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Sonntag, 18. Mai 2025
Editor's ChoiceNur wenige Stunden nach Kundmachung der Novelle

OeMAG: Erster PV-Fördercall 2025 startet am heutigen 23. April

Photovoltaik Elektromobilität | Wolfgang Schalko | 23.04.2025 | |  Wissen
Am heutigen 23. April wurde die neue EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025 kundgemacht. Der erste PV-Fördercall startet sehr kurzfristig ebenfalls bereits heute um 17 Uhr. Alle Informationen, die der OeMAG als EAG-Abwicklungsstelle vorliegen, wurden umgehend auf den Webseiten veröffentlicht und sind online abrufbar. Zusätzlich wurde an alle registrierten Personen ein „Sonder-Newsletter“ mit den aktuellen Informationen zum ersten PV-Fördercall versendet.

„Seit Wochen arbeiten wir kontinuierlich daran, die geplanten Vorgaben der neuen Verordnung bestmöglich umzusetzen. Als EAG-Abwicklungsstelle unterliegen wir dabei gesetzlichen Rahmenbedingungen und durchlaufen einen klar definierten Abstimmungsprozess mit festen Zeitplänen“, erläutert Vorstandsmitglied Gerhard Röthlin.

„Die Energiewende gelingt nur gemeinsam. Dafür braucht es klare Rahmenbedingungen, damit alle Beteiligten wissen, wie und wann sie ihren Beitrag leisten können“, ergänzt Vorstandsmitglied Horst Brandlmaier noch.

Mit der neuen EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025 ist nun der nächste Schritt in Richtung Energiewende geebnet: Die Novelle 2025 schafft die Grundlage dafür, dass Investitionen in erneuerbare Energien auch im Jahr 2025 gezielt unterstützt werden. Wer eine Photovoltaikanlage errichten oder erweitern möchte, kann vor der Inbetriebnahme einen Investitionszuschuss beantragen – auch die Möglichkeit einer Förderung für den dazugehörigen Stromspeicher ist gegeben. Die Verordnung legt außerdem die Rahmenbedingungen für Förderungen im Bereich Wasserkraft, Windkraft und Biomasse fest. Fixiert sind nun auch die Termine der Fördercalls sowie die verfügbaren Mittel und Fördersätze für das Jahr 2025.

Beim 1. Fördercall 2025 für Photovoltaik und Speicher (Kat A-D), der vom heutigen 23. April 17:00 Uhr bis 8. Mai 2025 um 23:59 Uhr läuft, gilt:

  • Kategorie A bis 10 kWp – Fördermittel 5 Mio. EUR – fixer Fördersatz 160 EUR/kWp
  • Kategorie B größer 10 bis 20 kWp – Fördermittel 5 Mio. EUR – fixer Fördersatz 150 EUR/kWp
  • Kategorie C größer 20 bis 100 kWp – Fördermittel 15 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 140 EUR/kWp
  • Kategorie D größer 100 kWp – Fördermittel 15 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 130 EUR/kWp
  • Speicher: fixer Fördersatz 150 EUR/kWh

Weitere Details zu den Fördercalls können hier abgerufen werden.

Die detaillierten Leitfäden helfen bei der Einreichung von Projekten im EAG-Portal. Schritt für Schritt werden alle relevanten Informationen und Anforderungen verständlich erklärt, sodass die Antragstellung auch für Erstnutzer transparent und gut machbar ist.

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