ElectronicPartner: GSPR-Vorgaben fristgerecht umgesetzt

Seit dem Stichtag 14. Dezember 2024 werden alle erforderlichen Informationen – darunter die verantwortliche EU-Person sowie sicherheitsrelevante Produktinformationen in sämtlichen Onlinekanälen von ElectronicPartner bereitgestellt. Dadurch habensowohl Endkunden als auch Mitgliedsbetriebe jederzeit Zugang zu den relevanten Angaben erhalten.
Zusätzlich werden die GSPR-Informationen seit dem Stichtag als standardisierter Datenfeed zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme ermöglicht es den Mitgliedsbetrieben, die gesetzlich geforderten Produktinformationen nahtlos in ihre eCommerce-Lösungen zu integrieren und ihren eigenen Kunden transparent darzustellen.
Umfassende Informationen für Mitgliedsbetriebe
Um die Mitgliedsbetriebe optimal auf die neuen regulatorischen Anforderungen vorzubereiten, wurden im Jänner 2025 vier Online-Informationsveranstaltungen abgehalten. Im Fokus standen dabei die Pflichten für Einzelhändler gemäß der EU-Verordnung sowie die prozessuale und IT-seitige Unterstützung durch ElectronicPartner für eine reibungslose Umsetzung
Im ersten Halbjahr 2025 werden weitere IT-Lösungen entwickelt, um die Melde- und Dokumentationspflichten gemäß GSPR effizient umzusetzen:
- Endkundenplattformen: Alle von ElectronicPartner betriebenen Onlinekanäle werden mit einer benutzerfreundlichen Plattform zur Meldung von Sicherheitsproblemen ausgestattet.
- Betriebsplattformen für Mitglieder: Mitgliedsbetriebe erhalten eine zentrale Plattform, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen schnell und unkompliziert zu erfüllen.
Außerdem überprüft ElectronicPartner laufend die Portale der Marktüberwachungsbehörden in der DACH-Region auf Produktrückrufe. Notwendige Maßnahmen werden umgehend umgesetzt und relevante Behördeninformationen an die Mitgliedsbetriebe weitergeleitet. Damit trägt ElectronicPartner auch aktiv zur Sicherheit von Produkten und zum Schutz der Konsumenten bei.
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