OGH-Urteil: Netzbetreiber müssen Netzzutrittspauschalen an Kunden zurückzahlen

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht vor, dass auch Betreiber von Erzeugungsanlagen durch die Bezahlung von Netzzutrittsplauschen einen Beitrag zu den Netzausbaukosten leisten. Der OGH hat nun in einem Urteil festgehalten, dass die Verrechnung dieser Beträge nur in bestimmten Fällen zulässig ist, etwa dann, wenn Ausbaumaßnahmen bei der Herstellung des Netzzutritts gesetzt wurden. Alle österreichischen Netzbetreiber werden dieses Urteil nun umsetzen und die entsprechenden Netzentgelte den betroffenen Kunden rückerstatten, heißt es in einer Aussendung. Die Vorbereitungen dafür würden bereits laufen. Die Netzbetreiber gehen davon aus, dass mit den Rückzahlungen noch in diesem Jahr begonnen werden kann. Eine Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber seitens der Kunden sei für die Erstattung nicht erforderlich.
Rückzahlungsberechtigt sind alle Erzeugungsanlagen, bei denen seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes Netzzutrittspauschalen verrechnet wurden, ohne, dass dem Netzbetreiber dabei unmittelbare Aufwände etwa in Form von baulichen Maßnahmen oder durch die Verstärkung der Netzinfrastruktur entstanden sind. Im Zuge einer Kulanzregelung seitens der Netzbetreiber sind auch Fälle anspruchsberechtigt, in denen bereits eine Verjährung eingetreten ist.
Wie beim Internet, die Servicepauschale wurde weg verhandelt, was ja an und für sich für den Kunden toll ist.
Dafür ist es jetzt aus Kostenänderungen teurer geworden, aber gleich um mehr als die Servicepauschale.
Z.B. Kabelplus.