EABG-Entwurf: Turbo oder Drossel für die Erneuerbare?
(© PV Austria)
In dieser Woche wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus der Entwurf für „ein Bundesgesetz über die Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, deren Speicherung und Verteilung” (kurz Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz – EABG) vorgelegt. Während IV, Netzbetreiber und E-Wirtschaft den Entwurf begrüßen, wollen die Erneuerbaren-Verbände darin keine Beschleunigung erkennen.In der Kurzinformation zum EABG-Entwurf werden als Ziele die Verfahrensbeschleunigung von Vorhaben der Energiewende, das Ausweisen ausreichender Flächen für die Errichtung von elektrischen Leitungsanlagen sowie die Erreichung der Ausbauziele gemäß der Erzeugungsrichtwerte gennant. Gelingen sol das durch:
- Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Vorhaben der Energiewende auch unterhalb der UVP-G-Schwellenwerte
- Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt
- Ermöglichung der Durchführung von Vorarbeiten
- Einführung von verschiedenen Verfahrensarten (ordentliches Verfahren, vereinfachtes Verfahren, Anzeigeverfahren und Freistellung)
- Einführung von Bestimmungen zur Verfahrensstrukturierung (öffentliche Auflage, Strukturierung des Verfahrens und Verfahrensgrundsätze)
- Ermöglichung von Online- oder Hybrid-Verhandlungen
- Einführung eines Probebetriebs, Versuchs- und Notbetriebs
- Erstellung eines Integrierten Netzinfrastrukturplans
- Erlassung von Trassenfreihaltungsverordnungen
- Festlegung von Erzeugungsrichtwerten
Den kompletten EABG-Entwurf finden Sie beigefügt als PDF zum Download.
Erneuerbaren-Verbände vermissen versprochenes Tempo
Für „Ernüchterung” sorgte der Entwurf etwa beim Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria). Positiv sei einzig, dass erstmals österreichweit einheitlich geregelt wird, wie und bis zu welcher Größe Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher freigestellt, anzuzeigen oder zu genehmigen sind. Damit werde eine wichtige Grundlage für mehr Klarheit und Rechtsvereinheitlichung geschaffen. Allerdings ende hier die Liste der Fortschritte auch schon wieder. „Es gibt ein bisschen Licht, aber sehr viel Schatten. In seiner aktuellen Form werden zwar EU-Vorgaben aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) umgesetzt, das EABG wird seinem Namen jedoch trotzdem nicht gerecht und droht eher zum Showstopper für die Energiewende zu werden“, urteilt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria.
Die wesentlichen Kritikpunkte lauten, dass die im Entwurf vorgesehenen Mindestausbauziele für Photovoltaik viel zu niedrig angesetzt seien (und nur rund die Hälfte des bis 2030 laut „Integriertem österreichischem Netzinfrastrukturplan“ ÖNIP erforderlichen PV-Ausbedarfs von 21 Terawattstunden PV-Strom abdecken würden). Die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg würden ihre EABG-Vorgabe bereits in diesem Jahr erfüllen. „Damit wird für die Bundesländer faktisch die Stopptaste gedrückt. Von Beschleunigung kann keine Rede sein“, warnt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria. Auch beim Thema Batteriespeicher bleibe der Entwurf weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Ein verbindlicher Ausbauplan fehle völlig, obwohl eine von PV Austria gemeinsam mit der Austrian Power Grid und der TU-Graz erstellte Studie einen österreichweiten Bedarf an Batteriespeichern von 5,1 Gigawatt (GW) bis 2030 und 8,7 GW bis 2040 ausweist und ganz konkrete Vorschläge zum Batteriespeicherausbau enthält (elektro.at berichtete). Angesichts des derzeitigen Ausbaustands von nur 1,1 GW sei das „ein gravierendes Versäumnis“, so Paierl. Darüber hinaus werde den Bundesländern freie Hand bei der Ausweisung von sog. „Beschleunigungsgebieten“ für erneuerbare Energie-Projekte gelassen. Damit fehle ein entscheidendes Instrument, um die Errichtung von großen PV-Freiflächenprojekten, die tausende Haushalte und Betriebe direkt mit günstigem Strom versorgen könnten, tatsächlich zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Ein früherer Entwurf hätte hier noch verbindliche Vorgaben vorgesehen, die nun gestrichen seien. „Das Ziel der Klimaneutralität bis 2040, wie es im Regierungsprogramm sehr wohl verankert ist, sucht man im Gesetzesentwurf vergeblich. Ohne diese klare Richtung, verbindliche Vorgaben und ambitionierte Ausbauziele droht die Energiewende gehörig ins Stocken zu geraten. Zigtausend heimischen Handwerksbetrieben nimmt man dadurch langfristige Planungssicherheit“, kritisiert Immitzer.
PV Austria fordert daher bereits vor Ende der Begutachtungsfrist (Stellungnahmen können bis 21. Oktober 2025 abgegeben werden) entsprechende Nachbesserungen:
- ambitioniertere PV-Mindestausbauziele für die Bundesländer
- einen verbindlichen Batteriespeicherfahrplan
- die Festschreibung der Klimaneutralität 2040
- konkrete Vorgaben für Beschleunigungsgebiete
Nur so könne das EABG zu dem werden, was sein Name verspricht – ein Beschleunigungsgesetz für die Energiewende.
In das selbe Horn stößt die IG Windkraft: Während einige Punkte – wie etwa die vorgesehene Verfahrensbeschleunigung im Sinne der RED III-Richtlinie der Europäischen Union, die verbesserten rechtlichen Energiewendebeteiligungsmöglichkeiten für Gemeinden, die notwendige Akzeptanz schaffen könnten und insbesondere die Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses für Vorhaben der Energiewende – positiv zu bewerten seien, würden Verbindlichkeit und klare Verantwortung der Bundesländer für den Windkraft- und damit Erneuerbaren-Ausbau schmerzlich fehlen. „Einige Bundesländer gehen bereits voran. Das sollte nun bundesweit geschehen. Nun gibt der Bund schwächere Ziele vor, als er selbst hat, und schickt Versorgungssicherheit und günstige Energie weiter in Warteposition. Unverbindliche Regelungen führen selten zu Beschleunigung und pünktlicher Ziel-Einhaltung“, warnt IG Windkraft-Geschäftsführer Florian Maringer. Und weiter: „Bundesländer können mit dem vorliegenden Begutachtungsentwurf kaum für Verfehlungen zur Verantwortung gezogen werden. Planungssicherheit ist damit keine gegeben“. Wie wichtig Verbindlichkeit ist, zeige ein Blick über die Grenzen: „Deutschland hat es bereits vorgemacht und ist nun Europameister beim Ausbau der Windenergie – durch verbindliche Vorgaben konnte die Geschwindigkeit verdoppelt werden”, so Maringer.
Verglichen mit dem Erstentwurf sei an der aktuellen Version des EABG vor allem der Wegfall verpflichtender Zielvorgaben, der Sanktionsmechanismen sowie die fehlende Verpflichtung zur Klimaneutralität kritisch zu sehen. Positiv bewertet werden indes das erleichterte Repowering von bestehenden Anlagen in neuere Modelle, die zusätzliche Beschleunigung kleinerer Energiewendeprojekte sowie die Entschärfung der „oft kuriosen” Landschafts- oder Ortsschutzbestimmungen.
Deutliche Kritik kommt auch von Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ): So bleibt das Gesetz zahnlos und wenig kraftvoll. Die im Entwurf vorgesehenen Ziele für die Bundesländer haben keine Verbindlichkeit und die Zielverfehlung ist an keine Konsequenzen geknüpft. Die gewählten Minimalwerte pro Technologie zeigen deutlich: Hier ging es nicht um Ambition, sondern um ein Entgegenkommen gegenüber Ländervertretern. In Summe liegen die Mindestwerte nicht nur unter jenen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), sondern sind teilweise so niedrig, dass sie bereits erreicht oder fast erreicht sind. Damit steckt die Bundesregierung den Kopf in den Sand und ignoriert die energiepolitische Realität: Durch die zunehmende Elektrifizierung steigt der Strombedarf massiv. Das EAG-Ziel von 27 TWh müsste längst angehoben werden, um Versorgungssicherheit und Klimaziele abzusichern.”
Lob von APG, E-Wirtschaft und IV
„Die österreichische Bundesregierung schafft mit diesem Gesetzesentwurf eine erste Grundlage für die dringend notwendige Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Dieser Gesetzesentwurf ist Voraussetzung dafür, dass wir unsere im Netzentwicklungsplan abgebildeten Projekte zeitgerecht umsetzen können. Wir können es uns nicht mehr leisten 20 Jahre darüber zu sprechen, ob wir ein Projekt realisieren können, wie das u.a. beim Bau der Salzburgleitung der Fall war. Wenn der Wirtschaftsstandort Österreich attraktiv bleiben soll, muss der Netzausbau möglichst rasch über die Bühne gehen. Nur so wird es möglich sein, dass leistbare, erneuerbare Energie aus Österreich und Europa auch beim Kunden ankommt. Beschleunigte Genehmigungsverfahren ermöglichen eine frühzeitige Integration der erneuerbaren Energie und schaffen Systemsicherheit“, sagt Austrian Power Grid (APG) Vorstandssprecher Gerhard Christiner.
Ebenfalls positiv äußert sich die E-Wirtschaft. Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, hält fest: „Wir begrüßen das EABG ausdrücklich – denn rasche und gut planbare Verfahren sind der Schlüssel zu einer kostengünstigen Transformation des Energiesystems.“ Besonders positiv bewertet die E-Wirtschaft die rechtliche Verankerung eines „überragenden öffentlichen Interesses“. Mit der Erfüllung dieser jahrelangen Forderung der Branche erhalten Windräder, Photovoltaikanlagen, Wasserkraftwerke, Speicher, Elektrolyseure und Stromnetze im Fall von Interessenskonflikten künftig klaren Vorrang in Genehmigungsverfahren. „Damit wird nun auch juristisch zweifelsfrei klargestellt: Der Ausbau von sauberem Strom, Speichern und Netzen ist im Interesse von uns allen“, so Schmidt. Gleichzeitig würden im Gesetz für die unterschiedlichen Technologien in allen Bundesländern klare Ausbauziele festgelegt. Ein kontinuierliches Monitoring schaffe Transparenz bei Flächenwidmungen und Beschleunigungszonen und unterstütze den von der Branche geforderten integrierten Planungsansatz.
Zustimmung zeigt auch die Industriellenvereinigung (IV): „Der Begutachtungsentwurf für das EABG hat das Potenzial, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und damit Wettbewerbsfähigkeit und Standort zu stärken“, betont Christoph Neumayer, Generalsekretär der IV. „Für die Industrie sind rasche Verfahren von zentraler Bedeutung: Sie schaffen Investitionssicherheit und bringen die notwendige Dynamik für den Ausbau der Energieinfrastruktur.“ Für die IV sind die geplante Verfahrenskonzentration („One-Stop-Shop“) bei den Landeshauptleute und die klare Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses wesentliche Hebel, um Projekte effizienter umzusetzen.
Umweltschutz ausgehebelt?
Vor „kritischen Lücken bei Natur- und Rechtsschutz” warnt hingegen ÖKOBÜRO, eine Allianz aus 20 Umwelt- und Tierschutzorganisationen: Die Rechte der Öffentlichkeit würden in dem Entwurf nicht ausreichend gewahrt, was zu Verzögerung, Rechtsunsicherheit und Akzeptanzproblemen der Projekte führen könne. Dazu Viktoria Ritter, Umweltjuristin bei ÖKOBÜRO: „Wir haben klare Unions- und Völkerrechtliche Vorgaben, die Beteiligung und Rechtsschutz für die Öffentlichkeit in großen Umweltverfahren verpflichtend vorsehen. Dieser Entwurf hat jedoch genau hier einige Lücken.“ Konkret fehle es etwa an Rechtsschutz gegen die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, während gleichzeitig etablierte Verfahren wie UVPs hier ausgeschlossen werden. Auch sei bei den vereinfachten Verfahren eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht mehr möglich, ebenso werde der Rechtsschutz ausgeschlossen.
Als „doppelt kontraproduktiv” bezeichnet die Umweltorganisation VIRUS kritisiert den Entwurf. Bereits die zugrundeliegende EU-Richtlinie habe strukturelle Defizite, aber die österreichische Bundesregierung treibe die Fehlregulierung auf die Spitze. „Parallel zu bestehenden eingespielten Systemen insbesondere der UVP sollen nicht einer sondern gleich mehrere völlig neue Verfahrenstypen mit komplizierten und zersplitterten Behördenzuständigkeiten geschaffen und bei den Berufungsinstanzen zusätzlich zum Bundesverwaltungsgericht eine Langsamspur zu den jetzt schon völlig überforderten Landesverwaltungsgerichten eingezogen werden“, so der Umweltverfahrensexperte Wolfgang Rehm. Weiters solle verstärkt auf Strategische Umweltprüfungen gesetzt werden, die in Österreich zwar bisher schon existiert haben, aber noch nirgends EU-rechtskonform aber natürlich ebenfalls in zersplitterter Form umgesetzt worden seien, woran sich durch das neue EABG nichts ändern würde. „Im Ergebnis würden Chaos, Schneckentempo, Rechtsunsicherheit geschaffen und ist die Sicherstellung eines hohen Umweltschutzniveaus gefährdet, ohne dass der geordnete Ausbau von erneuerbaren Energiekonversionsanlagen merklich vorangetrieben werden würde.“


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