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Dienstag, 8. Oktober 2024
Längere Durchrechnungszeiträume gefordert

EAK: Steigende Sammelmassen trotz herausforderndem Umfeld

Hintergrund | Dominik Schebach | 25.09.2024 | |  
Anton Kasser, Präsident der ARGE Ö. Abfallwirtschaftsverbände, Christian Holzer, Sektionschef im Bundesministerium für Klimaschutz, Elisabeth Giehser, Geschäftsführerin der EAK sowie Robert Pfarrwaller, BGO und Aufsichtsratsvorsitzender-Stv. der EAK, stellten heute das EAK-Ergebnis für 2023 vor. Anton Kasser, Präsident der ARGE Ö. Abfallwirtschaftsverbände, Christian Holzer, Sektionschef im Bundesministerium für Klimaschutz, Elisabeth Giehser, Geschäftsführerin der EAK sowie Robert Pfarrwaller, BGO und Aufsichtsratsvorsitzender-Stv. der EAK, stellten heute das EAK-Ergebnis für 2023 vor. (© Schebach) 2023 wurden zwar deutlich weniger Batterien und Elektrogeräte in Österreich verkauft, als im Jahr 2022, trotzdem sind die Sammelmassen bei Elektrogeräten und Batterien auch im Vorjahr gestiegen. Wie heute im Rahmen der Jahres-Pressekonferenz der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle (EAK) bekannt gegeben worden ist, belegt Österreich dabei mit knapp 16 Kg EEG Sammelmasse pro Kopf und Jahr einen internationalen Spitzenplatz. Trotz dieser Erfolge sieht die EAK allerdings einen gewissen Anpassungsbedarf durch die EU bei den Sammelzielen.

5% mehr Sammelmassen sowohl bei Elektroaltgeräten, als auch Gerätebatterien, vermeldet die EAK. So wurden 2023 in Österreichs Haushalten 142.412 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte (EEG) gesammelt, während gleichzeitig die in Verkehr gesetzte Masse der EEG im Jahresvergleich mit 212.888 (-11,4%) im Vergleich zu 2022 deutlich geringer ausfiel. Ein Hauptgrund sind die Verwerfungen in der Branche nach der Pandemie, die spürbar zurückgegangene Wirtschaftsleistung sowie die derzeitige Kaufzurückhaltung der Konsumenten angesichts der viele internationalen Krisen.

Ein ähnlich Bild zeigt sich bei den Altbatterien, von denen 18.432 Tonnen gesammelt wurden. Auch dieses Resultat liegt damit klar über dem Niveau von 2022. Bei Gerätealtbatterien gelang trotz eines sehr starken Rückgangs der Inverkehrsetzungsmasse von rund 17% gesamt ein Sammel-Plus von 5,3%. Bei Fahrzeugbatterien war die Sammelmenge im Jahresvergleich um rund 4,6% , bei Industriebatterien sogar um 10,4% höher. Der Anteil der langlebigen und damit den Rücklauf vermindernden Lithium-Batterien an der gesamten in Verkehr gebrachten Masse von Gerätebatterien betrug wie im Jahr 2022 rund 47%.

„Die Zuwächse bei der Sammlung von Elektroaltgeräten bzw. Gerätealtbatterien können sich sehen lassen und stellen letztlich auch eine Bestätigung unserer Arbeit dar“, freute sich EAK-Geschäftsführerin Elisabeth Giehser. „Die Bevölkerung über die richtige Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und Gerätealtbatterien zu informieren, zählt schließlich zu den Kernaufgaben der EAK. Das schließt auch die Sensibilisierung dafür ein, dass Elektroaltgeräte im Sinne einer Kreislaufwirtschaft nicht als Abfall, sondern als wichtige Ressource zur Wiedergewinnung einer ganzen Reihe wertvoller Rohstoffe betrachtet werden sollte“, so Giehser weiter.

Unrealistische Vorgaben bei den Sammelquoten

Alles in Butter also – Nein. Denn die Branche sieht sich derzeit einigen Herausforderungen gegenüber. Denn durch die Miteinbeziehung langlebiger Güter wie von PV-Modulen und der dazugehörigen Hausspeicher sowie dem Trend zur längeren Nutzung von Elektrogeräten sowie Li-Akkus stimmen die Durchrechnungszeiträume und damit auch die Vorgaben seitens der EU nicht mehr. Unter diesen Umständen könnten die Sammelquoten nicht mehr erreicht werden, beklagt u.a. Robert Pfarrwaller, BGO und Aufsichtsratsvorsitzender-Stv. der EAK: „Wir müssen an dieser Stelle unsere Kritik n den unrealistischen Vorgaben aus Brüssel bekräftigen. Die Europäische Kommission ist gefordert, ihre Ambitionen in praxistauglichen Vorgaben und Berechnungsmethoden abzubilden. Die derzeitigen Vorgaben schießen offenkundig am Ziel vorbei.“

Dass diese Geräte in großer Zahl auf den Markt kommen, ist vor dem Hintergrund der Energiewende zwar erfreulich. Die geringeren Rückläufe aufgrund von deren Langlebigkeit sowie die Tatsache, dass nicht nur Haushalts-, sondern auch die gewerblichen Massen berücksichtigt werden, haben allerdings zur Folge, dass trotz der insgesamt gestiegenen Sammelmenge die von der EU vorgegebene Sammelquote von 65% im Bereich der EEG mit der derzeitigen Berechnungsmethode nicht erreichbar ist: Österreich kommt hier 2023 auf 48,5%.

Positive Resonanz des Reparaturbonus

Hier spielt auch der Reparaturbonus herein, der zu einer längeren Nutzung von Elektrogeräten beiträgt. Zwei Jahre nach der Einführung wurde laut EAK heuer bereits die Eine-Million-Marke an eingelösten Bons geknackt. Aufgrund der Beliebtheit wird im kommenden Jahr die Bundesförderaktion Reparaturbonus fortgesetzt und mit neuen Mitteln ausgestattet.

„Mit der Aufstockung ermöglichen wir den Bürgern, ihre defekten Geräte weiterhin instand setzen zu lassen und die Reparatur zur Alternative zum Neukauf werden zu lassen. Vor allem freut es mich, dass nun auch Service- und Wartungsleistungen durch den Reparaturbonus gefördert werden. Die regelmäßige Wartung kann die Lebensdauer von Geräten deutlich verlängern“, erläuterte Christian Holzer, Sektionschef Umwelt und Kreislaufwirtschaft im Bundesministerium für Klimaschutz.

Erfolg von „Her mit Leer“ hält an

Zur positiven Entwicklung bei der Sammelmenge von Batterien hat die bundesweite Informationsoffensive „Her mit Leer“ beigetragen, die nach wie vor bestens greift: Die Sammelmenge der Batterien aus den Handelsboxen ist im Jahr 2023 mit 11 Prozent wieder überdurchschnittlich stark angewachsen. Die vorgeschriebene EU-Sammelquote von 45% konnte daher mit einem Ergebnis von knapp 47% sogar übertroffen werden.

„Die Finanzierung der Kampagne wurde in guter Tradition gemeinschaftlich sichergestellt: Klimaschutzministerium, Abfallwirtschaftsverbände, Sammelsysteme, Kommunen sowie Wirtschaftskammer haben in Kooperation mit dem Lebensmittelhandel alle ihren Teil beigetragen. Darüber hinaus können wir uns auf das in unserem Land so vorbildlich ausgebaute Sammelsystem mit 2.000 kommunalen Sammelstellen verlassen“, betonte EAK-Geschäftsführerin Giehser.

Appell an die Bevölkerung

Einen Appell richtete allerdings Anton Kasser, Präsident der ARGE Österreichischer Abfallwirtschaftsverbände, an die Bevölkerung. Ihm ging es um die fachgerechte Entsorgung der Altbatterien. „Besonders durch die falsche Entsorgung von Altbatterien oder Altgeräten kommt es vermehrt zu Bränden in Müllfahrzeugen, auf Sammelzentren oder in der Abfallbehandlungsanlage. Bringen Sie Ihre alten und defekten Batterien und Akkus zu Ihrer nächsten Sammelstelle und entsorgen Sie diese nicht im Hausmüll “, erklärt Kasser.

Neue Aufgabenbereiche der EAK erfolgreich umgesetzt

Gut voran kam die Koordinierungsstelle bei der Vorbereitung und Umsetzung der neuen Aufgaben, die ihr die Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz überantwortet hat. „Es geht dabei einerseits um die Koordinierung der Prüfung von Teilnehmern der Sammelsysteme, andererseits um die Vergabe von Fördergeldern für Projekte im Bereich Abfallvermeidung“, berichtete Pfarrwaller. Besonders wichtig ist es den Import von im Internet bestellten Elektrogeräten, der stark zugenommen hat, adäquat zu erfassen. Auch hier muss im Sinne der Gleichbehandlung und Fairness gegenüber allen Systemteilnehmern sichergestellt werden, dass der Kostenbeitrag zur Entsorgung ordnungsgemäß geleistet wird. Schließlich fußt das Gesamtsystem des Recyclings von Elektroaltgeräten in Österreich auf dem Prinzip der sogenannten vorgezogenen Entsorgungsgebühr, also der Einpreisung von Entsorgungskosten bereits beim Kauf eines Geräts.

Was die Förderung innovativer Projekte zu Abfallvermeidung und ReUse angeht, so ist die erste Ausschreibungsphase zu Jahresbeginn gestartet. Die eingereichten Projekte wurden von einer Jury bewertet, die bestgereihten Initiativen kamen zum Zug. Alle wichtigen Informationen für Förderwerber:innen sind auf https://eak-austria.at/services/foerderprojekteeinsehbar. „Es ist sehr erfreulich, dass wir als Koordinierungsstelle das Vertrauen des Gesetzgebers genießen, der uns diese verantwortungsvollen Aufgaben im Abfallwirtschaftsgesetz übertragen hat“, schloss Pfarrwaller.

 

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