Neuer Gesamtvertrag Speichermedienvergütung ab 1. Jänner 2025
Ab 01.01.2025 ist bei den meisten Produktgruppen eine höhere Speichermedienvergütung als bisher fällig. (© Pixabay) Zu Weihnachten wird dem Handel eine Novelle der Speichermedienvergütung beschert. Nach einem rund zwei Jahre (!!) dauernden Verhandlungsmarathon konnten die Unstimmigkeiten zwischen den Vertretern der Verwertungsgesellschaften und der Wirtschaftskammer durch einen Schlichtungsspruch beigelegt werden. Auch das Bundesgremium war federführend in die Gestaltung des neuen Gesamtvertrags involviert, der am 1. Jänner 2025 in Kraft tritt.Ab 1. Jänner 2025 ersetzt der neue Gesamtvertrag Speichermedienvergütung den bisher geltenden Gesamtvertrag Speichermedienvergütung Neue Medien vom 1. April 2016 und den Gesamtvertrag Leerkassettenvergütung vom 4. Jänner 2010 inkl. der Sideletter zu BluRay-Discs, USB-Sticks und zu Fristen sowie zur Rechnungslegung und Zahlung. Erst-Inverkehrbringer haben mit Jahresbeginn somit ausschließlich die Regelungen des neuen Gesamtvertrags anzuwenden (Diesen finden Sie auch nachstehend als PDF zum Download; Bestehende Einzelverträge bleiben jedoch aufrecht und auch die Reprographievergütung bleibt vom neuen Gesamtvertrag unberührt.)
Der Gesamtvertrag im Detail
Der neue Gesamtvertrag bringt Tarifanpassungen in allen Produktkategorien (zumeist nach oben) sowie eine geänderte Staffelung bei einigen Kategorien. Weiters müssen Rückvergütungen von der AUSTRO-MECHANA nun innerhalb von 21 Tagen abgewickelt werden. Zahlreiche neue Medien, wie etwa Spielekonsolen, E-Book-Reader, Datenbrillen digitale Spielzeuge oder NAS-Systeme, bleiben – anders als von den Verwertungsgesellschaften ursprünglich gefordert – weiterhin von der Abgabenpflicht ausgenommen. Außerdem kommt es bei den festgesetzten Tarifen wie auch schon bisher nicht zu einer automatischen Indexanpassung.
Zahlungspflichtig ist derjenige, der die Speichermedien von einer im In- oder Ausland gelegenen Stelle als Erster in Österreich gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Weitere Händler in der Lieferkette haften wie ein Bürge und Zahler – die Übertragung der Zahlungspflicht an eine vor- oder nachgelagerte Handelsstufe ist möglich.
Folgende Speichermedien sind betroffen (nebenstehend der neue Tarif ab 01.01.2025 und in Klammer der bisherige):
- Integrierte Speicher in Mobiltelefonen: € 5,50 (2,50)
- Integrierte Speicher in Tablets: € 5,50 (3,75)
- Integrierte Speicher in PC, Desktop Computer, Notebook, SubNotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop: € 7,50 (5,00)
- Festplatten als Einzelspeichermedium: € 2,25 (4,50)
- Externe Speicherkarten: € 0,45 (0,35)
- Digitaler Bilderrahmen: € 2,00 (2,00)
- Smartwatches: € 1,30 (1,00)
- Schallträger Audio digital, Audio CD-R, CD-RW, MiniDiscs, DCC und Audio-DAT pro Stunde Spieldauer: € 0,35 (0,27)
- Schallträger Audio analog, Kamerakassetten, Audiokassetten pro Stunde Spieldauer: € 0,23 (0,18)
- Bildträger und Bildtonträger (Video analog und digital), Videokassetten und DVD-R und DVDRW pro Stunde Spieldauer: € 0,35 (0,27)
- Daten CD-R / RW pro Stunde Spieldauer: € 0,33 (0,25)
- integrierte Speicher in MP3-Playern, Audiorecordern, MP3-Jukeboxen, A / V-Playern und Multimedia-Playern: gestaffelt von bis zu 512 MB € 2,90 (2,25) bis zu über 120 GB € 29,70 (22,50)
- Festplatten in bzw. für DVD-Recorder, Sat-Receiver, Set-Top-Boxen, Smart-TV mit integriertem Speicher und andere(n) vergleichbaren Geräte(n) der Unterhaltungselektronik: gestaffelt von bis zu 40 GB € 5,85 (4,50) bis zu über 400 GB € 39,00 (30,00)
- externe Multimedia Festplatten mit Recording Funktion: gestaffelt von bis zu 250 GB € 33,35 (25,65) bis zu über 750 GB € 47,39 (36,45)
- USB- Sticks; gestaffelt von bis zu 1 GB € 0,13 (0,10) bis zu über 16 GB € 0,66 (0,50)
- Blu-Ray Discs pro Stunde Spieldauer: € 0,70 (0,54)
- Media Center mit integriertem Speicher: € 5,40
Der neue Gesamtvertrag gilt für die Mitgliedsbetriebe der Bundesgremien des Elektro- und Einrichtungsfachhandels, des Maschinen- und Technologiehandels, des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels, des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels, des Lebensmittelhandels, des Papier- und Spielwarenhandels sowie des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft und den Verwertungsgesellschaften AUSTRO-MECHANA, Literar-Mechana, LSG, VAM, Bildrecht GmbH, VdFS und Verwertungsgesellschaft Rundfunk. Er enthält auch weiterhin einige bemerkenswerte Details, wie etwa die Verpflichtung der AUSTRO-MECHANA, „in allen ihr bekanntwerdenden Fällen Vergütungs-ansprüche nach § 42b Abs. 1 und 3 UrhG geltend zu machen. Zu diesem Zweck hat sie die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe, wie insbesondere Rechnungslegungsansprüche und Auskunftsansprüche sowie die ihr aufgrund dieses Gesamtvertrags und aufgrund von Einzelverträgen zustehenden Rechte auszuüben. Die AUSTRO-MECHANA verpflichtet sich weiters, keinem der Zahlungspflichtigen in wesentlichen Punkten günstigere Konditionen einzuräumen als die in diesem Vertrag vorgesehenen.” Außerdem hat die AUSTRO-MECHANA den Fachverbänden bei Hinweisen auf eine tatsächliche oder mögliche Hinterziehung der Speichermedienvergütung Akteneinsicht zu gewähren sowie diesen quartalsweise detaillierte Auflistungen über die geleisteten Zahlungen zur Verfügung zu stellen. Außerdem wird ein „Marktbeirat” eingerichtet, der den Markt, die Einnahmenentwicklung der einzelnen Produktgruppen sowie die Vorabfreistellungen beobachtet, um gegebenenfalls das Erfordernis neuer Vertragsverhandlungen festzustellen. Dieser Beirat soll zweimal jährlich tagen und wird vom Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels organisiert.
Noch nicht am Ziel
Wie hart und steinig der Weg zu dem nun erzielten Kompromiss war, wissen Bundesgremialgeschäftsführerin Bianca Dvorak und Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller zu berichten. „Eines der Ziele des Bundesgremiums lautete, den Handel von artfremden Belastungen, d.h. Abgaben, die mit dem originären Geschäft nichts zu haben, zu befreien”, hält dieser fest. „Dazu gehört u.a. die Speichermedienvergütung und dazu haben wir auch eine Studie gemacht, um die Belastungen und Kosten aufzuzeigen und so eine andere Art der Finanzierung zu erreichen, entweder in Form einer Haushaltsabgabe oder einer Budgetfinanzierung. Wir wollten den Künstlern nie ihre ihnen zustehenden Vergütungen streitig machen, sondern nur diese lediglich neu kanalisieren, damit die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Handels im internationalen Kontext gebührenbefreit erhalten bleibt. Das war der Ausgangspunkt.” „Und auch, die Einnahmen der Künstler zukunftsfähig zu halten”, ergänzt Dvorak, „denn wir konnten schon seit Jahren beobachten, dass bei mehreren relevanten Produkten die Verkaufszahlen zurückgehen und damit auch die Einnahmen für die Künstler immer geringer werden.”
Nachdem die letzte Tariferhöhung aus dem Jahr 2015 stammte, sei man dann Ende 2022 gemeinsam mit den anderen betroffenen WKÖ-Verbänden in Gesamtvertragsverhandlungen mit der AUSTRO-MECHANA eingetreten – und gleich zum Start „durchaus überrascht gewesen, nicht nur mit der Forderung einer substanziellen Erhöhung konfrontiert zu werden, sondern auch mit einer umfassenden Erweiterung der betroffenen Produkte”, führt Pfarrwaller weiter aus. „Entlang dieser Verhandlungen – mit etlichen Sitzungen, regelmäßigem Austausch und Fachgruppenarbeit – konnten wir uns bei einem Thema nie einigen, das dann auch der Breaking Point war: Ob die Basis für die Tarifgestaltung die erweiterten Hardware-Möglichkeiten oder das geänderte Nutzerverhalten das Entscheidende ist. Wir hatten u.a. mit einer GfK-Studie sehr gut hinterlegt, dass sich das Nutzerverhalten substanziell verändert hat. Die AUSTRO-MECHANA vertrat eine konträre Ansicht, was schließlich dazu geführt hat, dass die Generalvertragsverhandlungen ohne Ergebnis von Seiten der Verwertungsgesellschaften abgebrochen wurden.”
Im nächsten Schritt folgte ein Schlichtungsverfahren, das von Jänner bis September dieses Jahres dauerte. „Dabei wurden die unterschiedlichen Standpunkte von den Schlichtern gehört und am Ende des Tages lautete das Ergebnis der Schlichtung, dass auf der einen Seite durchaus Erhöhungen für manche Kategorien zulässig sind, aber eher gekoppelt an die Inflationsabgeltung als an die gestiegenen Speicherkapazitäten der Hardware, und auf der anderen Seite jene neuen Produkte wie Spielkonsolen, Datenbrillen, digitale Spielzeuge, etc., die keine relevanten Stückzahlen oder Bedeutung haben, nicht in den Gesamtvertrag mit aufgenommen werden. Wenn man sich jetzt vorstellt, dass die AUSTRO-MECHANA eine Erhöhung um ursprünglich mehr als 300% gefordert hat, dann sind die nunmehr erzielten knapp 50% Erhöhung (über alle Produktgruppen gerechnet) ein Kompromiss, der für beide Seiten nicht ideal, aber vertretbar ist. Noch dazu, wo die automatische Anpassung, die ebenfalls eine Forderung der Verwertungsgesellschaften darstellte, herausgenommen wurde. Dem Handel gibt diese Einigung Planungssicherheit, aber es ändert sich dadurch nicht unsere Grundeinstellung, dass das gesamte System reformiert werden muss. Es ging ja nie gegen die Künstler, es geht gegen das System, weil wir einfach der Überzeugung sind, dass dieses nicht zukunftsfähig ist”, fasst Pfarrwaller zusammen.
Obwohl keine Vereinfachung der Abwicklung erreicht werden konnte, streicht auch Dvorak das Positive an dem Ergebnis der Schlichtung hervor: „Es sind einige sehr wichtige Punkte für unsere Unternehmen in dem Schlichtungsvorschlag enthalten, am wichtigsten dabei ist die fehlende Indexierung – denn diese wäre der bürokratische Wahnsinn.”
Standpunkt der AUSTRO-MECHANA
Zu einigen, aus Sicht des Handels nicht gerade unwesentlichen, Aspekten, hat E&W bei Dr. Paul Fischer, dem Leiter der Speichermedienvergütung in der AUSTRO-MECHANA, nachgefragt. Etwa, wie man sicherstellen will, dass nicht nur die heimischen Händler, sondern tatsächlich alle Zahlungspflichtigen zur Kasse gebeten werden? „Wir beobachten seit Jahren auch den ausländischen Markt, mit besonderem Fokus auf Deutschland, und haben alle größeren Plattformanbieter sowie Direktversender im Blick. Das läuft sehr gut, da wir hier eine spezielle Software einsetzen. D.h. wir haben eine funktionierende Monitoring-Lösung, sodass alle Betroffenen zahlen müssen. Und wir verfolgen diese Anbieter natürlich auch – es gab gerade erst jetzt wieder eine Klagewelle gegen Händler in Deutschland”, erklärt Fischer und ergänzt: „Dort, wo die direkte Verfolgung schwierig wird, wie etwa bei chinesischen Anbietern auf Temu, wollen wir zahlungsunwilligen Händlern in Zukunft auf Basis des Digital Services Act (DSA) verbieten, ihre Dienste hierzulande anzubieten. Hier sehen wir aber auch andere Institutionen wie etwa die WKÖ gefordert, z.B. über das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) aktiv zu werden.”
Auch zur Frage, ob nicht eine Art Haushaltsabgabe zielführender wäre als das Geräte-basierte Modell, vertritt Fischer einen klaren Standpunkt: „Derartige Vorschläge sind uns natürlich bekannt, aber wir lehnen sie ab. Denn eine Haushaltsabgabe ist weder treffsicher noch fair – und das für beide Seiten. Das jetzige Modell hingegen ist total treffsicher, da nur der zahlt, der auch die privaten Kopien erstellt. Die Endverbraucher sollen ja die Vergütung zahlen, aber nicht direkt, sondern indirekt über den Inverkehrbringer. Hier differenzieren wir auch sehr genau zwischen privaten und professionellen Endverbrauchern wie z.B. Tonstudios, die von der Zahlungspflicht ausgenommen sind. Für Rechteinhaber wiederum ist ein Haushaltsabgabe-System nachteilig, weil dadurch die Vergütungen sinken und ihr wirtschaftlicher Nachteil nicht mehr gerecht ausgeglichen werden kann. Das zeigt das Beispiel Spanien.“
Die Vergütungspflicht soll übrigens bald auf Cloud-Speicher ausgeweitet werden. Dazu hat die AUSTRO-MECHANA die deutsche Strato AG, einen Anbieter für Cloud-Speicherplatz, auf Zahlung einer Speichermedienvergütung nach dem österreichischen Urheberrechtsgesetz geklagt und einen Musterprozess angestrengt, der beim Handelsgericht Wien, beim Oberlandesgericht Wien und beim Europäischen Gerichtshof bislang gewonnen wurde (Anm. d. Red.: In der aktuellen E&W-Ausgabe hat sich diesbezüglich ein Fehler eingeschlichen: Anders als dort zu lesen ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig). Nun ist der OGH am Zug. „Die Vergütungspflicht steht somit auch hier außer Frage, offen ist lediglich, wie die konkrete Umsetzung in Österreich erfolgen soll. Wir hoffen auf eine entsprechende Lösung bis zum Herbst 2025”, hält Fischer fest.
Was die Höhe der Speichermedienvergütung betrifft, verweist Fischer darauf, dass sich die Forderungen der Verwertungsgesellschaften auf deren Marktbeobachtung und Nutzungsstudien stützen: „Es geht ja um eine Vergütung der Leistung der Kunstschaffenden als eine Art ‘Schadenersatz’. Die letzte Tarifanpassung war 2015 – bis 2024 gab es eine erhebliche Steigerung der Speicherkapazitäten auf den verschiedenen Endgeräten wie auch eine gestiegene Zahl der Speicherungen pro Nutzer. Diese Herleitung wurde der WKÖ und dem für solche Fragen zuständigen Schlichtungsausschuss vorgelegt und manche Tarife, z.B. für externe Festplatten, werden ab Jänner auch sinken. D.h. wir sind durchaus auf die Vorschläge der Wirtschaftskammer eingegangen, und das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss hat ja auch in einem Konsens geendet. Wir selbst haben schließlich auch nicht alle unsere Forderungen, wie z.B. die automatische Indexierung der Tarife für die Zukunft, durchgebracht.”
Wenn die Raubritter der Neuzeit Google, Amazon, Microsoft und Co wegen Abgaben auf Cloud-Speicherplatz klagen, stelle ich mir inzwischen schon mal das Popcorn bereit. Das wird sicher ganz großes Kino. Oder einer der drei kauft den Laden aus der Portokasse und macht ihn anschließend dicht. Das wäre noch die beste Lösung.
jaja, total treffsicher.
Wenn ich mir eine Festplatte zur Sicherung meiner eigenen Daten kaufe, zahle ich.
Wenn meine Igel-Wildkamera auf die SD speichert, zahle ich.
Wenn mein Türspion (un-)liebsamen Besuch festhält, zahle ich.
Und sollte mal ein künstlerisches Werk auf meinem Festplattenrecorder oder aus einem Stream abgelegt werden, bin ich mir sicher, dass dieser Künstler leer ausgeht.
PS: Lieber Elektrohandel: Bitte diese Raubritter-Tarife konkret auf der Rechnung andrucken – samt Refundierungslink für Firmen.
Die faulsten Würmer bohren sich am fleissigsten durch den Speck ……