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Montag, 14. September 2026
Was ist zu beachten?

@-Insider zur „Geräte-Retter-Prämie“

Hintergrund | Dominik Schebach | 10.12.2025 | |  
Heute, Mittwoch hat Bundesminister Norbert Totschnig in einer Pressekonferenz den neuen Reparaturbonus offiziell vorgestellt. Geändert hat sich nicht nur der Name, auch bei der Liste der förderfähigen Produkte gibt es einige Änderungen. Im neuen @-Insider informiert deswegen Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller, was für den EFH zu beachten ist.

Lesen Sie hier den gesamten @-Insider:

 

Infos zur Geräte-Retter-Prämie

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Reparaturbonus ist wieder da – nun unter dem Namen „Geräte-Retter-Prämie“.

Ab dem 12. Jänner 2026 können Bons erstellt und bei Partnerbetrieben eingelöst werden.

Alle Betriebe, die bereits am Reparaturbonus teilgenommen haben, werden laut aktueller Info von der KPC kontaktiert, um eine aktualisierte Vereinbarung mit der KPC zu unterfertigen.

Wer neu teilnehmen möchte, kann bereits jetzt den Teilnahmeantrag für Partnerbetriebe stellen: Teilnahmeantrag für Partnerbetriebe

Was ist für Sie als Händler zu beachten?

  • Die Förderhöhe beträgt 50% der förderungsfähigen Brutto-Kosten,
  • maximal EUR 130,- für Reparatur, Wartung oder Service sowie
  • maximal EUR 30,- für Kostenvoranschläge
  • Die Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie hier: Liste förderfähiger E-Geräte_GRP

Nicht mehr umfasst sind unter anderem: Smartphones, Handys, Smartwatches, Fitnessgeräte, Fahrräder, Musikinstrumente/-ausrüstung, Geräte zur Körperpflege

Unterfertigung der Vereinbarung zur Teilnahme als Partnerbetrieb, wie oben beschrieben

Alle weiteren Infos finden Sie auf geräte-retter-prämie.at. Hier kann auch der Geräte-Retter-Bon von Ihren Kund:innen beantragt werden.

 

Freundliche Grüße

KommR Robert J. Pfarrwaller

————————————

Obmann des Bundesgremiums des Elektro- und Einrichtungsfachhandels

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