EU: Einheitlicher Ladestandard USB-C tritt in Kraft
USB-C ist nun auch offiziell der Ladestandard für Mobilgeräte innerhalb der EU. Seit dem 28. Dezember 2024 ist die Regelung endgültig in Kraft. Seither gilt innerhalb der EU USB-C als der Ladestandard für alle neu auf den Markt kommenden mobilen Endgeräte. Damit will die Gemeinschaft nicht nur die Anzahl der notwendigen Geräte sowie das Aufkommen von Elektroschrott reduzieren, sondern auch den Endkunden den Alltag erleichtern.Mit der Festlegung auf USB-C als Ladestandard verfolgt die EU gleich mehrere Ziele. So soll der einheitliche Ladestandard den Komfort für die Verbraucher erhöhen. Zudem erhofft sich die EU von dieser Vorschrift eine deutliche Reduzierung des Elektroschrotts innerhalb der Gemeinschaft. Schließlich machen ungenutzte und weggeworfene Ladegeräte jährlich etwa 11.000 Tonnen Elektroschrott innerhalb der Gemeinschaft aus.
Für den Verbraucher bedeute dies zudem eine deutliche Einsparung, die wie EU-Kommission in ihrer Aussendung hervorhob: Durch die Vereinheitlichung der Ladegeräte könnten diese jährliche Ausgaben in der Höhe von rund 250 Mio. Euro einsparen. Außerdem werde so eine Harmonisierung der Schnellladetechnologie erreicht. Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass die Ladegeschwindigkeit bei der Verwendung eines kompatiblen Ladegeräts für ein Gerät einheitlich ist.
Die Richtlinie der EU für einheitliche Ladegeräte wurde im Oktober 2022 vom Rat der EU verabschiedet. Den Herstellern wurde eine Übergangsfrist eingeräumt, um ihre Designs anzupassen und die Vorschriften einzuhalten. Ab dem 28. Dezember 2024 gelten die Regeln für Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationssysteme und Ohrhörer, die in der EU verkauft werden. Ab dem 28. April 2026 gelten sie auch für Laptops.
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