VARTA AG: Restrukturierungsplan rechtskräftig

Als Teil der finanziellen Sanierung der VARTA AG (elektro.at berichtete) sieht der Restrukturierungsplan unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf 0 Euro vor. Dies führt laut Unternehmensangaben zu einem „kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft.”
Zugleich werde die Gesellschaft neues Eigenkapital aus einer Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss durch eine vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der Gesellschaft Michael Tojner kontrollierte Gesellschaft sowie eine Beteiligungsgesellschaft der Porsche AG in Höhe von insgesamt 60 Mio. Euro erhalten. Zudem soll im Rahmen eines Schuldenschnitts die bestehende Schuldenlast von 485 Mio. Euro um ca. 255 Mio. Euro auf insgesamt ca. 230 Mio. Euro reduziert werden und durch die Aufnahme eines neuen vorrangigen Kredits (Super Senior) in Höhe von 60 Mio. Euro die Deckung des Liquiditätsbedarfs gesichert werden. Diese Maßnahmen sollen eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft herbeiführen und sie zukunftsfähig aufstellen.
Nach der nun eingetretenen Rechtskraft soll die Umsetzung des Plans und das damit verbundene Delisting „zeitnah” erfolgen.
Anlegerschützer legen Verfassungsbeschwerde ein
Allerdings droht der VARTA AG noch Ungemach: Seitens der Kleinaktionäre sorgte das Vorgehen von VARTA schon seit längerem für Unmut, u.a. wurden fehlende bzw. vorenthaltene Informationen zur finanziellen Lage des Unternehmens bemängelt. Nun will die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) für die von ihr vertretenen, rund 1.000 Anleger eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Wie die DSW ausführt, gelte der Kapitalschnitt im Zuge des Restrukturierungsplans zwar für alle Aktionäre, mittelbar könne aber der Großaktionär an der nachfolgend beabsichtigten Kapitalerhöhung teilnehmen, während allen anderen Aktionären ein derartiges Bezugsrecht verwehrt werde. Das bedeute für die freien Aktionäre den vollständigen Verlust ihres Eigentums ohne die Möglichkeit, an einer Zukunft der Varta AG zu partizipieren – obwohl die Aktionäre sanierungsbereit gewesen wären.
„Das Landgericht Stuttgart hat sich materiell mit den Argumenten der Eigentümer – also der Aktionäre – noch nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt. Zudem gab es keine fallbezogene Würdigung der von den Eigentümern vorgebrachten, stichhaltigen Argumentationskette. Es ist zudem erschreckend, dass den Aktionären zugleich mit einer schlicht lapidaren Argumentation der Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) versperrt wurde. Offensichtlich heiligt hier für das Landgericht der Zweck – eine zügige Sanierung – die Mittel – eine aus unserer Sicht mehr als zweifelhafte Rechtsauffassung. Der Fall Varta zeigt erneut, dass Anleger in StaRUG-Verfahren im Regen stehengelassen werden, indem man sie kalt und ohne Entschädigung enteignet. Wir werden nun den Weg zum Bundesverfassungsgericht gehen und fordern den Gesetzgeber auf, das StaRUG mit Dringlichkeit zu reformieren“, erklärte Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.
Geschürt werden die Befürchtungen vom „Fall Leoni”: Der Kabelspezialist mit Sitz in Nürnberg und rund 95.000 Beschäftigten war 2023 das erste deutsche börsennotierte Unternehmen, das das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) nutzte. Auch damals kam es zur Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro und die Aktionäre mussten ausscheiden. Die Zeichnung der im Rahmen der Wiedererhöhung des Grundkapitals neu ausgegebenen Aktien erfolgte anschließend allein durch die L2-Beteiligungs GmbH des Unternehmers und KTM-Chefs Stefan Pierer als strategischem Investor. Dieser verkaufte das Unternehmen dann im Folgejahr – mit Aufschlag – an den chinesischen Computerkabel-Hersteller Luxshare.
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