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Dienstag, 10. Februar 2026
Musik auf Social Media richtig nutzen

AKM: Warum immer mehr Unternehmen bei Musiknutzung ins Visier geraten

Julia Jamy | 09.12.2025 | |  
(© Pixabay) Musik macht Reels packender, Stories emotionaler und TikToks sichtbarer. Doch genau das bringt derzeit zahlreiche Unternehmen in Bedrängnis. Was auf Social Media den Eindruck von freier Verfügbarkeit erweckt, ist urheberrechtlich streng geregelt. Immer mehr Rechteinhaber entdecken ihre Songs in eindeutig werblichen Posts ohne gültige Lizenz und fordern dafür saftige Nachzahlungen.

Social Media-Plattformen haben für die Musiknutzung zwar Lizenzvereinbarungen mit den meisten Rechteinhaber (Verwertungsgesellschaften, Musikverlage, Plattenfirmen usw.), diese gelten jedoch grundsätzlich nur für die private, nicht-gewerbliche Nutzung. Sobald Musik zur Bewerbung eines Unternehmens, einer Dienstleistung, eines Produktes oder auf einem Profil einer Organisation (z.B. Verband, Verein, NGO) eingesetzt wird, handelt es sich um eine kommerzielle bzw. unternehmerische Nutzung – und dafür braucht es zusätzliche Rechte. „Entscheidend ist der Eigennutzen“, erklärt AKM Online-Experte Sigi Samer. „Sobald eine Organisation oder ein Unternehmen mit einem Posting eine Marke stärken, Mitglieder oder Kund:innen gewinnen oder Leistungen bewerben möchte, verlassen wir den privaten Bereich und betreten die Welt der kommerziellen, unternehmerischen Nutzung – und dort greifen andere Regeln.“ Viele der dabei relevanten Rechte – etwa das Synchronisations- bzw. Herstellungsrecht, das bei der Verbindung von Musik mit Bild oder Video ins Spiel kommt – werden nicht von AKM oder austro mechana vergeben, sondern direkt von den Urhebern, Musikverlagen und Labels.

Welche Rechte sind zu klären?

Bei der Verwendung von Videos, Reels, Podcasts oder anderen Multimedia-Produktionen mit Musik sind folgende Rechte betroffen:

Rechte der Vervielfältigung, Zurverfügungstellung, Sendung (Song online stellen bzw. zum Streaming/Download anbieten)

  • in Österreich über AKM und austro mechana lizenziert
  • Diese Rechte werden von AKM und austro mechana und anderen Verwertungsgesellschaften weltweit grundsätzlich an Social Media-Plattformen lizenziert, wodurch eine zusätzliche Rechteklärung für diese Rechte in der Regel nicht notwendig ist.

Synchronisations-/Herstellungsrecht & Bearbeitungsrecht (Musik mit Video verbinden, kürzen, umdichten etc.)

  • bei unternehmerischer Nutzung direkt bei den Urheber oder Musikverlagen einzuholen
  • von Musikverlagen in der Regel nur für die private, nicht-kommerzielle Nutzung an Social Media-Plattformen lizenziert

Leistungsschutzrechte (Rechte an der konkreten Tonaufnahme – ausübende Künstler, Labels etc.)

  • bei unternehmerischer Nutzung in der Regel bei Plattenfirmen/Plattenlabels einzuholen
  • von Plattenlabels in der Regel nur für die private, nicht-kommerzielle Nutzung an Social Media-Plattformen lizenziert

An wen kann man sich wenden?

Die AKM /austro mechana weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nur weil ein Song in der gesamten Musikbibliothek einer Plattform (mit sowohl geschützter als auch lizenzfreier Musik) auswählbar ist, es nicht automatisch heißt, dass er auch für Werbe- bzw. unternehmerische Zwecke verwendet werden darf. Die Plattform stellt zwar Musik bereit, aber nicht jede Nutzungsart sei lizenziert.

Viele aktuell von Abmahnschreiben Betroffene wenden sich an AKM und austro mechana mit der Erwartung, dass die Verwertungsgesellschaften alle nötigen Lizenzen erteilen können. AKM und austro mechana können jedoch nur jene Rechte abdecken, die ihnen übertragen wurden. Für Synchronisationsrechte, bestimmte Bearbeitungen von Werken (z.B. Umtextierungen) oder Rechte an konkreten Tonaufnahmen müssen sich Unternehmen direkt an die jeweiligen Rechteinhaber (Urheber, Musikverlage, Labels) wenden. Diese entscheiden auch über die Höhe des Entgelts für diese Rechteklärung.

Doch was können Unternehmen und Organisationen jetzt konkret tun? Die AKM / austro mechana gibt drei Tipps:

  1. Nutzung prüfen: Dient das Reel/Video der Bewerbung meines Unternehmens, meines Vereins, Verbandes oder einer Leistung? Dann sind die Rechte zu klären.
  2. Angebote nutzen: Meta stellt eine „Sound Collection“ mit lizenzfreier Musik zur Verfügung. Die dort hinterlegten Titel dürfen auch von Unternehmensprofilen kostenlos genutzt werden.
  3. Frühzeitig anfragen: Bei geplanten Kampagnen mit geschützter Musik rechtzeitig bei Verlagen/Labels um Freigabe ersuchen.
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