Ab 1. Juli 2025: Neues Energielabel für Wäschetrockner

Wäschetrockner erhalten ab morgen, den 1. Juli 2025, ein neues Energielabel. Die Kategorien mit dem Plus verschwinden dabei. Soll heißen: Die neue Skala der Energieeffizienz reicht nun von A bis G und nicht mehr wie bisher von A+++ bis D. Gleichgeblieben sind die Farben von grün bis rot. Im unteren Teil des Labels sind Detailangaben hinzugekommen, andere sind verschwunden.
Strengere Berechnung
Es gibt einige Veränderungen im Hintergrund. So haben sich die Messkriterien verändert, ebenso die Methode, wie die Energieeffizienz berechnet wird. „Damit ist es möglich, dass ein A+++-Wäschetrockner in die Kategorie B oder C absteigt. Zwar ist die Energieeffizienz des Wäschetrockners gleichgeblieben, allerdings hat die EU ihre Kriterien verschärft. Derzeit schaffen es nur wenige Geräte in die neue A-Klasse. Das soll Hersteller ermuntern, ihre Geräte zu verbessern“, schreibt der Konsument.

Grundlage für die Energieeffizienzklasse ist das Eco-Programm. Auch alle weiteren Angaben wie etwa Programmdauer, Füllmenge und Geräusch beziehen sich darauf. Der Stromverbrauch wird jetzt anders berechnet und für 100 Trocknungszyklen angegeben − auf dem alten Label stand der Jahresverbrauch. Die Schallemissionen werden nun in Klassen eingeteilt – von A für bis zu 60 Dezibel bis D für mehr als 68 Dezibel.
QR-Code als Neuheit
Neu ist ein QR-Code. Er verlinkt zur Datenbank „European product database for energy labelling“ (EPREL). Alle Hersteller, deren Geräte ein Energielabel tragen, müssen sie dort registrieren und die technischen Daten hinterlegen, bevor sie die Produkte in der EU verkaufen dürfen. In den kommenden Jahren sollen auch Backöfen und Dunstabzugshauben ein neues Energielabel erhalten.
Information der WKÖ
Die WKÖ informiert: „Ab Juli 2025 werden Wäschetrockner in die Energieeffizienzklassen A bis G eingeteilt. Zwischen 1. und 18. Juli 2025 haben Händler 14 Werktage Zeit, die alten Label gegen neue auszutauschen. Dies betrifft alle Vertriebskanäle. Es ist nicht gestattet, das alte und das neue Label parallel zu verwenden.
Bis zum 30. Juni 2025 sind Lieferanten verpflichtet, Händlern das aktuelle Energielabel bereitzustellen. Händlern ist es nicht gestattet, das neue Energielabel vor dem 1. Juli 2025 in ihren Geschäften, Anzeigen oder anderen Materialien anzubringen. Bis zum 1. Juli 2025 darf nur das aktuelle („alte“) Energielabel angezeigt werden.
Für Produkte, die vor dem 1. März 2025 in Verkehr gebracht wurden, müssen Händler ihre Lieferanten um Zurverfügungstellung des ab Juli benötigten, neuen Etiketts ersuchen. Mit diesem können die Produkte auf unbestimmte Zeit verkauft werden.
Hat der Lieferant seine Tätigkeit eingestellt und steht somit kein neues Label zur Verfügung, darf der Händler die Produkte mit dem alten Etikett für einen Zeitraum von neun Monaten verkaufen, d.h. der späteste zulässige Verkaufstermin wäre der 31. März 2026.“
Gott sei dank, auf dieses habe ich schon ganz sehnsüchtig gewartet.
Wo bleibt aber das Label über die preiswerte Reparierbarkeit in Bezug auf Ersatzteilversorgung und Service Anleitungen, ach das ist ja nicht wichtig, wir haben ja ein wunderschönes E- Label.
In der Praxis wird man seinen Lieferanten wohl wochen- wenn nicht monatelang nachlaufen können bis man seine Pickerl -Sammlung komplett hat. Es gibt ja sonst nichts zu tun, als den Schwachsinn der EU Bürokraten mitzumachen.
DANKE