Onlinehandel: Neue Widerrufsfunktion ab Juni 2026
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Ab Mitte 2026 müssen Onlineshop-Betreiber eine Widerrufsfunktion auf ihrem Portal implementieren. Das WKÖ Bundesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels spricht in diesem Zusammenhang von einem „Paradebeispiel für fehlgeleitete EU-Regulatorik“ sowie von einer „pauschalen Vorverurteilung von Onlinehändlern“ und warnt eindringlich vor einer Weiterführung der aktuellen europäischen Konsumentenschutzpolitik im Onlinehandel.Das Bundesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) warnt als Branchenvertretung des heimischen Onlinehandels eindringlich vor einer Weiterführung der aktuellen europäischen Konsumentenschutzpolitik im Onlinehandel. Vor allem die geplante „Widerrufsfunktion” sei ein „Paradebeispiel für fehlgeleitete EU-Regulatorik“ sowie für eine „pauschale Vorverurteilung von Onlinehändlern“.
So können Konsumenten nach aktuell geltender Rechtslage Verträge, die sie im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen haben, ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware widerrufen. An die Form des Widerrufs („Rücktritts”) sind kaum Formpflichten oder Voraussetzungen geknüpft, „womit Konsumenten im Rahmen ihres Widerrufsrechts maximale Entscheidungsfreiheit genießen“, wie das Gremium sagt.
Mit 19. Juni 2026 müssen Unternehmer für Verträge, die über eine Online-Benutzerfläche (Online-Shop) abgeschlossen werden, nun zusätzlich auch eine Online-Widerrufsfunktion anbieten. Diese Funktion muss in den Online-Shop technisch integriert werden und soll ähnlich ausgestaltet sein wie der Bestell-Button. Verbraucher sollen, so die europäischen Institutionen, Verträge dadurch noch leichter widerrufen können.
„Wie genau die technische Umsetzung erfolgen soll und was man sich von der Funktion verspricht, bleibt ein gut gehütetes Geheimnis; klar ist bislang nur, dass die Rechnung dafür am Ende wieder der Onlinehandel träg“, meint das WKÖ Bundesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels, laut dem europäische Konsumenten schon jetzt „höchsten Schutz weltweit“ genießen. „Mit der Widerrufsfunktion wird ein Bereich überreguliert, in dem die Konsumenten bereits jetzt übermäßig geschützt sind. Für die Unternehmen, die diese Bürokratie-Monster umsetzen müssen, bedeutet das eine zusätzliche Belastung. Die Zahlen der Retouren sind seit Jahren massiv steigend; die Kosten und Bürokratie dahinter tragen die Händler. Dies führt wiederum dazu, dass Produkte teurer werden“, so Alexander Smuk, Berufsgruppenvorsitzender des Versand- und Internethandels der WKO.
Denn schon das bestehende Widerrufsrecht biete für europäische Konsumenten den stärksten Schutz weltweit. Und bereits jetzt haben Unternehmen mit enormen Retourenquoten zu kämpfen: Über 80% der Konsumenten nutzen regelmäßig Widerrufsmöglichkeit. In manchen Branchen (bspw. Bekleidung) werde fast jedes zweite Produkt zurückgeschickt, berichtet Smuk, laut dem es daher nicht von ungefähr komme, dass große europäische Onlinehändler mit KI-Warnsystemen oder Bearbeitungsgebühren gegen die Unmengen an Retouren ankämpfen wollen.
Auch herrscht zwischen (Online-)Händlern längst nicht mehr nur ein Konkurrenzkampf dahingehend, wer das beste Produkt zum besten Preis anbietet; es geht vielmehr auch darum, wer das komfortabelste Gesamtpaket für die Verbraucher anbietet. Dies beinhaltet freiwillig gewährte längere Widerrufsfristen (oftmals 30 Tage), gratis Versand, zusätzliche (Haltbarkeits-)Garantien, kostenlose Retoursendungen etc.
„Das führt dazu, dass europäische und vor allem österreichische Onlinehändler ihre ohnedies sehr strengen gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere was den Widerruf betrifft, in der Regel bei Weitem übererfüllen. Gerade in Österreich wo wir (noch) eine Vielfalt und große Menge an KMUs und EPUs haben, die fantastische Arbeit leisten, schmerzt es immens, wenn man trotz Einhaltung der ohnedies vollkommen überzogenen Regulierungen ständig noch neue Auflagen vonseiten der EU oben drauf bekommt“, so Smuk weiter.
Mangelnder Interessenausgleich und problematische Ansichten
Laut Ausführungen der Kommission, soll die Einführung der Widerrufsfunktion auch dazu führen, dass ein Vertrag „genau so einfach” widerrufen wie abgeschlossen werden kann.
„Wir halten dies allerdings für problematisch. Der Widerruf eines Vertrags ist natürlich möglich und wichtig. Dennoch muss der Rücktritt vom Vertrag aber nach wie vor die Ausnahme bleiben. Es ist für jeden Unternehmer überlebenswichtig, ein gewisses Grundvertrauen in die Gültigkeit eines Vertrags zu haben“, stellt Smuk klar.
Die Gleichstellung von Abschluss und Rücktritt öffne sonst Tür und Tor dafür, dass ein Vertrag, auf dessen Basis Unternehmer sämtliche wirtschaftliche Entscheidungen treffen, „für die Konsumenten nur noch ein rechtsfreier Selbstbedienungsladen“ sei.
WKO fordert Ausnahmen für KMUs und praxisnahe Lösungen
„Das Paradoxon der momentanen Lage ist, dass wir einen Punkt erreicht haben, an dem wir ein derartig hohes Konsumentenschutzniveau und eine derartige Bevormundung der Verbraucher haben, dass jede weitere Überreglementierung zu einer eigentlichen Reduktion des Schutzniveaus führt, da zwangsläufig Abstriche in anderen Bereichen gemacht werden müssen (Preis, Komfort, schnelle Lieferung etc.). Vereinfacht gesagt, führt diese Art der europäischen Konsumentenschutzpolitik zu höheren Preisen für Konsumenten und zu höheren Kosten für Unternehmer. Es verlieren also beide Seiten“, so Smuk abschließend.


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