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Samstag, 12. Juli 2025
„Energiewende braucht Tempo – nicht neue Bremsen“

EEÖ-Fachdialog: RED III als Schlüssel zu leistbarem Strom in Österreich

Energiezukunft | Julia Jamy | 01.07.2025 | |  
„In der Umsetzung sind der Bund und nahezu alle Bundesländer säumig und wenig ambitioniert – sie verlieren wertvolle Zeit und laufen Gefahr, weitere Bremsen einzuführen, statt zu beschleunigen „In der Umsetzung sind der Bund und nahezu alle Bundesländer säumig und wenig ambitioniert – sie verlieren wertvolle Zeit und laufen Gefahr, weitere Bremsen einzuführen, statt zu beschleunigen", warnt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). (© Erneuerbare Energie Österreich/ Theresa Wey) Die EU will mit der RED-III-Richtlinie die Energiewende beschleunigen. Wie die optimale Umsetzung auf Bundes- und auf Landesebene gelingen kann, diskutierten vergangenen Mittwoch Juristen, Behördenvertreter und weitere Experten im Rahmen eines Fachdialogs von Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) in Kooperation mit der Johannes Kepler Universität (JKU) Linz.

In der Umsetzung sind der Bund und nahezu alle Bundesländer säumig und wenig ambitioniert – sie verlieren wertvolle Zeit und laufen Gefahr, weitere Bremsen einzuführen, statt zu beschleunigen, warnt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). Insgesamt fehle es in Österreich noch immer an einem koordinierten und zielgerichteten gesamtstaatlichen Vorgehen. Daher brauche es ein „Gesetz mit Gestaltungskraft“ zur Umsetzung der RED III in Österreich. Das angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) soll dafür zum zentralen Instrument auf Bundesebene werden. Der EEÖ hat dafür fünf Kernforderungen zusammengefasst:

  • Verbindliche Ziele auf allen Ebenen
    Klimaneutralität bis 2040, 100 % erneuerbarer Strom bis 2030, verbindliche Ausbauziele je Bundesland – mit Berichtspflichten und Sanktionen bei Zielverfehlung.
  • Verfahrensbeschleunigung und Entbürokratisierung
    One-Stop-Shop, zentrale Informationsplattformen, Vermeidung von Mehrfachprüfungen, digitale Verfahren, Vereinfachung für Kleinprojekte
  • Rechts- und Planungssicherheit
    Klare Genehmigungsstandards, verbindliche Fristen, Genehmigungsfiktion, konsistente Begrifflichkeiten und klare Zuständigkeiten.
  • Verpflichtende Flächenausweisung und Beschleunigungsgebiete
    Flächenbeiträge pro Bundesland zur Ausweisung von nutzbaren Beschleunigungsgebieten bis spätestens Februar 2026 – bei Zielverfehlung mit klaren Konsequenzen.
  • Einbeziehung aller Technologien und Infrastruktur
    Die Beschleunigung muss für alle Technologien gelten – Strom, Wärme, Speicher, Netze – inklusive Repowering und strategischer Infrastruktur.

Transformationsinstrument

Im Mittelpunkt des Fachdialogs stand die Frage der fehlenden Rechtssicherheit, insbesondere für den Ausbau in zukünftigen Beschleunigungsgebieten. Erst durch die umfassende und mutige Nutzung aller legistischen Möglichkeiten für Erleichterungen und Freistellungen, die die RED III bietet, könne laut EEÖ das Ziel einer günstigen Stromversorgung erreicht werden. Einig war man sich außerdem in punkto Verantwortung der Bundesländer. „Die Energiewende ist nur zu schaffen, wenn jedes Bundesland verbindlich zu konkreten Ausbauzielen beiträgt – in Zahlen gegossen und rechtlich fixiert. Nur dann kann der Turbo gezündet werden. All die anderen schönen Elemente zur Beschleunigung werden zahnlos, wenn das nicht sichergestellt wird“, fasst es Prechtl-Grundnig zusammen und sie fügt hinzu: Die Umsetzung der RED III im Rahmen des EABG darf nicht zu einem gut gemeinten Verwaltungsakt verkommen, sondern muss sich zu einem echten Transformationsinstrument entwickeln: ein Instrument der Entbürokratisierung und Deregulierung auf dem Weg zu günstigem Strom in Österreich für Alle, so Prechtl-Grundnig.

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