Wertgarantie startet Fachhandelsumfrage zum Recht auf Reparatur
Wertgarantie lädt alle serviceorientierten Fachhandelsbetriebe in Österreich ein, sich an der aktuellen Umfrage zum Recht auf Reparatur zu beteiligen. (© Wertgarantie)
Das Recht auf Reparatur ist eine EU-Vorgabe, welche von den Mitgliedsstaaten bis Ende Juli 2026 umgesetzt werden soll. Welche Erwartungen der Elektrofachhandel an das Recht auf Reparatur hat, will nun Wertgarantie erheben und ruft die Elektrofachhändler Österreichs auf, an der entsprechenden Studie der IFH KÖLN teilzunehmen.„Mit der gemeinsam vom IFH KÖLN und Wertgarantie durchgeführten Studie wollen wir die Grundlagen schaffen, damit Reparaturen von Elektrogeräten in Österreich gezielt gefördert und praxisnah gestaltet werden können. Jede Teilnahme an der Umfrage trägt dazu bei, die Zukunft unserer Branche aktiv mitzugestalten“, betont Thilo Dröge Geschäftsführer Vertrieb bei Wertgarantie.
Wertgarantie lädt deswegen alle serviceorientierten Fachhandelsbetriebe in Österreich ein, sich an der aktuellen Umfrage zum Recht auf Reparatur zu beteiligen. Gemeinsam mit dem IFH KÖLN wird die Reparaturlandschaft umfassend untersucht. Nach erfolgreicher Durchführung der Studie in Deutschland 2025 soll die Erhebung nun auch in Österreich wertvolle Einblicke zum Reparaturverhalten sowie den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Servicebereich liefern.
Neben der Befragung von Fachhändlern beinhaltet die Studie auch repräsentative Verbraucherumfragen. Die gewonnenen Daten sollen einen klaren Überblick über Bedürfnisse, Erwartungen und Herausforderungen bieten und die künftige Ausgestaltung des Rechts auf Reparatur in Österreich maßgeblich mitgestalten.
Nehmen Sie jetzt teil: Die Fachhandelsumfrage steht ab sofort unter folgendem Link zur Verfügung: https://ifh.survalyzer.eu/Umfrage_Recht_auf_Reparatur?urlVar01=_B
Info: Recht auf Reparatur
Mit dem Recht auf Reparatur verfolgt die EU ein ehrgeiziges Ziel: Durch eine konsequente Förderung des Reparaturmarktes soll der Lebenszyklus von Produkten verlängert und damit langfristig auch das Abfallaufkommen verringert werden. Gleichzeitig soll damit ein Anreiz zur Entwicklung eines attraktiven Reparaturmarktes geschaffen werden, womit auch – so die Erwartung – hochwertige Arbeitsplätze in Europa geschaffen werden. Die Umsetzung des Recht auf Reparatur in nationales Recht soll bis Ende Juli 2026 erfolgen.
Zu den Eckpunkten der Richtlinie zählen u.a. folgende Maßnahmen:
- Die Herstellerinnen und Hersteller sollen dazu verpflichtet werden, Ersatzteile bereitzustellen, und müssen über Reparaturrechte informieren.
- Zudem sollen ein europaweit einheitliches Formular mit klaren Informationen über die Reparatur (Fristen, Preise, etc.) sowie eine Online-Reparaturplattform für den Kontakt zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Reparaturbetrieben („Matchmaking“) für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen.
- Der Haftungszeitraum der Verkäuferinnen und Verkäufer nach der Reparatur eines Produkts verlängert sich um 12 Monate.


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