EU: CO₂-Importabgabe auch für Haushaltsgeräte
Produkte wie Waschmaschinen will die EU-Kommission ab 2028 in den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) aufnehmen. Europäische Hersteller sollen so vor Importen aus Staaten mit weicheren Klimaschutzbestimmungen geschützt werden.
Die EU-Kommission plant die Wirksamkeit des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) zu stärken. Mit ihrem heute vorgestellten Maßnahmenpaket reagiert sie auf Rückmeldungen aus der Industrie. Mit 1. Jänner 2028 soll demnach der Anwendungsbereich des CBAM auf bestimmte nachgelagerte Produkte ausgeweitet werden, die besonders stahl- oder aluminium-intensiv sind. Das wird laut EU-Kommission u.a. auch Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen betreffen.Es geht um die Klimapolitik der EU. Ein häufig geäußerter Kritikpunkt ist, dass zwar europäische Hersteller von Stahl und Aluminium-Produkten CO2-Abgaben bezahlen müssen – Hersteller im Ausland dagegen nicht. Damit hat der Ausstoß von klimaschädlichen CO₂ in der EU einen Preis, während bisher Anbieter aus Drittstaaten ihre Produkte – und alle Folgeprodukte – billiger anbieten können. Um dies auszugleichen, haben sich die EU-Staaten in der Vergangenheit auf den CBAM geeinigt. Dieser ist seit 2023 in Kraft und soll ab dem 1. Jänner 2026 erstmals wirksam werden. Einfuhren von CBAM-Waren im Umfang von mehr als 50 Tonnen Eigenmasse pro Jahr sind dann zu melden. Auch muss man dann dafür CBAM-Zertifikate – sprich CO₂-Ausgleichszahlungen – erwerben.
Allerdings bestehen dazu noch immer genügend Schlupflöcher, um diese Zahlungen zu umgehen. Um dem entgegenzuwirken, will die Kommission, den CBAM auf 180 stahl- und aluminiumintensive nachgelagerte Produkte – etwa Maschinen und Haushaltsgeräte – auszuweiten. Ziel ist es, Emissionen tatsächlich zu senken, statt sie lediglich zu verlagern, wie es seitens der Kommission heißt. Damit will die EU jene Unternehmen belohnen, die weltweit sauberer produzieren und den Wettbewerb weiter fördern.
„Europäische Industrieproduzenten sollten in ihren Dekarbonisierung-Anstrengungen ermutigt – und nicht behindert – werden. Diese CBAM-Reform bringt entscheidende und lange erwartete Maßnahmen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Industrieproduzenten in der EU und außerhalb der EU zu gewährleisten. Durch die Stärkung des CBAM unterstützen wir die Dekarbonisierung unserer Industrie und sichern zugleich die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Akteure auf der Weltbühne. Heute erfüllt die Europäische Kommission ihre Zusagen gegenüber Europas strategischen Industriesektoren“, erklärte Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie der EU.
Gleichwertigkeit
Betroffen von der Regelung sind vor allem industrielle Produkte in Lieferketten mit einem hohen Stahl- oder Aluminiumanteil, die in schweren Maschinen oder spezialisierten Anlagen eingesetzt werden. Dazu gehören u.a. Grundmetallbefestigungen, Zylinder, Industrieradiatoren oder Gießereimaschinen. Ein kleinerer Anteil (6 %) entfällt auf Haushaltswaren. Allerdings können für EU-Hersteller bestimmter nachgelagerter Produkte dadurch zusätzliche Kosten für die im Produktionsprozess eingesetzten Stahl- und Aluminiummaterialien entstehen.
Vorgesehen ist unter anderem die Einführung des Konzepts der Gleichwertigkeit bei der Anrechnung von CO₂-Steuern und -Preisen. Zudem enthält das Paket eine neue Klausel, die ausgehandelte Maßnahmen zur Handelserleichterung ermöglicht, etwa die gegenseitige Anerkennung vertrauenswürdiger Akkreditierungsstellen sowie neue Regelungen zur Gleichwertigkeit bei der Anrechnung von CO₂-Preisen. Außerdem soll ein eigener Fonds eingerichtet werden, der europäische Unternehmen bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen soll.
Bisher kostenlose Zertifikate
Bisher konnten sich die europäischen Hersteller ihre höheren CO2-Kosten vor allem durch kostenlose Zertifikate ausgleichen, welche von den Mitgliedsstaaten an die Wirtschaft verteilt wurden. Diese Maßnahme soll allerdings langfristig auslaufen und durch einen Marktmechanismus ersetzt werden, indem schrittweise die Importgebühr angehoben wird. Diese Gebühren für Importe aus Staaten mit geringeren Klimaschutzbestimmungen sollen dann genauso hoch werden, wie die Kosten für die entsprechenden CC2-Zertifikate für eine Produktion innerhalb der EU gewesen wären.


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