@-Insider: Info zur Abschaffung der USt-Befreiung von PV-Anlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Abschaffung der USt-Befreiung von PV-Anlagen wurde nun auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Auch auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wurde entsprechend vermerkt, dass die Anwendung des Nullsteuersatzes auf Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen unter den in § 28 Abs. 62 und 63 UStG 1994 genannten Voraussetzungen grundsätzlich mit 31. März 2025 endet.
Der Nullsteuersatz kommt bis 31. Dezember 2025 nur mehr dann zur Anwendung, wenn die zugrundeliegenden Verträge über Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen vor dem 7. März 2025 geschlossen wurden.
Auf der Seite des BMF wurden zum besseren Verständnis Anwendungsbeispiele eingefügt: Steuersatz für Photovoltaikmodule
Auch wenn die Abschaffung der USt-Befreiung sehr plötzlich entschieden wurde und die für Unternehmen so wichtige Planungssicherheit wieder einmal ignoriert wurde, sind wir dennoch erfreut, dass unser Input beim Ministerium aufgenommen wurde. Unsere rasche Kontaktaufnahme mit dem Hinweis, dass bestehende Aufträge – etwa angesichts der zu Jahresbeginn gegebenen Witterungsverhältnisse – erst übers Jahr hinweg abgearbeitet werden können, wurde berücksichtigt.
Unser schnelles Herantreten an das Ministerium hat somit zahlreiche Rechtsstreitigkeiten bei bereits geschlossenen Verträgen verhindert.
Freundliche Grüße
Der Obmann: KommR J. Robert Pfarrwaller
Die Geschäftsführerin: Mag. Bianca Dvorak
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