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Sonntag, 8. März 2026
„Aktion Extrascharf" als „dringend erforderlicher Schritt in die richtige Richtung“

HV begrüßt VKI-Klage gegen Temu

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 03.10.2025 | | 6  
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig und HV GF Rainer Will sagen: „Große Plattformen stehen nicht über dem Gesetz!“ (Bild: HV) Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig und HV GF Rainer Will sagen: „Große Plattformen stehen nicht über dem Gesetz!“ (Bild: HV) Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag des BMASGPK eine Verbandsklage gegen Temu eingebracht. Der Handelsverband begrüßt diese „Aktion Extrascharf“ ausdrücklich, wie in einer Aussendung betont wird

„Die am 22. September durch den Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Bundesministeriums für Konsumentenschutz eingebrachte Verbandsklage gegen Temu ist ein dringend erforderlicher Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen diese ‚Aktion Extrascharf‘ gegen einen der weltgrößten Online-Ramschhändler ausdrücklich“, lautet die erste Reaktion von Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands. Die Klage wurde beim Handelsgericht Wien eingebracht – unter anderem wegen festgestellten Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und gegen den EU Digital Services Act (DSA).

Ziel der Klage ist es, die von Temu verwendeten „manipulativen Designmuster“ (sog. „Dark Patterns“) künftig zu unterbinden. „Diese Designelemente auf den digitalen Oberflächen des Online-Marktplatzes zielen darauf ab, die Käufer zu bestimmten Verhaltensweisen zu verleiten – insbesondere unüberlegte Käufe und ungewollte Datenfreigaben“, erklärt der HV.

Temu: einer der weltgrößten Online-Ramschhändler & viertgrößter Marktplatz in Österreich

Temu gilt mit einem Bruttowarenwert von mehr als 340 Mio. Euro bereits als der viertgrößte E-Commerce-Marktplatz in Österreich (Quelle: „E-Commerce-Markt Österreich 2025“; ECDB/Handelsverband). „Der rasante Aufstieg seit dem Markteinstieg im Jahr 2023 war nur möglich, weil Temu in vielen Bereichen unfair agiert. Das haben wir schon mit unserer UWG-Beschwerde vor 14 Monaten erstmals aufgezeigt“, so Rainer Will.

Das Hauptproblem im europäischen E-Commerce sei der mangelhafte Vollzug von EU-Regularien, meint Will. „Obwohl große Plattformen wie Temu und Shein nach ihrer Benennung als ‚Very Large Online Platforms‘ gemäß Digital Services Act der Aufsicht der EU-Kommission unterliegen, umgehen sie vielfach EU-Vorgaben – meist ohne Konsequenz. Hinzu kommt: Der derzeitige EU-Rechtsrahmen berücksichtigt die Rolle von Online-Marktplätzen beim Verkauf von Waren durch Drittland-Anbieter unzureichend.“

September 2024: UWG-Beschwerde des Handelsverbands gegen Temu

Bereits im September 2024 hat der Handelsverband eine Beschwerde gegen Temu wegen festgestellten Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht. Inhalt der Beschwerde waren:

  • falsche Behauptungen von Temu zu begrenzter zeitlicher Verfügbarkeit von Angeboten,
  • irreführende Behauptungen zu Preisreduktionen und falsche Behauptungen zu angeblicher Warenknappheit.

„Unsere UWG-Beschwerde gegen Temu hat bereits Wirkung gezeigt. Wir konnten beobachten, dass viele unserer beanstandeten Verhaltensweisen mittlerweile von Temu abgestellt wurden“, bestätigt Rainer Will. „Dennoch sehen wir weiterhin zahlreiche Verstöße gegen geltendes nationales und EU-Recht. Die Klage des VKI ist daher ein unbedingt notwendiger Schritt, um gegen unerlaubte Verhaltensweisen vorzugehen und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Auch große Marktplätze wie Temu stehen nicht über dem Gesetz!“

Der Handelsverband fordert darüber hinaus, dass Online-Plattformen wie Temu als fiktive Einführer oder „deemed importer“ für die Einhaltung fiskalischer Vorschriften für die von ihnen vermittelten Produkte verantwortlich sein sollen. Diese Plattformhaftung für die korrekte Warendeklaration müsse „insbesondere die korrekte Berechnung und Entrichtung von Einfuhrabgaben wie Einfuhrumsatzsteuer und Zoll umfassen“, betont Will abschließend.

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Kommentare (6)

  1. Aus Sicht eines Konsumenten kann ich absolut nachvollziehen, dass man bei Temu bestellt.
    Ich habe gerade diese Woche wegen einen Artikel aus dem Sektor Elektronik-Werkzeug/Zubehör recherchiert.
    Stückpreis auf Alibaba bei 1000 Stück liegt bei 0,37€ pro Stück – auf Temu kostet das Teil 0,93€ – ein deutscher Elektronik-Versand will dafür €4,99 haben.
    Dafür dass ich mir als Konsument das ganze Drama mit Import und Zoll spare, sind die Preise bei Temu absolut konkurrenzlos.
    Natürlich sieht die Website und App aus wie ein Spielcasino und da wird auch jede Menge fragwürdiger Ramsch verklopft – keine Frage.
    Aber wenn man genau weiß, was man haben will und sich darüber im Klaren ist, dass Gewährleitung etc. kaum durchzusetzen ist, kann man günstig einkaufen.
    Mir wär es auch lieber, bei regionalen Unternehmen zu bestellen, aber nicht zu diesen Konditionen – sorry!

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  2. Ich versteh diese obigen Kommentare nicht
    es geht hier um viel viel mehr
    Erstens nehmen dies Plattformen den österreichischen Handel sehr viel Umsatz weg, was schwerwiegende viele Folgen hat.
    Ein paar der dieser Folgen!
    Weniger Umsatz weniger Arbeitsplätze, weniger Arbeitsplätze weniger Einnahmen für die Gesellschaft (Lohnsteuer, Sozialversicherung, …) dafür aber größere Ausgaben denn weniger Arbeitsplätze mehr Sozialausgaben

    Weniger Umsatz heißt aber auch gleichzeitig weniger Steuereinnahmen (die wir alle aber dringend benötigen)

    Sehr viele elektronische Artikel sind nicht EU konform und auch wirklich gefährlich werden extrem heiß und brennen auch teilweise ab, Wer trägt die Kosten dafür?

    Wie schon im Artikel erwähnt handelt es sich im Großen und Ganzen um Ramsch der dann bei uns Entsorgt wird und wir dann die Kosten für diesen Ramsch übernehmen

    und so gibt es noch hunderte Argumente

    Mit jeden einzelnen Paket welches wir importieren nehmen wir uns als Gesellschaft einen Teil unserer Existenz und des Wohlstandes!

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  3. Verständlich, dass der Handel Angst um seine Existenz hat. Falsche Angaben zu zeitlich begrenzten Aktionen, Preisen und Verfügbarkeit gab es aber schon im Mittelalter.

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