Begutachtungsfrist für das EABG beendet
„Um langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand in Österreich zu sichern, müssen wir die Energiepreise senken und uns von internationalen Energieimporten unabhängig machen“, betont Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer. (© BKA/Andy Wenzel)
Die Begutachtungsphase für das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) ist beendet. Über 148 eingereichte Stellungnahmen werden nun sorgfältig ausgewertet und sollen in die weitere Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs einfließen.„Um langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand in Österreich zu sichern, müssen wir die Energiepreise senken und uns von internationalen Energieimporten unabhängig machen. Dafür brauche es einen schnellen Ausbau an günstiger erneuerbarer Energie. Denn: desto schneller der Ausbau, desto größer das Angebot und desto niedriger die Stromrechnung“, betont Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer. „Deshalb legen wir mit diesem Gesetzesvorschlag den Grundstein für eine Fast-Lane für zentrale Projekte der Energiewende. Künftig soll für diese Projekte gelten: eine Behörde, ein Verfahren und einen Bescheid.“
Staatssekretärin Elisabeth Zehetner ergänzt: „Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz soll ein echter Meilenstein für die Energiewende in Österreich werden. Unser Ziel ist klar: Versorgungssicherheit – mit sauberer, erneuerbarer Energie zu leistbaren Preisen. In den vergangenen Jahren war nicht die Technologie der Bremsklotz, sondern die Bürokratie: zu viele Verfahren, zu viele Zuständigkeiten, zu lange Wartezeiten. Mit dem EABG wollen wir das ändern.“
Überblick zu den Stellungnahmen
Insgesamt sind bis jetzt bereits über 148 Stellungnahmen eingegangen. Am häufigsten wurden Stellungnahmen zu diesen drei Bereichen abgegeben:
- One-stop-shop (Prinzip: ein Antrag, ein Verfahren, eine Behörde): Wirtschaftsnahe Stakeholder, wie etwa die Wirtschaftskammer, der Verbund, aber auch Stimmen aus der Bevölkerung, wie etwa das ÖKOBÜRO sprechen sich für das One-stop-shop-Prinzip aus.
- Verstärkte Digitalisierung im Verfahren, wie etwa durch die zentrale elektronische Kundmachungsplattform, wird für sinnvoll erachtet.
- Auch Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung und Einbindung der lokalen Gemeinschaften, unter anderem durch die Energiewendebeteiligung, werden begrüßt. Sinn und Zweck dieser ist den Gemeinden einen rechtssicheren Weg zur Partizipation an der Energiewende bereitzustellen. Auch die verstärkten Möglichkeiten den Ausbau der Stromnetze voranzutreiben, insbesondere auch durch die Möglichkeit Trassen für die Errichtung der Stromnetze freizuhalten, wird begrüßt.
„Die Energiewende kann nur gelingen, wenn wir sie gemeinsam gestalten – mit der Wirtschaft, mit den Ländern, mit den Gemeinden und mit der Bevölkerung. Deshalb danke ich allen, die sich mit ihren Stellungnahmen eingebracht haben. Diese werden nun Schritt für Schritt eingearbeitet und im nächsten Schritt mit unseren Koalitionspartnerinnen und Koalitionspartnern abgestimmt, um dem Parlament eine tragfähige Verhandlungsgrundlage für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit vorzulegen. Unser Ziel ist klar: eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr,“ so Hattmannsdorfer abschließend.

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