KIM-Verordnung läuft aus
(© Pixabay) Gestern, Montag, fand die 43. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) statt. Ein wichtiges Thema war u.a. die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V). Die Verordnung hat Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten vorgegeben und wird im kommenden Jahr auslaufen. Das FMSG sieht bei der Wohnkreditvergabe jedenfalls keine systemischen Risiken für den Bankensektor.Die Kreditvergabestandards, wie Schuldendienst- und Beleihungsquoten, haben sich laut FMSG seit Inkrafttreten der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) deutlich verbessert. Das habe dazu geführt, dass weniger Kredite ausfallen als ohne diese Regeln. Aktuell gebe es keine großen Risiken für die Stabilität des Finanzmarktes im Zusammenhang mit Wohnimmobilienfinanzierungen. Sollte sich die Lage ändern, könnte die Verordnung aber wieder angepasst werden. Aber auch ohne eine fixe Verordnung erwartet das FMSG, dass die Banken die von der KIM-VO etablierten Kreditvergabestandards künftig einhalten. Um das sicherzustellen, sollen die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) Maßnahmen wie Leitlinien und kapitalbasierte Maßnahmen prüfen. Infrage kämen zusätzliche Kapitalpuffer oder eine Erhöhung der Risikogewichte. In seiner Aussendung weist das FMSG „ausdrücklich auf weiterhin bestehende wesentliche Risiken für das Finanzsystem hin – insbesondere im Falle rückläufiger Kapitalquoten kombiniert mit einer möglichen Rückkehr zu nicht-nachhaltigen Kreditvergabestandards und einer Entkopplung der Entwicklung der Immobilienpreise von jener der Einkommen“.
Das Gremium empfiehlt, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0% zu belassen. Die Kredit-BIP-Lücke ist nach eigenen Angabenauch im zweiten Quartal 2024 negativ geblieben. Das Gremium hat im Jahr 2024 auf Basis von Analysen der OeNB damit begonnen, die Methodologie zur Identifikation zyklischer Risiken weiterzuentwickeln. Es ist vorgesehen, dass die neue Berechnungslogik im Laufe des Jahres 2025 in Kraft gesetzt wird.
„Großes Ärgernis aus dem Weg geräumt“
Der Einrichtungsfachhandel sieht mit Aus für KIM-Verordnung ein großes Hindernis aus dem Weg geräumt. „Es ist erfreulich, dass am selben Tag, an dem wir auf die dramatische Situation unserer Branche aufmerksam gemacht haben, nun eines der großen Ärgernisse aus dem Weg geräumt wird. Das Finanzmarktstabilitätsgremium hat offenbar erkannt, dass die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) ein Riesenhindernis für den Wohnbau und damit auch für die Einrichtungsbranche darstellt“, sagt Hubert Kastinger, Obmann des Einrichtungsfachhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er begrüßt damit die heute Nachmittag vom Finanzmarktstabilitätsgremium getroffene Entscheidung, die KIM-Verordnung auslaufen zu lassen. „Wir haben gewarnt, dass die KIM-Verordnung den Ruin vieler Betriebe bedeuten wird, weil sie zu einem enormen Einbruch des Wohnungsneubaus geführt hat. Es ist zu hoffen, dass mit Auslaufen der Verordnung sich wieder mehr Leute Wohnungen und Häuser leisten können und damit auch unserer Branche geholfen wird“, so Kastinger.
Das Gewerbe und Handwerk begrüßt ebenfalls das Auslaufen der KIM-Verordnung. „Das ist eine gute Nachricht für die Baubranche und alle nachgelagerten Bereiche, die sich jetzt schon sehr lange in einer höchst schwierigen Konjunkturlage befinden“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Damit werde ab 2025 ein Impuls gesetzt, um die Talsohle speziell im Wohnbau zu überwinden. „Mit dem Aus für die KIM-Verordnung wird eine Forderung erfüllt, die wir schon lange erhoben haben. Damit fällt ein bedeutendes formales Hemmnis für den Aufbau und Erwerb von Eigentum weg, insbesondere bei Ein-Familien-Häusern und Eigentumswohnungen“, so Scheichelbauer-Schuster abschließend.
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