erzeuger auf ihr Kerngeschäft – die Produktion sauberer Energie – konzentrieren. Unser Engagement trägt dazu bei, das Wachstum und die Innovation im Sektor der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und stärkt ihre Position in einem sich wandelnden Energiemarkt.“

Sicherer Hafen

Daneben gilt die OeMAG als sicherer Hafen, wenn es um die Vermarktung der Überschussenergie aus Ökostromanlagen geht. D.h., das Unternehmen lehnt niemanden ab, der seinen Strom zu Marktpreisen verkaufen will. Seit 1. Jänner 2024 wird der zu vergütende Marktpreis auf Basis einer Gesetzesnovelle monatlich und im Nachhinein berechnet. Der neue Preis richtet sich nach dem bisher bekannten Marktpreis nach § 41 Abs 1 ÖSG. Er kann nicht höher sein als der an der Strombörse erzielte Vermarktungspreis (Day-Ahead Auktion). Als Preisuntergrenze wurden 60% des bisherigen Marktpreises gesetzlich festgelegt. So werden Preisschwankungen am Strommarkt nur in einem gesetzlich definierten Preisband an die Anlagenbetreiber weitergegeben.

 

 

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden