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Montag, 17. März 2025
Bundessparte unterstützt Vorschlag der EU-Kommission

Billigplattformen: Bearbeitungsgebühr verspricht schnelle Lösung

Hintergrund | Dominik Schebach | 05.02.2025 | |  
Bundesspartenobmann Rainer Trefelik begrüßt ausdrücklich den Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer Bearbeitungsgebühr für Billigsendungen aus Fernost. Bundesspartenobmann Rainer Trefelik begrüßt ausdrücklich den Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer Bearbeitungsgebühr für Billigsendungen aus Fernost. Dem heimischen Handel sind chinesischen Billigplattformen wie Temu oder Shein schon länger ein Dorn im Auge. Die Konkurrenz aus Fernost profitiert derzeit von der 150 Euro-Zollfreigrenze. Als kurzfristige Maßnahme will nun die EU-Kommission eine Bearbeitungsgebühr für Post-Sendungen aus Drittstaaten einführen. Eine Maßnahme, welche die Bundessparte Handel ausdrücklich begrüßt.

„Chinesische Plattformen wie Temu und Shein bedienen sich unfairer Praktiken, die ihnen Wettbewerbsvorteile verschaffen. Um zu verhindern, dass europäische Handelsunternehmen dadurch immer mehr unter Druck geraten, ist es höchst an der Zeit, dass die EU hier wirksame Maßnahmen setzt“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel. Er begrüßt deswegen die Vorschläge der EU-Kommission, eine Bearbeitungsgebühr als kurzfristige Maßnahme auf Pakete von Onlinehändlern aus Drittstaaten einzuführen.

Vorschlag der EU-Kommission

Der Vorschlag der Kommission trifft die Plattformen bei ihrem größten Asset – bei der Preisgestaltung. Denn die EU-Behörde schlägt vor, eine Bearbeitungsgebühr für Pakete von Onlinehändlern aus Drittstaaten einzuführen. Damit würde die bisherige Zollbefreiung für Sendungen im Wert von bis zu 150 Euro wegfallen.

Gleichzeitig würden damit die Kosten für die Zollbehörden ausgeglichen, die durch die enormen Mengen solcher Sendungen entstehen. Laut EU-Kommission wurden im vergangenen Jahr rund 4,6 Milliarden Pakete mit einem Warenwert unter 22 Euro in die EU importiert – etwa 90 Prozent davon aus China. Das Volumen dieser Kleinsendungen habe sich seit 2023 mehr als verdoppelt.

Zollreform

Mittelfristig sollen mit der anstehenden EU-Zollreform, die schrittweise ab 2028 umgesetzt werden soll, allerdings die Plattformen als Schlüsselakteure die Zollverwaltung entlasten. Unter anderem sollen künftig große Plattformen für ihre Marktplatzhändler sowohl die Umsatzsteuer als auch die Zollabgabe einheben und abführen sowie darüber hinaus kontrollieren, ob die angebotenen Waren den EU-Vorgaben, insbesondere den EU-Sicherheitsstandards, entsprechen.

„Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, um die Vielzahl an Paketen aus China, mit der wir es aktuell zu tun haben, einzudämmen“, so Trefelik. Positiv sei vor allem, dass die großen Online-Plattformen selbst verstärkt in die Pflicht genommen werden sollen. „Wenn künftig die Plattformen dafür sorgen müssen, dass alles seine Richtigkeit hat und auch sämtliche Abgaben ordnungsgemäß abgeführt werden, dann macht das auch die Kontrolle wesentlich einfacher. Denn zigtausende kleine chinesische Shops zu kontrollieren, überfordert die europäischen Zollbehörden“, sagt der Bundesspartenobmann.

Das könne jedoch nur der erste Schritt sein, zeigt sich der Obmann der Bundessparte Handel überzeugt: „Wichtig wäre vor allem noch, dass die für 2028 geplante Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze vorgezogen wird und eine länderübergreifende Risikoanalyse erfolgt, um Unterdeklarierungen zu verhindern.“

 

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