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Dienstag, 18. März 2025
Breite Unterstützung für Mitglieder

ElectronicPartner: GSPR-Vorgaben fristgerecht umgesetzt

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 06.03.2025 | |  Wissen
Die Verbundgruppe unterstützt ihre Mitglieder bei der GSPR-Umsetzung u.a. durch die Bereitstellung relevanter GSPR-Informationen in Onlinekanälen sowie mit einem Datenfeed für eCommerce-Lösungen der Mitglieder. Weitere IT-gestützte Melde- und Dokumentationsplattformen sind in Planung. Die Verbundgruppe unterstützt ihre Mitglieder bei der GSPR-Umsetzung u.a. durch die Bereitstellung relevanter GSPR-Informationen in Onlinekanälen sowie mit einem Datenfeed für eCommerce-Lösungen der Mitglieder. Weitere IT-gestützte Melde- und Dokumentationsplattformen sind in Planung. ElectronicPartner sorgt dafür, dass sich Mitgliedsbetriebe so wenig wie möglich Sorgen um die neuen gesetzlichen Anforderunge machen müssen. Die Verbundgruppe hat alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der neuen, seit Mitte Dezember 2024 geltenden EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (General Safety Product Regulation – GSPR) fristgerecht in Österreich realisiert. Mit dieser umfassenden Unterstützung wird sichergestellt, dass Mitglieder die neuen Vorgaben problemlos und mit geringem Aufwand einhalten können.

Seit dem Stichtag 14. Dezember 2024 werden alle erforderlichen Informationen – darunter die verantwortliche EU-Person sowie sicherheitsrelevante Produktinformationen in sämtlichen Onlinekanälen von ElectronicPartner bereitgestellt. Dadurch habensowohl Endkunden als auch Mitgliedsbetriebe jederzeit Zugang zu den relevanten Angaben erhalten.

Zusätzlich werden die GSPR-Informationen seit dem Stichtag als standardisierter Datenfeed zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme ermöglicht es den Mitgliedsbetrieben, die gesetzlich geforderten Produktinformationen nahtlos in ihre eCommerce-Lösungen zu integrieren und ihren eigenen Kunden transparent darzustellen.

Umfassende Informationen für Mitgliedsbetriebe

Um die Mitgliedsbetriebe optimal auf die neuen regulatorischen Anforderungen vorzubereiten, wurden im Jänner 2025 vier Online-Informationsveranstaltungen abgehalten. Im Fokus standen dabei die Pflichten für Einzelhändler gemäß der EU-Verordnung sowie die prozessuale und IT-seitige Unterstützung durch ElectronicPartner für eine reibungslose Umsetzung

Im ersten Halbjahr 2025 werden weitere IT-Lösungen entwickelt, um die Melde- und Dokumentationspflichten gemäß GSPR effizient umzusetzen:

  • Endkundenplattformen: Alle von ElectronicPartner betriebenen Onlinekanäle werden mit einer benutzerfreundlichen Plattform zur Meldung von Sicherheitsproblemen ausgestattet.
  • Betriebsplattformen für Mitglieder: Mitgliedsbetriebe erhalten eine zentrale Plattform, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen schnell und unkompliziert zu erfüllen.

Außerdem überprüft ElectronicPartner laufend die Portale der Marktüberwachungsbehörden in der DACH-Region auf Produktrückrufe. Notwendige Maßnahmen werden umgehend umgesetzt und relevante Behördeninformationen an die Mitgliedsbetriebe weitergeleitet. Damit trägt ElectronicPartner auch aktiv zur Sicherheit von Produkten und zum Schutz der Konsumenten bei.

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