Verwertungsgesellschaft nimmt Gemeinschaftsanlagen ins Visier
Die Literar-Mechana will zukünftig auch Tarife bei SAT-Gemeinschaftsanlagen einheben. (© Pixabay)
Bereits seit 1.1.2022 ist die UrhG-Novelle 2021 in Kraft, in der die Weiterleitung von Rundfunksendungen dahingehend neu geregelt wurde, dass auch für Gemeinschaftsantennenanlagen unter 500 Teilnehmern eine Gebührenpflicht besteht. Doch erst jetzt wurde die Literar-Mechana als zuständige Verwertungsgesellschaft aktiv und startete bei den Hausverwaltungen eine Bestandserhebung. Am Ende könnte jedoch nicht nur den betroffenen Wohnungseigentümern Ungemach drohen, sondern – indirekt – auch den Kommunikationselektronikern.Als bekannt wurde, dass die Literar-Mechana als Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte sich vor Kurzem mit einem Schreiben betreffend „Weiterleitung von Rundfunksendungen gemäß § 59a UrhG über Gemeinschaftsantennenanlagen” an die heimischen Hausverwaltungen gewandt hatte, schrillten bei KEL Bundesberufsgruppenobmann Martin Karall und seinen Branchenkollegen die Alarmglocken. Denn der Hinweis des Schreibens „Mit dem Inkrafttreten der UrhG-Novelle 2021 dürfen seit 01.01.2022 Rundfunksendungen auch von Gemeinschaftsantennenanlagen und in damit verbundenen Netzen nur mit der Bewilligung der zuständigen Verwertungsgesellschaften weitergeleitet werden. Die für die Weiterleitung erforderlichen Werknutzungsbewilligungen müssen von den Verwertungsgesellschaften vertraglich eingeräumt werden” ließ bzw. lässt aus Sicht der Branche nichts Gutes erahnen. Was genau da auf die Wohnungseigentümer zukommt, lässt sich anhand des – hier zur Anwendung kommenden – Kabel-TV Tarifs 2025 beziffern: Exakt 4,93 Euro. Pro Quartal und angeschlossenem Teilnehmer – zuzüglich Umsatzsteuer.
Nachgefragt
Um etwas Klarheit darüber zu gewinnen, was das Vorgehen der Literar-Mechana der Praxis bedeuten könnte, hat E&W einige Fragen an die Verwertungsgesellschaft gerichtet. Zunächst, warum die Erhebung der betroffenen Anlagen und Wohneinheiten erst jetzt erfolgt, obwohl die UrhG-Novelle bereits seit 2022 in Kraft ist. „Die Datenerhebung und Informationsgewinnung ist zeitaufwändiger als bei herkömmlichen Kabel-TV Betreibern und bis heute nicht abgeschlossen, weswegen wir diese Initiative gestartet haben und eine Klärung mit Branchenvertretern suchen”, lautete die Antwort.
Weiters wollten wir wissen, mit welchem Volumen man rechnet und wie man die Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Angaben sicherstellen wolle. Dazu hieß es: „Die Erfassung des Volumens ist eine der wesentlichen Herausforderungen der Erhebung. Das Volumen können wir aktuell noch nicht abschätzen. Wie in allen anderen Lizenzbereichen sollen die gemachten Angaben stichprobenartig überprüft werden.”
Wann mit der Einhebung der Tarife begonnen soll, konnte die Verwertungsgesellschaft noch nicht genau sagen: „Die Einhebung der Entgelte soll nach der Klärung der Faktenlage und gegebenenfalls auch rückwirkend im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erfolgen.”
Zur Frage, ob diese Regelung in Hinblick auf Streaming-Nutzer oder SAT-Einzelanlagen problematisch sei, erklärte man: „Parallel zu Kabel-TV Betreibern bestehen auch mit Anbietern von OTT-TV Diensten bereits seit längerem entsprechende Lizenzverträge. Während der Individualempfang über SAT-Anlagen nach wir vor entgeltfrei ist, ist der Empfang und die Weiterleitung über eine zentrale Gemeinschaftsantennenanlage lizenz- und entgeltpflichtig.”
Musterprozess angestrebt
Aus Sicht von Karall ist das Ganze jedenfalls „ungerecht und unfair” – zumal hier rechtlich noch in vielerlei Hinsicht Unklarheit herrsche. Wie viele Gemeinschaftsanlagen von der Regelung betroffen seien, könne man auch seitens der KEL nicht beziffern. Alleine deshalb nicht, weil nicht geklärt sei, ob nur Kopfstellenanlagen oder auch Multischalterverteilungen erfasst sind, ob nur SAT oder auch Antenne usw. Zudem schwebe das Damoklesschwert des Wandlungsrechts über den Anlagenerrichtern – schließlich hätte auf Seiten der Hausverwaltungen niemand damit gerechnet, dass aus dem SAT-Empfang laufende Kosten entstehen könnten. „Gemeinsam mit unseren Juristen sammeln wir gerade Fakten und Unterlagen. Ich kann mir gut vorstellen, hier einen Musterprozess anzustreben, um für rechtliche Klarheit zu sorgen”, so Karall.


Hier wurde schon alles gesagt.
Zur Abwechslung könnten die sogenannten Künstler auch einmal in ihrem Leben arbeiten gehen,
statt andauernd dem leidgeplagten Steuerzahler auf der Tasche zu liegen.
Wer bekommt das Geld, das die Literar-Mechana eintreibt?
Es muß auf den Cent genau veröffentlicht werden.
Raubritter!