eMove Austria: Neue Förderungen für einspurige E-Mobilität und Ladeinfrastruktur gestartet
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Im Rahmen des Programms „eMove Austria“ gingen gestern am Donnerstag zwei Förderschienen für den Umstieg auf E-Mobilität an den Start: Die „E-Mobilität für Private“ und die „E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine“, für die in Summe rund 30 Mio. Euro zur Verfügung stehen.Privatpersonen sollen künftig beim Umstieg auf E-Mopeds, E-Motorräder und Ladeinfrastruktur mehr unterstützt werden. Für den Umstieg auf Elektromobilität erhalten sie heuer einen E-Mobilitätsbonus bis zu 1.800 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird mit 400 Euro für Wallboxen und in Mehrparteienhäusern mit 800 Euro für Einzelanlagen bzw. 1.500 Euro für Gemeinschaftsanlagen gefördert. Betriebe, Gemeinden und Vereine werden beim Einsatz emissionsfreier Zweiräder als platzsparende und klimafreundliche Alternative sowie beim Aufbau betrieblicher und öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit bis zu 22.500 Euro gefördert.
Mobilitätsminister Peter Hanke ist davon überzeugt, dass es mit diesen Förderungen es noch einfacher wird, klimafreundlich mobil zu sein: „Mit emissionsfreien Zweirädern tragen wir zu einer Mobilitätswende bei, die Platz spart und die Verkehrssicherheit fördert. Zugleich schützen wir das Klima und sichern Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung in Österreich. Unsere Initiative ‚eMove Austria‘ setzt auf kluge Förderungen, um den Umstieg auf emissionsfreie Antriebe zu erleichtern.“ In dieselbe Kerbe schlägt auch Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds Bernd Vogl: „Unsere Förderprogramme zur E-Mobilität tragen dazu bei, dass die Anzahl der emissionsfreien Fahrzeuge immer weiter steigt. So wird der Wandel hin zu einer nachhaltigen Mobilitätslandschaft in ganz Österreich weiter vorangetrieben. Investitionen in klimafreundliche Technologien nehmen weltweit zu und bieten für den Wirtschaftsstandort Österreich bedeutende Chancen.“
Details
Voraussetzung für den Erhalt der Förderungen ist der Einsatz von 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Neu ist der Fokus auf Preistransparenz: Bei großen Ladeparks ist eine weithin sichtbare Preisauszeichnung des Ladepreises, vergleichbar mit konventionellen Tankstellen, verpflichtend vorzusehen. Für jedes Fahrzeug und jede Ladeinfrastruktur muss ein eigener Antrag gestellt werden; pro Antragsteller sind jedoch mehrere Anträge für verschiedene Fahrzeuge und Ladepunkte möglich. Mehr Informationen finden sich in den beiden Förderleitfäden „E-Mobilität für Privatpersonen“ und „E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine“.
Einreichungen sind ab sofort bis längstens 31. März 2026 (vorbehaltlich verfügbares Budget) möglich unter www.klimafonds.gv.at/foerderung/emob-private-2025 bzw. www.klimafonds.gv.at/foerderung/emob-betriebe-2025.



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