Regierung bringt Mittelstandspaket auf den Weg

„Mit dem Mittelstandspaket ist das erste Entbürokratisierungs- und Entlastungswerkzeug am Weg. Angefangen von der Abschaffung der Belegausdruckspflicht bis hin zu steuerlichen Erleichterungen und Vergünstigungen setzen wir so erste Schritte zur Stärkung des Rückgrats der österreichischen Wirtschaft: für über 500.000 Klein- und Mittelbetriebe“, so Wolfgang Hattmannsdorfer. Allerdings bremst der Wirtschaftsminister selbst die Erwartungen ob der Wirkung des Pakets wieder herunter: „Wir wollen Österreich zurück auf die Überholspur bringen. Klar ist: das ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Mit dem Mittelstandspaket setzen wir aber nun erste Schritte, um Jobs und Wohlstand zu erhalten, und um unseren Sozialstaat abzusichern.“
Das Mittelstandspaket umfasst laut Bundesregierung 5 Punkte zur steuerlichen Entlastung und für Bürokratieabbau:
Erhöhung Basispauschalierung in zwei Schritten
Die Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale wird noch heuer auf 320.000 Euro sowie 13,5 Prozent und ab 2026 auf 420.000 Euro und 15 Prozent erhöht.
Abschaffung der Belegausstellung
Die Belegausdruckpflicht bis 35 Euro wird, unter Beibehaltung von Betrugssicherheit und Erhalt aller Umsätze in der Registrierkasse („Verkettung“), nach Schaffung der notwendigen Voraussetzungen sobald als möglich abgeschafft.
NoVA-Befreiung
Alle N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) werden ab 01.07.2025 von der NoVA befreit.
Genehmigungsbeschleunigung
Im Laufe des Jahres soll ein Prozess aufgesetzt werden, um Beschleunigungen im Bereich Energie und Betriebsanlagenrecht sowie bei Unternehmensgründungen umzusetzen.
Bürokratiebremse
Die Bundesregierung bekennt sich demnach zu einer Bürokratiebremse sowie zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten und schafft deshalb eine zentrale Anlaufstelle beim Staatssekretariat im BMEIA. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der einheitlichen Vollziehung von Bundesgesetzen, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu forcieren. Zusätzlich werden nationale und europäische Berichtspflichten systematisch analysiert, um mögliche Entlastungspotenziale zu identifizieren.
„Wichtiger Beitrag“
Trotzdem stößt das Paket auf breite Zustimmung in der Wirtschaft, stellt es doch zumindest symbolisch einen ersten Schritt in Richtung Entbürokratisierung dar. Dementsprechend erfreut zeigte sich Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk: „Klein- und Mittelbetriebe sind das Fundament der heimischen Wirtschaft – das gilt in unserer Sparte ganz besonders. Sie sind eng in den Alltag der Menschen eingebunden und damit ganz entscheidend für einen positiven Stimmungsschwenk und baldigen Aufschwung. Das heute präsentierte Mittelstandspaket leistet dazu einen wichtigen Beitrag.“
Konkret werden ab 1. Juli 2025 die für Handwerks- und Gewerbetriebe wichtigen leichten Nutzfahrzeuge (N1) von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. „Die Abschaffung freut uns, denn wir haben immer betont, dass die Normverbrauchsabgabe nicht nur ihren Lenkungseffekt verfehlt, sondern auch ein eklatanter Wettbewerbsnachteil ist – speziell gegenüber Betrieben, die nach Österreich hereinarbeiten und solche Belastungen nicht kennen“, sagt Scheichelbauer-Schuster.
Mit beschleunigten Genehmigungen für die Bereiche Betriebsanlagen und Energie sowie für Unternehmensgründungen werden nach Ansicht der Spartenobfrau Investitionen vereinfacht. Mit der Erhöhung der Basispauschalierung sind zudem erste Schritte zu einer Vereinfachung im Steuerrecht gemacht. Schließlich begrüßte Scheichelbauer-Schuster das Bekenntnis der neuen Regierung zum Bürokratieabbau und den Abbau von Doppelgleisigkeiten.
Entlastung der Unternehmen und der Umwelt
Ähnlich äußerte sich auch Bundesspartenobmann Rainer Trefelik: „Es ist erfreulich, dass die Regierung einige ihrer Vorhaben rasch umsetzt und das heute im Ministerrat beschlossene Mittelstandspaket wichtige Entlastungen wie die Erhöhung der Basispauschalierung und die Abschaffung der NoVA für Klein-LKW enthält. Und für uns besonders relevant ist, dass eine Forderung des Handels aufgegriffen wurde und die Pflicht zur Belegerteilung für Kleinbeträge bald der Vergangenheit angehören wird. Denn wenn für Beträge bis 35 Euro künftig kein Beleg mehr ausgestellt werden muss, ist das ein erster Schritt hin zu weniger Bürokratie und Entlastung der Umwelt.“
Von der bisherigen Belegerteilungspflicht ist der Handel – und hier besonders Branchen wie Trafiken, Bäckereien, Schulbuffets, der Lebensmitteleinzelhandel sowie der Markt-, Straßen- und Warenhandel – besonders betroffen. Diese haben eine hohe Anzahl an Transaktionen bei kleinen Einzelbeträgen. Dies führt laut Trefelik zu enormen Papierverbrauch, wobei die meisten Kunden diese Bons nicht mitnehmen. „Diese Maßnahme zeigt, dass Bürokratieabbau und Umweltschutz Hand in Hand gehen können. Weniger unnötige Belege bedeuten nicht nur eine Entlastung für Betriebe, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit“, erklärt deswegen Trefelik.
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