WKÖ: Was mit der „Geräte-Retter-Prämie“ gefördert wird
(© D.Schebach)
Ab Jänner 2026 startet bekanntlich mit der „Geräte-Retter-Prämie“ das Nachfolgemodell des Reparaturbonus für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten. Welche Geräte konkret gefördert werden, veröffentlicht die WKÖ nun in einer eigenen Geräteliste.Wie elektro.at bereits berichtete, kehrt der Reparaturbonus am 12. Jänner unter neuem Namen zurück – allerdings mit reduziertem Umfang. Ziel der Förderung bleibt es, die Zahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in Österreich zu erhöhen. Was sich konkret ändert und warum es zu einem Neustart kommt, lesen Sie hier.
Was wird gefördert?
Die Liste der für die Förderaktion infrage kommenden Geräte wurde deutlich gekürzt. Mit der neuen „Geräte-Retter-Prämie“ werden Reparaturen, Service- und Wartungsleistungen sowie Kostenvoranschläge für Elektro- und Elektronikgeräte gefördert, die üblicherweise in privaten Haushalten genutzt werden und in der von der WKÖ veröffentlichten Geräteliste angeführt sind. Dazu zählen Geräte mit Netzanschluss, Akku-, Batterie- oder Solarbetrieb. Nicht gelistete Geräte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Voraussetzung ist, dass sich die Geräte im privaten Eigentum der antragstellenden Person befinden und weder geliehen noch gemietet sind. Förderfähig sind auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile an gelisteten Geräten, etwa ein defektes Rad an einem Staubsauger.
Die vollständige Liste aller förderungsfähigen Elektrogeräte und Elektronikgeräte finden Sie hier.

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