EABG-Regierungsvorlage: „Turbo für die Energiewende”
Für Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ist die EABG-Regierungsungsvorlage der nächste große Schritt am Energiesektor. (© BKA/Andy Wenzel)
Mit der Regierungsvorlage zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) hat das BMWET diese Woche den „zentralen Baustein für eine schnellere, sicherere und wirtschaftlich tragfähige Energiewende” präsentiert. Mit dem Gesetz soll ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, um Genehmigungsverfahren für Energieanlagen grundlegend zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien, der Netzinfrastruktur und von Speichern deutlich voranzutreiben.Die Regierungsvorlage baut auf dem bereits begutachteten Entwurf auf (elektro.at berichtete). Stellungnahmen, die im Rahmen der Begutachtungsphase eingebracht wurden, seien geprüft und „dort, wo erforderlich und zweckmäßig”, in den finalen Entwurf eingearbeitet worden. Damit wurde das Gesetz inhaltlich weiter geschärft und zugleich auf eine breitere, praxistaugliche Basis gestellt, heißt es dazu in einer Mitteilung des BMWET.
Das EABG ist ein zentrales Umsetzungsgesetz für die Energiewende in Österreich. Es soll dazu beitragen, Österreich unabhängiger von fossilen Energieimporten zu machen, die Versorgungssicherheit zu stärken und die Grundlage für leistbare Energie sowie einen wettbewerbsfähigen Standort zu sichern. Gleichzeitig setzt es wesentliche unionsrechtliche Vorgaben um und schafft mehr Planungssicherheit für Projektwerber, Behörden, Regionen und Gemeinden.
Verfahren grundlegend vereinfacht
Kern des Gesetzes ist ein vollständig konzentriertes Genehmigungsverfahren nach dem Prinzip eines One-Stop-Shops. Künftig sollen Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie nicht mehr durch eine Vielzahl unterschiedlicher Behörden und paralleler Verfahren ausgebremst werden. Stattdessen gilt: eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid. Das reduziert Komplexität, vermeidet Doppelgleisigkeiten und bringt einen erheblichen Zeitgewinn. Je nach Projektart könnten Verfahren damit um Monate bis hin zu mehreren Jahren verkürzt werden.
Darüber hinaus enthält das EABG zahlreiche weitere Beschleunigungsmaßnahmen. Doppelte Prüfungen, starre Abläufe und unnötige Wartezeiten werden reduziert. Für zahlreiche kleinere und standardisierte Projekte sind vereinfachte Verfahren, Anzeigeverfahren oder Genehmigungsfreistellungen vorgesehen. Dazu zählen etwa bestimmte Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, Agri-PV-Anlagen bis zu einer bestimmten Größe oder kleinere Speicherlösungen. Damit kommen Ausbauprojekte rascher in die Umsetzung und schneller ans Netz.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die gesetzliche Verankerung erneuerbarer Energie als überragendes öffentliches Interesse. Projekte wie Windparks, größere Photovoltaikanlagen, Wasserkraftwerke, Speicher oder Netzinfrastruktur werden damit rechtlich klar als von besonderer Bedeutung für das Gemeinwohl eingeordnet. Das schafft mehr Rechtssicherheit in Abwägungsentscheidungen und sorgt dafür, dass systemrelevante Projekte nicht an unverhältnismäßigen Einzelhürden scheitern.
Ein Schwerpunkt des EABG liegt zudem auf der Energieraumplanung und dem gezielten Ausbau der Infrastruktur. Mit der Möglichkeit, Trassenkorridore für Stromleitungen auszuweisen, wird klar festgelegt, wo wichtige Netzinfrastruktur künftig errichtet werden kann. Das vereinfacht Planungsprozesse, reduziert Nutzungskonflikte und schafft langfristige Planungssicherheit für Projekte und Regionen.
Gleichzeitig stärke das EABG die Resilienz des Energiesystems insgesamt: Durch den beschleunigten Ausbau heimischer erneuerbarer Energie, von Speichern und Netzen wird die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten reduziert und die Preisstabilität erhöht. Damit leistet das Gesetz einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit, so das BMWET.
Viel (Eigen-)Lob der Regierung
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer erklärte zur EABG-Regierungsvorlage: „In keinem anderen Bereich ist zuletzt so viel weitergegangen wie in der Energiepolitik: Wir haben mit dem Billigstromgesetz, der Netzkostenbremse, dem Industriestrombonus und der Senkung der Ökostromabgabe dafür gesorgt, dass Energie Anfang diesen Jahres vom Inflationstreiber zum Inflationsdämpfer geworden ist. Diese Woche haben wir die Grundlage dafür gelegt, dass Österreich und Österreichs Wirtschaft besser durch diese Krise kommen als andere Länder. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt: Mit dem EABG machen wir Österreich unabhängiger von teuren Importen, bringen mehr heimische erneuerbare Energie ins System und schaffen damit die Grundlage für günstigere Preise. Klar ist aber auch: Die Energiewende gelingt nur, wenn wir Verfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen und Länder, Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger als Partner mitnehmen – und das tun wir mit diesem Gesetz.“
Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner ergänzte: „Die Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten führen uns eines sehr deutlich vor Augen: Energie ist längst mehr als eine Versorgungsfrage – sie ist Sicherheits- und Standortpolitik zugleich. Geopolitische Spannungen bringen Märkte ins Wanken, Preise steigen, Unsicherheiten nehmen zu. Umso wichtiger ist: Die Versorgungssicherheit in Österreich ist stabil, wir sind vorbereitet. Aber genauso klar ist auch: Krisenfestigkeit entsteht nicht im Moment der Krise, sondern durch vorausschauende Politik. Genau hier setzen wir mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz an. Wir zünden damit den Turbo für die Energiewende mit schnelleren Verfahren, klaren Zuständigkeiten und mehr Planungssicherheit. Denn wer heimische Energie ausbaut, stärkt unsere Unabhängigkeit, erhöht die Versorgungssicherheit und schafft die Grundlage für leistbare Energiepreise. Mehr Angebot, leistungsfähigere Netze und zusätzliche Speicher senken langfristig die Kosten und stärken unseren Wirtschaftsstandort. Kurz gesagt: Das EABG ist nicht nur ein energiepolitisches Reformprojekt, sondern es ist auch ein Investitions- und Konjunkturimpuls für Österreich.“
NEOS-Energiesprecherin Karin Doppelbauer sagte: „Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz ist unser Beschleuniger in der Energiewende. Wir brechen alte Strukturen auf und treiben den Ausbau und Umstieg der bis jetzt an jahrelangen Verfahren und blockierenden Strukturen scheitert. Wir beschleunigen Genehmigungen, schaffen klare Fristen, führen das Prinzip ‚ein Verfahren, ein Bescheid‘ ein und ermöglichen mit Beschleunigungszonen eine deutlich schnellere Ausweisung und Umsetzung von Projekten. Gleichzeitig geben wir auch der Geothermie jenen verlässlichen Rechtsrahmen, der bisher gefehlt hat. Das Potenzial von Geothermie ist enorm, um die Wärmewende zu schaffen und unsere Abhängigkeit von fossiler Energie zu senken. Besonders wichtig ist, dass künftig auch die Bundesländer stärker in die Pflicht genommen werden: verbindliche Ausbauziele, die Ausweisung von Zonen und ein Korrekturmechanismus bei Nichterfüllung sorgen dafür, dass die Energiewende nicht länger am fehlenden politischen Willen einzelner Länder scheitert. Das EABG ist damit ein zentrales Gesetz für mehr Tempo beim Ausbau, mehr Versorgungssicherheit und mehr energiepolitische Unabhängigkeit Österreichs. Jede zusätzliche Kilowattstunde aus Wind, Wasser oder Sonne bedeutet weniger Abhängigkeit von fossilen Importen und geopolitischen Krisenregionen. So sorgen wir dafür, dass nicht jede Krise, die irgendwo auf der Welt ausbricht, unmittelbar in unseren Geldtaschen zu spüren ist.“
„Jede Kilowattstunde Strom, die wir selbst erzeugen, macht uns unabhängiger, entlastet die Haushalte, stärkt die Unternehmen. Heute reden wir von 27 Terawattstunden Strom zusätzlich bis 2030. So kann und wird die Energiewende gelingen“, hielt SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll abschließend fest.


Der Herr im Bild hat einen guten Friseur aber dann ist’s schon aus.