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Mittwoch, 16. Juli 2025
Digital Service Act

EU-Kommission eröffnet ein formales Verfahren gegen Temu

Hintergrund | Dominik Schebach | 31.10.2024 | |  
„Wir wollen sicherstellen, dass Temu das Gesetz über digitale Dienste einhält „Wir wollen sicherstellen, dass Temu das Gesetz über digitale Dienste einhält", erlklärte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Wie heute in Brüssel bekannt gegeben wurde, hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen die Internet-Plattform Temu eröffnet. Es soll untersucht werden, ob Temu gegen den Digital Service Act verstoßen hat. So will die EU-Kommission den chinesischen Online-Marktplatz u.a. auf den Verkauf illegaler Produkte in die EU sowie die potenziell suchterzeugende Gestaltung des Dienstes überprüfen. Außerdem soll das System der Plattform für Kundenempfehlungen unter die Lupe genommen werden.

„Wir wollen sicherstellen, dass Temu das Gesetz über digitale Dienste einhält. Insbesondere um sicherzustellen, dass die auf ihrer Plattform verkauften Produkte den EU-Standards entsprechen und den Verbrauchern nicht schaden. Unsere Durchsetzung wird gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten und sicherstellen, dass jede Plattform, einschließlich Temu, die Gesetze, die unseren europäischen Markt für alle sicher und fair halten, uneingeschränkt respektiert“, erklärte dazu Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“.  

Der Beschluss erfolgte nach einer vorläufigen Analyse des von Temu Ende September 2024 vorgelegten Risikobewertungsberichts. Dieser wiederum war die Antwort auf ein Auskunftsersuchen der Kommission vom vergangenen Juni und Oktober. Die Kommission stützte sich auch auf Informationen, die im Rahmen des Kooperationsmechanismus mit den nationalen Behörden im Rahmen des Europäischen Gremiums der Koordinatoren für digitale Dienste ausgetauscht wurden, insbesondere mit dem irischen Koordinator für digitale Dienste.

Details der Untersuchung

Es geht um:

  • die Systeme, über die Temu verfügt, um den Verkauf nicht-konformer Produkte in der Europäischen Union einzuschränken. Es handelt sich unter anderem um Systeme zur Begrenzung des Wiederauftauchens von zuvor suspendierten „Schurkenhändlern“, von denen bekannt ist, dass in der Vergangenheit entsprechend aufgefallen sind, sowie um Systeme zur Begrenzung des Wiederauftauchens nicht-konformer Waren;
  • die Risiken im Zusammenhang mit der suchterzeugenden Gestaltung des Dienstes, einschließlich spielähnlicher Belohnungsprogramme, und die Systeme, über die Temu verfügt, um die Risiken zu mindern, die sich aus einer solchen suchterzeugenden Gestaltung ergeben, die negative Folgen für das körperliche und geistige Wohlbefinden einer Person haben könnte;
  • die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Art und Weise, wie Temu den Nutzern Inhalte und Produkte empfiehlt. Dazu gehört die Anforderung, die wichtigsten Parameter, die in den Empfehlungssystemen von Temu verwendet werden, offenzulegen und den Nutzern mindestens eine leicht zugängliche Option zur Verfügung zu stellen, die nicht auf Profiling basiert;
  • die Einhaltung der DSA-Verpflichtung, Forschern Zugang zu den öffentlich zugänglichen Daten von Temu zu gewähren.

Sollte sich der Verdacht gegen Temu bestätigen, könnte die Internetplattform nach dem Digital Service Act haftbar gemacht werden. Seitens der EU wird betont, dass die Einleitung des Verfahrens „dem Ergebnis nicht vorgreift“. Es schließt zudem auch keine künftigen Maßnahmen etwa seitens der nationalen Verbraucherschutzbehörden aus.

Nächste Schritte

Nach der förmlichen Einleitung des Verfahrens wird die Kommission weiterhin Beweise sammeln, indem sie beispielsweise zusätzliche Auskunftsersuchen an Temu oder Dritte richtet oder Überwachungsmaßnahmen oder Befragungen durchführt. Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens ermächtigt die Kommission zudem, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich des Erlasses eines Beschlusses über die Nichteinhaltung.

Das Gesetz über digitale Dienste setzt keine rechtliche Frist für die Beendigung des förmlichen Verfahrens fest. Die Dauer einer eingehenden Untersuchung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der Komplexität des Falls, dem Umfang der Zusammenarbeit des betreffenden Unternehmens mit der Kommission und der Ausübung der Verteidigungsrechte.

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