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Freitag, 5. Dezember 2025
Position des EU-Parlaments bei Lieferkettengesetz & Co

WKÖ-Trefelik: „Das geht für heimische Handelsunternehmen in die richtige Richtung“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 17.11.2025 | |  
(Bild: Ralph, pixabay.com) (Bild: Ralph, pixabay.com) Das Europäische Parlament einigte sich beim „Nachhaltigkeits-Omnibus“ und bezieht Position gegen ausufernde Bürokratiebelastung. Für Spartenobmann Rainer Trefelik geht diese Position in die richtige Richtung. „Wir sind froh darüber, dass das Parlament die negative Wirkung auf unsere kleinen und mittleren Unternehmen erkannt, und sowohl für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung wie auch die Lieferkettenthematik einen Schutzschild eingezogen hat.“

„Das Europäische Parlament hat eine wichtige Position eingenommen, die ein Zuviel des Guten bei Sorgfalts- und Berichtspflichten von vielen Unternehmen abwenden kann“, sagte Rainer Trefelik, Obmann der WKÖ Bundessparte Handel, nachdem sich das Parlament auf sein Mandat für die nächsten Verhandlungsschritte geeinigt hat. Demnach sollen die Grenzwerte für jene Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten treffen, auf über 1.750 Mitarbeiter und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz erhöht werden. „Auch wurde der freiwillige Berichtsstandard (VSME) als oberste Menge an anforderbaren Daten von vorgelagerten KMUs bestätigt, ebenso wie das Ziel, Anzahl und Detailtiefe an zu berichtenden Informationen zu reduzieren – eine der grundlegenden Forderungen auch der Bundessparte Handel in Richtung Brüssel“, sagt Trefelik.

Zudem wären Sorgfaltspflichten, die im Zuge der Lieferkettenrichtlinie anfallen sollen, nur mehr für Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Auch dürften vorgelagerte KMU nur nach zusätzlichen Daten angefragt werden, die von den verpflichteten Unternehmen anderweitig nicht beschaffbar sind, so die Bundessparte Handel n einer Aussendung.

„Wir bekennen uns zu Transparenz und nachhaltigem Handeln, um die Auswirkungen des Klimawandels einzudämmen, aber der Weg muss auch gangbar sein“, so Trefelik.

Nun gehe es darum, die Trilogverhandlungen zügig durchzuführen: „Am Ende des Tages müssen EU-Regulatorien herauskommen, die für die Unternehmen umsetzbar sind, ohne dass Wettbewerbsnachteile gegenüber Anbietern aus Drittstaaten wie Temu und Shein entstehen.“

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