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Günstiger-Strom-Gesetz: Regierung gräbt sich ein

Energiezukunft | Dominik Schebach | 20.11.2025 | |  
(© Energie Burgenland) Nachdem die Vertreter der Erneuerbaren Energie, und hier speziell die Windbranche, den vorliegenden Entwurf des ElWG scharf kritisiert haben, haben sich die Regierungsvertreter auf ihrer Position eingegraben. In Presseauftritten betonten sie die Bedeutung des neuen Gesetzes für die Umgestaltung des Stromsystems sowie die Senkung der Energiekosten für die Endverbraucher.

Auf einmal heißt der neue Gesetzesentwurf „Günstiger Strom“-Gesetz. Bei den Erzeugern der Erneuerbaren Energie stieß nicht nur diese Umbenennung auf scharfe Ablehnung. Die Regierung verspricht dagegen billigere Energie für die Endkonsumenten und eine fairere Verteilung der Kosten für den Netzausbau. „Wir haben ein Gesetz vorgelegt mit dem ganz klaren Ziel, dass die Strompreise billiger werden. Dass es mehr Versorgungssicherheit gibt und die Maßnahmen im Gesetz tragen dazu bei.“, erklärte dann auch der Wirtschaftsminister Wolfgang Hatmannsdorfer in der gestrigen ZIB2.

Für das kommende Jahr soll es dafür eine Netzkostenbremse geben. Dafür will die Regierung die Rücklagen der E-Control in Höhe von 450 Mio. Euro auflösen, um die Steigerung der Netzkosten 2026 abzufangen. Diese Einmalmaßnahme soll offensichtlich den Zeitraum überbrücken, bis die Einspeiseentgelte der Erzeuger für den weiteren Netzausbau fließen.

Unsicherheit nicht ausgeräumt

Und bei den Erzeugerentgelten spießt es sich. Denn ein konkreter Wert zu den Einspeiseentgelten wurde nicht genannt. Auch nicht bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der Regierungsparteien – vertreten durch Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP), Energiesprecherin Elisabeth Zehetner, SPÖ-Staatssekretärin Michaela Schmidt und NEOS-Energiesprecherin Karin Doppelbauer.

Doppelbauer verwies zwar auf die EU-Richtlinie zur Gestaltung der Netznutzungsentgelte, wonach diese auf 0,05 Cent kWh gedeckelt sind. Andererseits werden diese Entgelte jährlich von der E-Control festgelegt, weswegen eine eindeutige Kalkulation für jeden Anlagenbetreiber erschwert wird – und das gilt nicht nur für neue Wind-, PV- oder Kleinwasserkraftwerke, sondern auch für bereits bestehende Anlagen mit laufenden Krediten.

Das Versprechen von E-Control Vorstand Alfons Haber, dass man bei der Kalkulation der Entgelte sehr behutsam vorgehen werde und dabei auch die Auswirkungen auf den Gesamtenergiepreis berücksichtigen werde, klingt da sehr vage.

Noch keine Mehrheit im Parlament

Bevor das nun vorgelegte Gesetz allerdings in Kraft treten kann, muss es noch durchs Parlament. Und da bringt sich schon die Opposition in Stellung. Denn das Gesetz benötigt eine Zwei- Drittel-Mehrheit und damit die Zustimmung von FPÖ oder Grüne. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer hat deswegen die Parteien schon zu Gesprächen eingeladen. Gleichzeitig baut er allerdings auch politischen Druck auf: „Das ist keine ideologische Frage. Jede Partei, die billigere Strompreise haben möchte, muss diesem Gesetz zustimmen.“

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