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Freitag, 5. Dezember 2025
Neues Positionspapier veröffentlicht

OVE: Anpassung der Eichvorschriften für Ladetarifgeräte gefordert

Elektromobilität | Wolfgang Schalko | 11.09.2025 | Downloads | |  Wissen
Mit dem neuen Positionspapier will der OVE Umsetzung mengenbasierter Ladeabrechnung praxistauglich gestalten. Mit dem neuen Positionspapier will der OVE Umsetzung mengenbasierter Ladeabrechnung praxistauglich gestalten. Die transparente und kundenfreundliche Abrechnung an öffentlichen E-Ladestationen ist eine wesentliche Voraussetzung, um Elektromobilität für die breite Masse attraktiv zu machen. In einem aktuellen Positionspapier fordert der Österreichische Verband für Elektrotechnik (OVE) nun eine Anpassung der Eichvorschriften für Ladetarifgeräte – denn sonst könnte sich das nahende Ende der Übergangsfrist nachteilig auf die Kunden auswirken.

Die Abrechnung von tatsächlich geladener elektrischer Energie, anstatt der Dauer des Ladevorgangs, bedeutet in Österreich einen hohen Aufwand. Technisch ist die Abrechnung nach Kilowattstunden statt Minuten längst möglich, doch der rechtliche Rahmen birgt so manche Herausforderung: Weil elektrische Energie in Österreich gemäß Maß- und Eichgesetz (MEG) eine eichpflichtige Größe ist, braucht es dafür eichrechtskonforme Ladetarifgeräte. Die praktische Umsetzung der entsprechenden Verordnung (Eichvorschriften für Ladetarifgeräte) stellt jedoch hohe Anforderungen an Betreiber, Hersteller und Eichstellen.

Und die Zeit drängt, denn die Übergangsfrist für die Verordnung läuft Ende 2025 aus. Bis dahin müssen Ladestationen eichrechtskonform beschaffen sein. Erfüllen sie die Vorgaben nicht, müssen sie danach entweder stillgelegt werden oder dürfen den Ladevorgang wieder nur nach Zeit abrechnen. Aus Sicht des OVE ist davon auszugehen, dass die Betreiber sich für letztere Variante entscheiden werden. Zum Nachteil der Kunden, denn selbst im Vergleich zu ungenau gemessener Energie bei nicht geeichten Ladetarifgeräten kommt die Abrechnung nach Zeit üblicherweise teurer.

Pragmatische Anpassung der Verordnung gefordert

„Der Erfolg von Elektromobilität hängt eng mit einer kundenfreundlichen Ladeinfrastruktur und transparenten Abrechnung zusammen. Ziel muss es daher sein, zügig, kosten- und ressourceneffizient eichrechtskonforme Ladestationen bereitzustellen“, betont OVE-Generalsekretär Peter Reichel. In einem aktuellen Positionspapier fordert der OVE folgende pragmatische Anpassungen in der Verordnung, um die Erfüllung der Anforderungen zu vereinfachen:

  • Fristverlängerung für die Ersteichung von ausnahmsweise zugelassenen Geräten bis 1.1.2027
  • Auf geringere Stückzahlen abgestimmte Stichprobenprüfung bei Ersteichung
  • Wegfall einer verpflichtenden Stempelung aller Geräte bei Stichprobenprüfung
  • Bei 1:1-Ersatzteiltausch: Verzicht auf Prüfung der Verkehrsfehlergrenzen nach Anbringung des Sicherungszeichens bis zur Neueichung durch eine vom BEV ermächtigte Person
  • Ausweitung der Zulassung von Herstellern zur Ersteichung auch auf die Neueichung der klar definierten Bauarten
  • Rasche Überarbeitung der Messgeräterichtlinie und Umsetzung in Österreich für europaweit einheitliche Zulassungsvorgaben

Das Positionspapier „Praxisnahe Anpassung der Eichvorschriften für Ladetarifgeräte in Österreich“ wurde von Ladestationsbetreibern, Herstellern von Ladestationen sowie Eichstellen abgestimmt und vom OVE als Branchenvertretung konsolidiert. Es kann als PDF am Ende dieser Meldung heruntergeladen werden.

Kommender OVE-Mobility-Workshop

Am 2. Oktober findet in Wien der nächste OVE-Mobility-Workshop mit Fachvorträgen rund um das Thema Elektromobilität statt. Schwerpunktthemen sind diesmal die Digitalisierung und Regulatorik von Ladeinfrastruktur. Das vollständige Programm mit Informationen zu den Vortragenden und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Downloads
Positionspapier Eichvorschriften Ladetarifgeräte des OVE
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