Nivona präsentiert die neue NIVO 8112
Der neue Nivona Kaffeevollautomat NIVO 8'112 in edlem Weiß ist ab Ende Februar erhältlich. (Bild: Nivona)
Die Nivona NIVO 8000er-Serie wächst. Der Schweizer Hersteller präsentiert das neue Vollautomatensondermodell NIVO 8112, das nicht nur mit seinem Design in Weiß besticht, sondern auch mit seinen „inneren Werten“ sowie mit 5 Jahren Garantie - ohne Registrierung.Die neue NIVO 8’112 weiß schon auf den ersten Blick zu verzücken – und auf jeden weiteren, denn hinter der weißen Front verbirgt sich mehr als nur Design …
So steckt in der NIVO 8’112 eine innovative Brüheinheit. „Wir denken Kaffeevollautomaten weiter. Für ein Plus an Kaffeegenuss, an Hygiene und Komfort. Im Inneren der NIVO 8’112 sorgt die Brüheinheit RomaticaPlus für so viel Sauberkeit wie noch nie. Und entlockt Ihren Bohnen mit dem Brühprofil harmonic noch mehr Aromen“, beschreibt Nivona.

Der neue Nivona Vollautomat bietet auch Chilled-Brew-Rezepte. Soll heißen, neben den acht heißen Spezialitäten bringt das Modell auch die Chilled-Brew-Funktion mit, mit der Espresso, Kaffee oder Americano ebenso gekühlt genossen werden können. Das Ergebnis sind aromatische Kaffeegetränke, die sich ideal auch als Grundlage für Cocktails eignen.

Das eingangs erwähnt Design präsentiert sich in zeitlosem Weiß. Nivona erklärt: „Die Farbe Weiß symbolisiert Ruhe und Klarheit. Genau das, wonach wir in einer Kaffeepause suchen. Die NIVO 8’112 setzt mit ihrer schlichten Eleganz einen harmonischen Akzent in Küchen mit Holz, Stein oder anderen natürlichen Materialien.“
5 Jahre Garantie
Unter dem Motto „Sicher ist sicher“ unterstreicht Nivona sein Versprechen an Qualität und Langlebigkeit. Das bedeutet: „Alle Kunden, die ihre NIVO 8’112 beim in Österreich autorisierten Fachhändler erwerben, erhalten eine kostenfreie Erweiterung der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung um 36 Monate…. und das ganz ohne Registrierung!“, erklärt Mario Bauer von der M. Bauer ElektrovertriebsgmbH, dem österreichischen Nivona Exklusivdistributor. Und er ergänzt: „Dies ist wohl eine einzigartige Aktion für Kaffeevollautomaten, die unser großes Vertrauen in unsere TOP Schweizer Qualität unterstreicht.“
Die NIVO 8’112 wird übrigens ab Ende Februar erhältlich sein. Alle weiteren Informationen gibt es beim jeweiligen Ansprechpartner aus dem Nivona-Außendienst.

Liebes Urgestein…
Sie haben selbstverständlich recht was die Unterscheidung einer Hersteller Garantie bzw. einer gesetzlichen Gewährleistung betrifft. Es handelt sich in diesem Zusammenhang um 5 Jahre Hersteller Garantie lt. NIVONA Garantie Richtlinien so
wie es klar auf der Abbildung und in der „fett“ angedruckten Einleitung ersichtlich ist. Bitte entschuldigen Sie die missverständliche Ausdrucksweise im fortlaufenden Text und die damit entstandene Irritation.
MfG!
Mario Bauer-Rhomberg
Herr Bauer Ich muss gestehen, dass mich Ihre Aussage zur „5-jährigen gesetzlichen Gewährleistung“ etwas verwundert.
Habe ich Sie da richtig verstanden? Nach aktuellem österreichischem Recht (ABGB und VGG) beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen (wie Elektrogeräte) nach wie vor 2 Jahre (bei unbeweglichen Sachen wie der Immobilie selbst sind es 3 Jahre).
Es scheint hier eine Verwechslung zwischen Garantie und Gewährleistung vorzulegen. Um es bildlich auszudrücken: Das zu vermischen ist ein wenig so, als würde man behaupten, Benzin und Diesel seien das Gleiche, nur weil beides im Tank landet.
• Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht gegen den Verkäufer (2 Jahre), das die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe garantiert.
• Garantie ist eine freiwillige Zusage (meist des Herstellers), die über diesen Zeitraum hinausgehen kann, aber an deren Bedingungen geknüpft ist.