Nach Kärntner Volksbefragung: Kein Totalverbot zur Windkraft im Süden

Das Ergebnis der rechtlich nicht bindenden Kärntner Volksbefragung ist knapp und ruht zudem einem wackligen Fundament. Dementsprechend befanden sich die Kärntner Parteien in der Zwickmühle. Denn bei der Befragung am 12. Jänner 2025 hatten sich zwar 51,5% der Teilnehmer für ein Verbot weiterer Windkraftanlagen auf den Kärntner Bergen und Almen ausgesprochen. Aber die Beteiligung war mit 34% der Wahlberechtigten recht gering und die suggestive Fragestellung hatte zuvor schon heftige Kritik sowie rechtliche Bedenken ausgelöst. Somit kann die Politik das Ergebnis zwar nicht zu ignorieren, aber gleichzeitig bleibt es weiterhin anfechtbar.
Umfassender Kompromiss
Unter diesen Voraussetzungen haben sich die Kärntner Parteien vergangene Woche nach intensiven Gesprächen auf einen Kompromiss geeinigt. Anstelle eines Totalverbots werden im nun vorliegenden Entwurf des Raumordnungsgesetzes restriktive Schranken festgelegt: Demnach werden keine Windräder über 1.800 Meter Seehöhe sowie in National- und Biosphärenparks oder Landschaftsschutzgebieten mehr zugelassen.
„Wir haben nun eine Lösung, die die Sorgen der Menschen auf beiden Seiten ernst nimmt. Sowohl die Befürworter als auch die Gegner. Es ist ein Kärntner Weg, mit dem wir Natur und Berge gesetzlich schützen, aber auch an der zukünftigen Energie- und Stromversorgungssicherheit arbeiten können“, erklärte dazu der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber von der ÖVP.
Laufende Verfahren bleiben unberührt
In laufende Verfahren werde aber nicht mehr eingegriffen. In Kärnten stehen derzeit 14 Windräder, die Planungen und Behördenverfahren von 32 weiteren sind bereits so weit fortgeschritten, dass das Ergebnis der Volksbefragung keinen Einfluss mehr auf sie hat. Für neue Projekte soll es aber eine befristete Bausperre bis 21. Februar 2026 geben. Bis dahin will Gruber per Gesetz eine Zonierung für Windräder festlegen. Außer Streit stehe allerdings, dass Kärnten eine Lücke in der Energie- bzw. Stromproduktion hat und man ergebnisoffen diskutieren wolle, mit welchen Energiequellen diese zukünftig zu schließen ist.
Beschluss von SPÖ, ÖVP und Team Kärnten
SPÖ, ÖVP und Team Kärnten haben im Landtagsausschuss bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst, um diese Lösung umzusetzen. LH Peter Kaiser hob dazu hervor: „Als Landeshauptmann und persönlich als überzeugter Verfechter einer liberalen Demokratie war mir von Anfang an wichtig festzuhalten, dass das Ergebnis der Volksbefragung jedenfalls zu respektieren und in allen weiteren politischen Entscheidungen zu berücksichtigen ist. Mit dem nunmehr erzielten Beschluss, wird genau diesem Anspruch Rechnung getragen: Es geht darum, die für Kärnten, für seine Menschen und Arbeitsplätze sichernden Unternehmen notwendige Stromversorgung für die Zukunft so sicherzustellen, dass wir unserer Enkelverantwortung nachkommen, indem wir auf einen nachhaltigen erneuerbaren Energiemix setzen, der uns unabhängig und unerpressbar von äußeren Einflüssen macht, und gleichzeitig unsere wunderschöne Naturlandschaft schützen.“
FPÖ zaudert
Nur bedingt hat indessen die FPÖ, die Initiatorin der Volksbefragung, zugestimmt. „Uns ist es wichtig, dass der Volksentscheid von der Politik respektiert und umgesetzt wird. Dem Schutz der Almen und Berge muss Rechnung getragen werden, das werden wir weiter einfordern. Positiv ist, dass ein sofortiger Baustopp gesetzlich verankert werden soll, damit Rechtsicherheit herrscht und auch klar ist, dass jetzt keine neuen Projekte eingereicht werden können“, hielt Klubobmann Erwin Angerer fest.
Die Lösung dürfte allerdings auch von anderer Seite unter Druck kommen. So kritisieren die Grünen im Landtag die Einigung als Kniefall vor der FPÖ. Zusätzlich bereitet die Wiener Kanzlei Onz & Partner nach Berichten des ORF eine Anfechtung der Volksbefragung beim Verfassungsgerichtshof vor. Der Vorwurf lautet, dass die suggestive Fragestellung nicht gesetzeskonform sei. Sollte diese Anfechtung durchgehen, droht eine Wiederholung der Volksbefragung.
IG Windkraft
Angesichts des Hin und Her in der Landespolitik meldet sich auch die IG Windkraft zu Wort. „Begrüßenswert ist, dass für bestehende Windparks und jene, die sich schon in Verfahren befinden, Rechtssicherheit geschaffen werden soll”, so IG Windkraft-Geschäftsführer Florian Maringer. Maßnahmen wie die vorübergehende Bausperre für die Windkraft bis 2026 dürften aber nicht dazu führen, dass umsetzungsfertige Projekte – und damit Kärntens Versorgungssicherheit – noch weiter verzögert werden.
Schließlich sei die Windenergie eine der wichtigsten Formen der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Damit sei die Windkraft die Lebensversicherung für den heimischen Wirtschaftsstandort, zumal jeder zweite Arbeitsplatz in Kärnten von der Industrie abhängig ist. Mit dem Ergebnis der Landtagsparteien und Sozialpartner müsse man in Kärnten rasch in die Umsetzung kommen. Klar sei, „dass bestehende Vorgaben seitens des Landes und der EU nicht nur schon jetzt Schutzgebiete ausschließen, sondern auch zur höchsten Transparenz im weiteren Prozess verpflichten”, so Maringer. Und weiter: „Darauf aufbauend braucht es jetzt rasch Planungs- und Investitionssicherheit. Das hohe Potenzial Kärntens für sichere und günstige Energie aus dem eigenen Land darf nicht weiter eingeschränkt werden.
Seitens der IG Windkraft wird deswegen ein sauberer und klarer Zonierungsprozess, der in die Umsetzung der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (RED III) eingebettet ist und die Energieunabhängigkeit Kärntens stärkt, eingefordert.
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