Neues ElWG: Fehler im System?
Großer Wurf oder Rohrkrepierer – an dieser Frage zum neuen ElWG scheiden sich die Geister. (© Verbund)
Am 4. Juli schickte Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Begutachtung und sprach von der „größten Strommarktreform seit 20 Jahren”. Insbesondere – aber nicht nur – die Erneuerbaren-Vertreter wollten diese Euphorie nicht teilen. Bis zum Ende der Begutchtungsfrist am 15. August wurden 570 (!) Stellungnahmen abgegeben. Praktisch keine davon kam ohne Forderung nach Nachbesserungen aus. Nun läuft das politische Ringen um die für den Beschluss erforderliche Zweidrittelmehrheit im Parlament.
Angesichts der Tragweite und der Komplexität der Materie ist es wenig verwunderlich, dass der Begutachtungsentwurf des längst überfälligen ElWG (als Nachfolgeregelung des veralteten ElWOG und der eigentlich bis 2021 vorgesehenen Umsetzung der EU-Strombinnenmarktrichtlinie in nationales Recht) für jede Menge Zünd- und Gesprächsstoff sorgt. Der rund 140 Seiten umfassende Gesetzesentwurf versucht den Spagat, zum Teil höchst unterschiedliche, bisweilen sogar konträre Interessen unter einen Hut zu bringen und in die gleiche Richtung zu lenken. Schließlich bildet das Gesetz die zukünftige Basis für den heimischen Strommarkt – und hat damit direkte Auswirkungen auf jeden Einzelnen, in ganz besonderem Maße jedoch auf die Akteure der Elektrobranche.
Was steht im Gesetz?
Begleitend zum Begutachtungsentwurf veröffentlichte das BMWET am 4. Juli auch eine Pressemitteilung mit dem Titel „Neustart für den Strommarkt”, in der die Inhalte des neuen ElWG skizziert wurden. Demnach soll es langfristig für fairere Preise und mehr Gerechtigkeit bei den Stromkosten sorgen, die Stabilität der Netze durch neue, intelligente Regeln für Einspeisung und Verbrauch stärken und soll Tempo in die Energiewende bringen, indem der Ausbau erneuerbarer Energien erleichtert und Planungssicherheit geschaffen wird.
Zum ersten Aspekt, der Senkung der Stromkosten, wurden folgende Punkte aufgeführt:
- Strompreis-Runter-Garantie: Zukünftig gilt: zahlt das Energieversorgungsunternehmen weniger, soll auch der Kunde davon profitieren. Dafür sorgt das EIWG mit einer Niedrig-Preis-Garantie.
- Flexible Netzentgelte: Kunden können künftig Geld sparen, wenn sie Strom zu günstigen Zeiten verbrauchen – möglich durch zeit- und lastvariable Netzentgelte sowie dynamische Stromverträge.
- Dynamischer Energiepreis: Dank zeit- oder lastvariabler Netzentgelte können Stromkunden künftig Kosten sparen, wenn sie ihren Verbrauch an günstigere Zeiten anpassen. Möglich wird das etwa durch dynamische Stromverträge.
- Sozialtarif: Es wird ein bundeseinheitlicher Sozialtarif eingeführt (6 Cent/kWh bis 2.900 kWh).
- Einfachere Rechnungen & Hebung der Tarifwechselrate: Die Mindestanforderungen für Rechnungen beziehen sich in Zukunft nurmehr auf die wesentlichen Bestandteile. Lieferanten, die mehr als 25.000 Zählpunkte (bzw. „Haushalte“) beliefern, müssen dynamische Energiepreise anbieten.
- Streckung der Abschreibungsdauern: Kosten für Nettoinvestitionen können zukünftig auch auf die tatsächliche Nutzungsdauer angepasst werden.
- Peer-to-Peer-Stromweitergabe gesetzlich verankert: Haushalte dürfen künftig ihren produzierten Strom direkt an Familie, Freunde oder Nachbarn weitergeben – sogar kostenlos.
- Das öffentliche Interesse an günstiger Energie wird in die Satzung der Energieversorger geschrieben, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.
- Gerechte Aufteilung der Netzkosten: Künftig werden auch die Erzeuger von Strom einen Teil der Netzgebühren übernehmen müssen und damit einen Teil der Last der Haushalte übernehmen.
In Hinblick auf die Sicherung der Versorgung wurde erörtert:
- Systemdienliches Verhalten wird finanziell belohnt: Wer Strom flexibel verbraucht oder Speicher gezielt einsetzt, entlastet das Netz – und zahlt künftig weniger Netzentgelte.
- Spitzenkappung: Stromspitzen – etwa aus PV-Anlagen – werden technisch begrenzt, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Neu ist die breitwirksame Vorgabe von vorübergehend max. 60% Einspeisung bei PV im Fall von drohender Netzüberlastung.
- Digitalisierungsschub: Neue Messsysteme und Transparenz: Das ElWG schafft die Grundlage für virtuelle Abrechnungspunkte, etwa beim bidirektionalen Laden von E-Autos oder beim Einsatz smarter Heimspeicher.
- Planbare Netzanschlüsse & Netzentwicklungspläne: Netzbetreiber müssen klar darlegen, wann und wie ein Anschluss einer Anlage möglich ist – mit verbindlicher Planung.
- Direktverträge: Industrieunternehmen können Strom langfristig direkt von erneuerbaren Anlagen beziehen – rechtlich klar abgesichert über PPA und Direktleitungen.
- Mechanismen für die Versorgungssicherheit bis 2030 verlängert

Die Info-Veranstaltung „Was bringt das neue ElWG?“ der E-Control zeugte vom breiten Interesse am neuen ElWG: Es gab über 1.100 Anmeldungen (vor Ort und via Live-Stream). © Anna Rauchenberger
Zur Beschleunigung der Energiewende wurden folgende Neuerungen präsentiert:
- Netzanschlüsse werden verbindlich planbar: Netzbetreiber sind künftig verpflichtet, konkret und nachvollziehbar offenzulegen, wann und wie ein Anschluss möglich ist.
- Teilanschlüsse ermöglichen schnelleren Netzstart: Neue Erzeugungsanlagen dürfen schrittweise ans Netz – statt auf einen Vollanschluss zu warten, können sie mit Teilkapazitäten starten und sukzessive ausbauen.
- Weniger Hürden für neue Marktteilnehmer: Energiegemeinschaften, Prosumer-Modelle und innovative Geschäftsmodelle werden rechtlich und technisch besser eingebunden.
E-Control klärt auf
Seitens der E-Control, die als unabhängige Regulierungsbehörde für Strom und Gas zukünftig mit einer geänderten Rolle bedacht und in diesem Zuge ebenfalls von gesetzlichen Änderungen betroffen ist, ergriff man umgehend nach der Veröffentlichung des Begutachtungsentwurfs das Ruder und initiierte die Fachveranstaltung „Was bringt das neue ElWG?“. Mehr als 1.100 Anmeldungen zeugten eindrucksvoll vom breiten Interesse an der Thematik.
Vieles, was im Pressetext des Ministeriums so schön und simpel klang, entpuppte sich bei näherer Betrachtung durch die E-Control Experten als durchaus brisant und komplex bzw. auch nachschärfungs- und verbesserungsbedürftig – wobei viele Konkretisierungen und praktische Umsetzungen ohnehin dem Ausgestaltungsspielraum der E-Control unterliegen (die in diesem Rahmen mehr Rechte und Pflichten bekommt – und selbstkritisch die Frage in den Raum stellte, ob es wirklich notwendig sei, „die E-Control mit so vielen Zuständigkeiten zu überfrachten”). Neben den inhaltlichen Aspekten war insbesondere die technische Umsetzung des ElWG ein weites Feld – mit Begriffen wie der Definition von „Behind the Meter” oder „Netzdienlichkeit”, der Ansteuerbarkeit von Erzeugungsanlagen, der Nutzung von Smart Meter Daten, Preisbildung anhand von Verbrauchswerten, „aktiven Kunden”, uvm.
Die Behörde selbst vermisste zwei wichtige Punkte im Entwurf: Erstens, dass die Monatsrechnung nicht als Standard enthalten sei, und zweitens dass noch zusätzliche wettbewerbsbelebende Maßnahmen ergänzt werden müssten. E-Control Vorstand Wolfgang Urbantschitsch betonte aber auch, dass es „höchste Zeit für ein neues Betriebssystem ElWG” sei, zumal das Energiesystem an sich träge sei – bedingt durch die zahlreichen Stellschrauben und nicht zuletzt auch die 130 Netzbetreiber in Österreich, die noch kein gemeinsames Bild der Zukunft entworfen hätten. Es bleibe jedenfalls kein Raum mehr für Partikularinteressen und vor allem die Interessenvertretungen müssten im SInne einer raschen Umsetzung nun Verantwortung übernehmen.
Ein Für und Wider

Auf die Veröffentlichung des Begutachtungsentwurfes folgten prompt die ersten Reaktionen und insbesondere die Erneuerbaren-Vertreter sparten nicht mit Kritik: „Im VW Käfer zur Formel 1” titelte etwa die IG Windkraft, „Höhere Strompreise und eine gefährdete stabile Energieversorgung” attestierte der Bundesverband Photovoltaic Austria in seinem Erstbefund und die Kleinwasserkraft Österreich sprach von einem „Förderprogramm für Stromimporte“. Die Obfrau des Verbraucherschutzvereins Daniela Holzinger ortete gar ein „Geschenk an die E-Wirtschaft”.
Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) warnte vor „unsachlichen und unbedachten Eingriffen in den Strommarkt, die der Entwurf aktuell enthält.” Insbesondere zusätzliche Netzentgelte sowie die Spitzenkappung bei PV- und Windenergie seien „Kardinal-Fehler” in dem Gesetz, das die regionale Flexibilisierung und Modernisierung des Strommarkts forcieren sollte. Befürchtet wird ein Anstieg der Strompreise zulasten der Verbraucher sowie massive Wettbewerbsnachteile zum EU-Ausland.
Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft, hielt fest, dass es bei einigen Aspekten – etwa bei den Netzentgelten für Erzeuger (Anm.d.Red. gegen die sich sogar die E-Wirtschaft ausspricht), der Rechtssicherheit bei Preisanpassungen oder der Entlastung von Speichern – noch „Anpassungsbedarf” gebe . Man müsse jetzt jedoch „das Gesamtbild im Blick behalten: Offene Punkte klären und einen Konsens finden”.
Zustimmung kam indes von der WKÖ. Generalsekretär Jochen Danninger bezeichnete das ElWG als „eine insgesamt gelungene Grundlage für die Weiterentwicklung des österreichischen Energiemarkts“. Auch die Industriellenvereinigung (IV) begrüßte den Entwurf und erkannte darin „mehrere positive Schritte”.
Politische Positionen
Aus Sicht der Grünen seien zwar viele „grüne Errungenschaften” im aktuellen ElWG-Entwurf erhalten geblieben, wie etwa mehr Digitalisierung, bessere Regeln für Stromspeicher, einfacherer Netzanschluss oder mehr Konsumentenrechte, aber dennoch beinhalte der Entwurf „deutliche Rückschritte im Vergleich zum Gesetz, dass das Klimaschutzministerium schon vor über einem Jahr vorgelegt hat.” Als „absurd” bezeichnete Bundessprecherin und Klubobfrau Leonore Gewessler die geplante Netzabgabe auf eingespeisten Strom, mit der man hunderttausende private PV-Anlagenbesitzer „nachträglich bestrafen” würde.
Für OÖ Landessprecher und Landesrat Stefan Kaineder schütze Minister Hattmannsdorfer alte Strukturen und lasse Klimaschützer im Regen stehen: „Die Landesnetzbetreiber haben den Netzausbau verschlafen, und jetzt sollen die Bürger zahlen.” Die im ElWG vorgesehene „Preis-runter-Garantie“ bezeichnete er als „Marketing-Schmäh”: „Was wie eine Hilfe für Konsumenten klingt, ist in Wahrheit ein Wunsch der Energieversorger, damit sie künftig auch bestehende Verträge verteuern können.”
Die Grünen fordern daher dringend Nachbesserungen, neben den Netzgebühren für Einspeiser insbesondere auch bei der geplanten Spitzenkappung. In puncto Finanzierung des Netzausbaus sprach sich Gewessler für die Schaffung eines Netzinfrastruktur-Fonds, der etwa durch einen Beitrag aus den „Übergewinnen” der Landesenergieversorger gespeist werden könnte. Zudem plädierte sie für eine Abgabe auf ältere, bereits abgeschriebene Kraftwerke sowie die Möglichkeit, privates Kapital für den Fonds zu mobilisieren, indem der Staat im Hintergrund Haftungen vergibt.

Seitens der FPÖ verbuchte man den auf freiheitlichen Antrag um zwei Wochen verlängerten Begutachtungszeitraum als „vollen Erfolg”, ohne den „viele Experten ungehört geblieben“ wären. Man sehe sich „durch die Vielzahl an sehr fundierten Stellungnahmen” in der Haltung bestätigt, dass sich etwa „die von der Regierung groß angekündigte Strompreis-Runter-Garantie als reiner Marketingschmäh” entpuppt habe oder auch die Regelung zum sog. Preisänderungsrecht keinerlei zusätzliche Rechtssicherheit bringe, erklärten FPÖ-Energiesprecher Axel Kassegger und sein Stellvertreter Paul Hammerl.
Die angestrebte Energiemarktreform sei „dringend notwendig”, genauso wie eine grundlegende Änderung im Fördersystem. Das Ziel der FPÖ sei klar: „Wir müssen es schaffen, die Gesamtenergiekosten zu senken. Dabei geht es nicht nur um den Strompreis selbst, sondern auch um die Kosten für die Stromnetze sowie die hohen Steuern und Abgaben.” Mit entsprechenden Anträgen im Nationalrat versuchen die beiden FPÖ-Abgeordneten nach eigenen Angaben „seit Monaten”, die Bundesregierung zum Handeln zu bewegen. Zu den zentralen Forderungen zählen außerdem eine Verlängerung der während der Energiekrise eingeführten reduzierten Elektrizitäts- und Erdgasabgaben, des Netzkostenzuschusses für einkommens-schwache Haushalte sowie die Abschaffung der CO2-Abgabe. In Bezug auf das ElWG nehme die FPÖ „die eingebrachten Stellungnahmen sehr ernst und wird diese genau analysieren und bewerten.”
Fazit und Ausblick
Sich durch die Vielzahl an Stellungnahmen zu arbeiten und die geäußerten Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge seriös zu prüfen, dürfte einige Zeit beanspruchen. Allein die Stellungnahme von Oesterreichs Energie umfasste mehr als 70 Seiten.
Obwohl die Grünen sich grundsätzlich offen zeigten, das ElWG in abgeänderter Form mitzutragen, signalisierte Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer, auch mit der FPÖ bezüglich der erforderlichen Zweidrittelmehrheit verhandeln zu wollen. In Anbetracht der geäußerten Kritikpunkte scheint das alles andere als einfach.
Die Österreichische Energieagentur (AEA) bezeichnete einen raschen Beschluss als „entscheidend für das Weiterkommen bei der Energiewende” und warnte davor, das ElWG auf eine Spitzenkappung und Strafgebühren für PV-Anlagen zu reduzieren. Denn der Entwurf enthalte essenzielle Regelungen und sei über weite Strecken gut gelungen – wenngleich das ElWG wie jedes neue Betriebssystem gewisse Startschwierigkeiten habe und immer wieder auch Updates brauchen werde. Aber dazu müsse es eben erst einmal beschlossen werden.
Minister rudert zurück
In der Zwischenzeit lenkte Minister Hattmannsdorfer bei den geplanten (und besonders heftig kritisierten) Netzeinspeisegebühren für PV-Anlagen ein und stellte eine Ausnahmeregelung für kleine Anlage in Aussicht. Die Intention des Gesetzes sei nicht, den Häuslbauer, der für den Eigenbedarf eine PV-Anlage errichtet, in irgendeiner From zu bestrafen. Die Antwort auf die Frage, wie große eine solche „kleine” PV-Anlage sein darf, blieb Hattmannsdorfer bis dato aber schuldig. Im Herbst sollen die Stellungnahmen jedenfalls eingearbeitet sein und eine beschlussreife Fassung des ElWG vorliegen.


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