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Dienstag, 17. September 2024
Verstöße gegen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

Handelsverband : Beschwerde gegen Temu bei der BWB

Hintergrund | Dominik Schebach | 04.09.2024 | | 2  
Anbieter auf dem Online-Marktplatz Temu arbeiten oft mit zeitlich begrenzten Angeboten, Sonderverkäufen oder auch einer knappen Verfügbarkeit einzelner Produkte. Zu unrecht, wie der Handelsverband meint. Anbieter auf dem Online-Marktplatz Temu arbeiten oft mit zeitlich begrenzten Angeboten, Sonderverkäufen oder auch einer knappen Verfügbarkeit einzelner Produkte. Zu unrecht, wie der Handelsverband meint. (© Temu) Der Handelsverband (HV) hat bei der Bundeswettbewerbsbehörde eine Beschwerde gegen den Online-Marktplatz Temu eingebracht. Auslöser waren Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). So habe die Interessensvertretung des Handels festgestellt, dass Temu falsche Behauptungen zu einer zeitlich begrenzten Verfügbarkeit der angebotenen Ware oder irreführende Behauptungen zu Preisreduktionen getätigt habe.

„Wir wenden uns mit einer Wettbewerbsbeschwerde an die BWB, um durchzusetzen, dass Temu unlautere Praktiken abstellen muss, die den Menschen und Betrieben im Land schaden. Alleine in den letzten Wochen haben wir unzählige Verstöße von Temu gegen das UWG nachgewiesen und glasklar dokumentiert. Ein fairer Wettbewerb funktioniert nur, wenn sich die Marktteilnehmer an die Regeln halten und Zuwiderhandeln sanktioniert wird. Nachdem hier täglich zum Nachteil des österreichischen Wirtschaftsstandortes gehandelt wird und unseres Erachtens Gesetze gebrochen werden, gehen wir nun mit der Beschwerde gegen die unlauteren Geschäftspraktiken vor“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer und Beschwerdeführer Rainer Will. 

Will verwies auf den Umstand, dass mittlerweile täglich an die 30.000 Pakete von asiatischen Online-Plattformen nach Österreich gelangen. Allerdings halten sich diese Player nicht an die Spielregeln, will Will betonte: „Nicht nur beim Versand und bei der Zustellung, sondern weit davor, wenn es darum geht Kundinnen und Kunden anzuwerben und zum Kauf zu bewegen. Wir vertreten heimische Unternehmen, die hunderttausende Arbeitsplätze in unserem Land sichern und mit ihren Steuerleistungen den Sozialstaat für alle finanzieren. Diese sind aufgrund der unlauteren Konkurrenz gefährdet. Dagegen müssen wir auch rechtlich mit allen Mitteln vorgehen, um Schaden für die Betriebe und in weiterer Folge für die Menschen in unserem Land abzuwenden.“

Falsche Behauptungen

In seiner Beschwerde hat der HV zahlreiche Verstöße aufgelistet. So dokumentierte die Interessensvertretung Fälle in denen den Kunden eine zeitlich begrenzte Verfügbarkeit der Ware suggeriert werde. Gemäß dem UWG ist so eine Vorgansweise allerdings als unlauter anzusehen, weil damit Konsumenten unter vermeintlichen Zeitdruck zum Kauf verleitet werden. Behauptungen wie „Letzter Tag“ oder eines nur wenige Stunden währenden „Sonderverkauf“ unter Angabe eines Countdowns wurden zahlreich dokumentiert. Allerdings konnte laut HV festgestellt werden, dass dasselbe Produkt auch wenige Tage später – diesmal zu einem noch niedrigeren Preis als beim vorherigen „Sonderverkauf“ – angeboten wurde.

Andere dokumentierte Verstöße gegen das UWG betrafen z.B. Produkte, die als vermeintliche Sonderangebote beworben wurden, nach Ablauf des Sonderverkaufs allerdings nur geringfügig teurer angeboten wurden. Auch bei den Behauptungen zu Preisreduktionen wurden Verstöße gegen das UWG festgestellt. So werden von Temu offensichtlich willkürlich sog. UVPs, also unverbindlichen Herstellerpreisempfehlungen, angezeigt, die vermeintlich mit dem tatsächlichen Verkaufspreis deutlich unterboten werden. Ein anderer Verstoß gegen das UWG war schließlich eine angebliche Warenknappheit – obwohl sich ein Vielfaches des angezeigten Lagerstandes bei einem Produkt bestellen und in Folge auch erwerben ließ.

„Durch diese Geschäftspraktik sollen die Kundinnen und Kunden augenscheinlich zu einer zügigen Kaufentscheidung gedrängt werden, indem der Eindruck vermittelt wird, dass der Artikel möglicherweise in Kürze nicht mehr verfügbar ist“, erklärt Rainer Will. „Wir sind der Ansicht, dass dringend gegen die von Temu eingesetzten unlauteren Geschäftspraktiken vorgegangen werden muss, um einen fairen Wettbewerb auf dem österreichischen und europäischen Markt sicherzustellen. Damit soll den Konsumentinnen und Konsumenten eine inhaltlich korrekt vorbereitete Kaufentscheidung ermöglicht werden.“

Problem der Durchsetzung

Seitens des HV wird betont, dass sich alle in sowie nach Österreich verkaufende Unternehmen an die hiesigen Gesetze halten müssen. So wurde z.B. auch Amazon durch Klagen der Interessensvertretung gezwungen, seine Geschäftsbedingungen in acht Punkten österreichischem Recht anzupassen. Das Problem der Durchsetzung bleibt allerdings bestehen. Temu hat in Österreich keine Niederlassung.

Allerdings will der Handelsverband mit der Beschwerde die zuständigen Behörden dazu drängen, geltendes Recht auch durchzusetzen. Das gelte auch für die Kontrolle der Pakete, die über Plattformen wie Temu unkontrolliert ins Land strömen – vor allem auch, weil dem Zoll weiterhin die notwendigen Ressourcen fehlen. Weitere rechtliche Schritte des HV gegen Online-Plattformen aus Fernost sollen jedenfalls folgen, wie ein Sprecher der Interessensvertretung gegenüber elektro.at bekräftigte.

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Kommentare (2)

  1. Interessant wäre auch, wie Temu und anderen Online Riesen die Abgaben von ARA EAG URA etc. eingehoben wird?
    Dies wäre mal ein Aufgabe für den Handelsverband und auch mal ein Thema für http://www.elektro.at.
    Oder finaziert nur der echte österreichische Handel die Entsorgungssysteme und die Urheber und hat so nochmals einen Wettbewerbsnachteil?
    Wie geht man mit sowas um? Domain sperren, wer sich nicht an österreichisches Recht oder EU Recht hält.

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