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Sonntag, 22. Juni 2025
Telekom-Kommentar E&W 4/2025

Kleine Hürde, große Bremse

Telekom | Dominik Schebach | 06.04.2025 | Bilder | |  Meinung
Der technische Fortschritt geht stetig voran, nur manchmal stolpert dieser über bürokratische Hürden. Das jüngste Beispiel, das mir in diesem Zusammenhang von einem Vertreter eines Smartphone-Produzentens zugetragen wurde, betrifft die Akku-Kapazität: Diese ist, wie wir wissen, ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Kunden beim Smartphone-Kauf.

Dank immer größerer Displays sowie reichhaltiger Ausstattung haben Smartphones einen ziemlichen Energiehunger entwickelt und niemand will am Nachmittag mit leerem Akku dastehen. Dementsprechend haben die Hersteller in den vergangenen Jahren viel Geld investiert, um die Akku-Kapazität immer weiter zu steigern. Jüngste Fortschritte in der Akku-Technologie versprechen deswegen größere Ausdauer und dünnere Bauformen für die Energiespeicher. Jetzt ist das Streben der Hersteller nach immer stärkeren Akkus allerdings an eine Grenze gestoßen – und zwar in Form der Vorschriften zum Transport von Gefahrengütern, welche wiederum auf dem internationalen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (kurz ADR) beruht. Demnach sind Lithium-Ionen-Akkus als Gefahrengüter klassifiziert. Nicht zu Unrecht, gerade ein beschädigter Lithium-Ionen-Akku ist brandgefährlich, wie wir in der Vergangenheit immer wieder gesehen haben.

Für Smartphone-Akkus gilt allerdings eine Ausnahme, sodass diese bzw. auch Smartphones als Ganzes nicht mit dem gesamten Brimborium eines Gefahrenguttransportes mit den dazugehörigen Dokumentationspflichten, Sicherheitsvorkehrungen, der Ausbildung der Fahrer, dem zusätzlichen Aufwand in der Logistik sowie der notwendigen Versicherungen ausgeliefert werden müssen. Die Grenze für diese Ausnahme ist – Dank an Markus Gubler von Ingram Micro für den Tipp – in der Sondervorschrift 188 mit einer Leistungsfähigkeit des Akkus mit bis zu 20 Wh definiert, was sich lose in 5.200 mAh umrechnen lässt. Und spätestens hier sollte nun jeder Telekom-Händler aufmerken. Denn diese Akku-Größe ist heute in Smartphones gang und gäbe. Im Ausland sind aber auch schon Geräte mit 6.000 mAh-Akkus im Umlauf und Smartphone-Modelle mit 7.000 mAh-Akkus und größer befinden sich laut der Aussage eines Vertreters eines Produzentens schon in der Pipeline.

Was heißt das für den Telekom-Fachhandel? In der täglichen Praxis erst einmal wenig. Schließlich müssen Hersteller und Distributoren sicherstellen, dass die in Österreich in Verkehr gebrachten Smartphones den Vorschriften entsprechen. Vor allem aber will sich niemand in der Auslieferungs- und Servicelogistik den zusätzlichen Aufwand antun, noch diesen entsprechend versichern usw. usf. Was allerdings wiederum für die heimischen Konsumenten folgt, dass sie fürs Erste mit kleineren Akkus vorliebnehmen müssen, als eigentlich technisch verfügbar wären. Damit steigt allerdings auch wieder für die Endkunden die Versuchung, solche Geräte selbst zu importieren – und diese Versuchung wird noch eine ganze Weile anhalten. Denn eine Anpassung des ADR-Regelwerks steht regulär erst wieder in eineinhalb Jahren an. Diese soll dann für Lithium- Ionen-Akkus nicht mehr eine starre Grenze enthalten, sondern sich am Zustand der Akkus orientieren. Bis dahin gilt es für den Fachhandel, die Augen offenzuhalten und im Fall des Falles seine Kunden aufzuklären, warum manchmal eine bürokratische Hürde zu einer großen Bremse werden kann.

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