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Mittwoch, 11. Dezember 2024
Hilft bei Auseinandersetzungen zwischen Online-Plattformen und Nutzern

RTR Medien wird Schlichtungsstelle für Social Media

Hintergrund | Dominik Schebach | 28.11.2024 | | 1  
Die Streitbeilegungsstelle soll laut Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien, Nutzern einen niederschwelligen Zugang zu einem Schlichtungsverfahren bei einem Streit mit einer Online-Plattform bieten. Die Streitbeilegungsstelle soll laut Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien, Nutzern einen niederschwelligen Zugang zu einem Schlichtungsverfahren bei einem Streit mit einer Online-Plattform bieten. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erhält eine zusätzliche Aufgabe: Der Fachbereich Medien ist künftig Anlaufstelle für Personen, deren Konto oder Beitrag auf einer Online-Plattform gesperrt bzw. entfernt wurde und die dagegen vorgehen wollen. Auch wenn Nutzer die Plattformen auf illegale Inhalte hinweisen und darauf keine oder keine zufriedenstellende Reaktion erfolgt, können dies Fälle für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vor der Streitbeilegungsstelle der RTR Medien sein.

„Die Streitbeilegungsstelle gewährleistet im Rahmen des EU-weit geltenden DSA, also des Gesetzes über digitale Dienste, den Nutzern von Online-Plattformen im Bedarfsfall einen niederschwelligen Zugang zur Wahrung ihrer Rechte“, betont Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien.

Eine Sperrung kann aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. gegen die Community Guidelines der jeweiligen Plattformen erfolgen. Für Betroffene, die eine solche Maßnahme für ungerechtfertigt halten und im direkten Kontakt zur Plattform keine Einigung erzielen können, steht die Streitbeilegungsstelle der RTR Medien zur Verfügung, um auf effizientem Wege eine für die Nutzer kostenlose Schlichtung anzustreben.

Tätig wird die RTR Medien als Streitbeilegungsstelle auf Grundlage des Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetzes (KDD-G). Die Zertifizierung wurde der RTR Medien für die Dauer von fünf Jahren auf Basis des EU-weit geltenden Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) von der Kommunikationsbehörde Austria in ihrer Funktion als nationale Koordinatorin für digitale Dienste erteilt.

Die Streitbeilegungsstelle der RTR Medien ist unter beschwerde.rtr.at zu erreichen.

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Kommentare (1)

  1. Also ich hatte noch jeden SM Account nach wenigen Wochen verloren. Egal, welche der großen Plattformen: Nach kurzer Zeit: Sperre! Ohne echte Begründung, ohne Möglichkeit eines Einspruchs und wenn, dann verlief das im Sand.

    Dafür ist dort, wo ich selbst das Konto schloss, Z.B. auf FB jenes noch immer aktiv. Nur ohne Zugriff darauf läuft es seit 2012 verwaist dahin. Habe keine Möglichkeit, es endgültig zu schließen, entfernen.
    Reale Bekannte wundern sich, warum ich nie antworte oder was poste. Tja, wie auch?

    Aber es gibt einige Rezepte, um bei den Plattformen sicher zu sein: Verstoße gegen alle Regeln, beschimpfe die Leute, poste möglichst unanständige Bilder (am besten geklaute). Viel Spam absondern und sich viele Fans kaufen hilft auch.
    Diese Poster haben ihre Accounts meist Jahrzehnte und sind immer präsent.
    Die frechen Aktionen haben aber einen erwünschten Nebeneffekt: Die Zahl der echten Follower/Freunde steigt rasant.

    Andererseits ist es sehr gefährlich, stets sachlich und höflich zu bleiben. Oder einwandfreies Material hochladen. Ich glaube, ich gehöre zu letzteren.
    Oder habe ich hier schon mal wen beleidigt? Eher nicht, oder?
    Ja, ich habe eine Meinung und vertrete die auch, doch immer nur auf sachlicher Ebene, nie auf eine persönliche.
    Solche Accounts halten ein paar Wochen, dann ist Ende Gelände.

    Oder YT: Als ehem. Filmemacher kenne ich die komplexe Rechtslage der Werke und hielt mich strikt an die Regeln. Jede Komponente jeden Videos komplett abgesichert, Musik dazu mit den Rechten dafür gekauft: Nach ein paar Tagen: „Video wegen Urheberrecht gesperrt“.
    Millionen anderer laden täglich Tonnen an Videos hoch, die einfach irgendeinen Hit verwenden. Diese bleiben Jahre online.

    Auf Twitter/X gebe ich aber einen Verstoß zu:
    Während der US-Wahlen habe ich einen Tweet von Jeremy Clarkson (ex BBC TopGear, bzw. GrandTour) gelikt, wo er sich ironisch als „Politiker“ verkleidet zeigte.
    Dies zitierte ich mit „Clarkson for Präsident!“ und eine Sekunde später war der Account gesperrt! Das hat Mr. Musk nicht gefallen.

    Fazit: Ich könnte dieser RTR Stelle ein ganzes Buch voll solcher Fälle liefern. Doch das kommt längst zu spät …

    Sorry wg. der langen Texterei. Aber wo soll ich das denn absondern, außer hier, wo ich noch kommentieren darf?
    Ach so ja, bei der RTR kann ich das ja nun abladen – Also danke für den Tipp!

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