„Eine Schande” – breite Kritik am EABG-Entwurf
Für den PV Austria Vorstandsvorsitzenden Herbert Paierl ist der vorgelegte EABG-Gesetzesentwurf mehr als nur enttäuschend. (© PV Austria / Thomas Unterberger)
Am EABG-Regierungsentwurf des BMWET hagelte es umgehend breite Kritik, allen voran von den Erneuerbaren-Verbänden sowie Umweltoganisationen. Auch die Oppositionsparteien ließ kaum ein gutes Haar an der Vorlage und selbst dort, wo grundsätzlich Zustimmung signalisiert wurde (z.B. IV, E-Control und Oesterreichs Energie), war diese nicht vorbehaltlos. Der PV Austria Vorstandsvorsitzende Herbert Paierl sprach gar von einer „Schande”.Sehr hart ging der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) mit dem EABG-Regierungsentwurf ins Gericht: Während Österreich mitten in einer sich zuspitzenden Öl- und Gaskrise steckt, präsentiert die Bundesregierung ein Gesetz, das zu kurz greift und seine volle Wirkung erst in einem Jahr entfaltet. Statt echter Beschleunigung ist der Regierungsentwurf zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) vor allem eines: zu wenig, zu spät und ohne Wirkung. „Angesichts der aktuellen Öl- und Gaskrise und der dramatischen Auswirkungen auf die Energiepreise ist der präsentierte Regierungsentwurf zum EABG nicht nur enttäuschend – er ist eine Schande“, zeigt sich Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des PV Austria, verärgert. „Trotz wiederholter Bekenntnisse zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien hat die Regierung offensichtlich nichts aus den Krisen gelernt.“
Im Mittelpunkt der Kritik: Die vorgesehenen Ausbauziele für Photovoltaik blieben trotz klarer wissenschaftlicher Grundlagen weiterhin deutlich zu niedrig. Bereits heute hätten mehr als die Hälfte der Bundesländer diese Zielwerte erreicht. Konkrete Ziele für den ebenso dringend notwendigen Speicherausbau würden weiterhin völlig fehlen. „Dass nun Strafzahlungen bei Zielverfehlung eingeführt werden, klingt zwar gut, ist aber de facto wirkungslos. Wenn die Ziele schon jetzt erreicht sind, handelt es sich um reines Säbelrasseln“, kritisierte Paierl. Nach aktuellen Abschätzungen werden bis 2027 rund drei Viertel der Bundesländer die PV-Mindestziele erfüllt haben – womit die Sanktionen ihre Steuerungswirkung vollständig verlieren würden. Seit der Begutachtung im September sei wertvolle Zeit ungenutzt verstrichen. Tatsächlich werde das Gesetz seine volle Wirkung erst in einem Jahr entfalten. Dabei könnten Photovoltaik und Speicherlösungen rasch umgesetzt werden, wenn die Rahmenbedingungen passen. „Die Branche hat wiederholt konstruktive Vorschläge eingebracht – viele davon wurden ignoriert. Gerade jetzt, wo sich alle Regierungsmitglieder zum raschen Ausstieg aus Gas und zum massiven Ausbau der Erneuerbaren bekennen, wären ambitionierte Mindestziele und wirksame Instrumente das Gebot der Stunde gewesen“, ergänzteVera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. Dementsprechend klar war der Appell an alle Parlamentsparteien: „Dieses Gesetz muss grundlegend nachgeschärft werden. Österreich braucht ein echtes Beschleunigungsgesetz – kein weiteres Symbolgesetz ohne Wirkung.“
Viele Schrauben zu drehen…
Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) stellte im EABG zwar wichtige Verbesserungen zum Status Quo bei der Vereinfachung, der Strukturierung und Effizienz von Genehmigungsverfahren fest, gleichzeitig blieben zentrale Kritikpunkte aus der Begutachtung jedoch unverändert aufrecht. Vor allem die Ausbauziele für die Bundesländer seien weiterhin zu niedrig angesetzt. In Anbetracht der sich zuspitzenden Öl- und Gaskrise sei deutlich mehr Engagement notwendig. „Österreich hat es in der Hand sich unabhängig zu machen. Die Verbesserungen am Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz zeigen in die richtige Richtung. Doch mit den vorgesehenen 27 Terawattstunden an zusätzlichem Ausbau bis 2030 wird die Regierung dem steigenden Strombedarf in Österreich nicht gerecht!“, erklärte Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. „Sowohl im Österreichischen Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) als auch im Nationalen Energie- und Klimaplan hat sich Österreich bereits zu höheren Zielen bekannt.“
Grundsätzlich positiv bewertete der EEÖ die vorgesehene Beteiligung an Strafzahlungen bei Zielverfehlung durch säumige Bundesländer. Allerdings greife dieser Mechanismus erst deutlich zeitverzögert. „Wenn Sanktionen erst wirksam werden, nachdem die Ziele verfehlt wurden, ist die Milch bereits vergossen. Es braucht Instrumente, die rechtzeitig gegensteuern und Zielverfehlungen gar nicht erst entstehen lassen“, betonte die Geschäftsführerin. Dafür seien frühzeitig wirksame Steuerungsmöglichkeiten des Bundes erforderlich. Durch sie könnte beispielsweise vermieden werden, dass eine Säumigkeit der Bundesländer bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten eine effektive Beschleunigung konterkariert. Als klaren Fortschritt hob der EEÖ hervor, dass die Geothermie in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurde. Interessant seien auch die vorgesehenen Möglichkeiten für Gemeinden, die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten anzufordern.
Die in der Regierungsvorlage vorgesehenen Maßnahmen wie ein reduzierter Verwaltungsaufwand, vereinfachte Verfahren sowie die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen bei Projekten würden sinnvolle Schritte darstellen, hieß es seitens der IG Windkraft vor der Hintergrund rund 3.500 MW an heimischer Windkraftleistung, die sich derzeit in verschiedenen Genehmigungsphasen befinden. „Diese organisatorischen Verbesserungen gehen in die richtige Richtung. Die aktuelle Dringlichkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen wurden von der Bundesregierung erkannt. Es braucht aber weitere Schritte. Bis man hier ins Ziel gelangt, wird es noch dauern und es braucht verstärkte weitere Ambition, sonst droht der entscheidende Punkt in der Beschleunigung auszubleiben“, betonte IG Windkraft-Geschäftsführer Florian Maringer. „Der zentrale Hebel für schnellere Verfahren liegt weiterhin im UVP-Gesetz. Außerhalb von Beschleunigungsgebieten bringt die EABG-Regierungsvorlage nur kleinere Verbesserungen – und auch das nur für nicht UVP-pflichtige Projekte. Da nahezu alle Windkraftanlagen in Österreich UVP-pflichtig sind, laufen hier Beschleunigungseffekte ins Leere.“
Außerdem brauche es klare und verbindliche Rahmenbedingungen für geeignete Standorte, damit die Windkraft ihr volles Potenzial entfalten könne. Insbesondere angesichts der aktuellen energiepolitischen Unsicherheiten sei die mangelnde Ausweisung von klaren Windkraft-Zonen, wo gut geprüfte, aber dennoch zügig umsetzbare „Express-Verfahren“ möglich werden, wesentlicher Schwachpunkt der Vorlage. Um den Windkraftausbau tatsächlich erheblich zu beschleunigen, bleibe die Anhebung der Bundesländerziele Grundvoraussetzung. Auch klare Regeln zur Vollständigkeit von Unterlagen von Projektwerbern – damit diese nicht zurück an den Start geschickt werden – sowie eine Deckelung von Sachverständigenkosten und mehr Digitalisierung bei der Kundmachung würden hier helfen, die Energiewende zu beschleunigen.
Nachbesserungsbedarf ortete auch die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000. „Feste Ausbauziele für die Bundesländer und Sanktionen bei Nichterfüllung sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ausbauziele sind letztlich aber nur wirksam, wenn sie stark genug sind, um Österreichs Klimaziele zu erreichen. Wir fordern eine deutlich ambitioniertere Ausgestaltung und höhere Zielsetzungen für die Bundesländer – seit dem ersten Entwurf gab es hier kaum Verbesserungen”, erklärte Hannah Keller, Klima- und Energiesprecherin von GLOBAL 2000. „Leider geht der vorliegende Entwurf auch nicht ausreichend auf die Priorisierung von mehrfach genutzten Flächen, wie beispielsweise dem Errichten von PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen, ein. Solche und ähnliche Vorgaben der EU RED III Richtlinie sollten eigentlich mit diesem Gesetz umgesetzt werden.” Zudem stehe man dem Bau neuer Wasserkraftwerke sehr kritisch gegenüber: „Denn diese tragen nur wenig zu Österreichs Energieunabhängigkeit bei und gefährden die letzten unverbauten Flussabschnitte Österreichs. Der Ausbau von Wind und PV sollte priorisiert werden, gleichzeitig muss die Umweltverträglichkeit weiterer Wasserkraftanlagen genauestens geprüft werden. In Tirol steht noch kein einziges Windrad, während der Wasserkraftausbau schon weit vorangeschritten ist – besonders hier sind die hohen Wasserkraft-Ausbauziele für uns unverständlich. Eine umfassende Überarbeitung der Ziele ist nötig, um sicherzustellen, dass die Energiewende naturverträglich über die Bühne geht”, forderte Keller. Und ebenso, dass der Klimaschutz nicht gegen den Naturschutz ausgespielt werde: „Eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Erneuerbaren-Projekte war längst überfällig. Gleichzeitig muss die Bundesregierung sicherstellen, dass Beschleunigungsverfahren die Umweltverträglichkeit nicht unterwandern. Verantwortungsbewusste Beschleunigung passiert durch Aufstockung von Behördenkapazitäten und klare Verfahrenswege, nicht durch das Weglassen wichtiger Natur- und Umweltschutzprüfungen.”
Auch Zuspruch für den EABG-Entwurf
Für die Österreichische Energieagentur war der EABG-Regierungsentwurf ein wichtiger Schritt hin zu einer krisenfesten und unabhängigen Energieversorgung. „Die geopolitische Lage zeigt uns gerade in Echtzeit, was Abhängigkeit von fossilen Energieimporten bedeutet: steigende Energiekosten und wirtschaftliche Unsicherheit. Das EABG setzt genau dort an, wo die Lösung liegt – beim beschleunigten Ausbau heimischer erneuerbarer Energien. Jede Kilowattstunde, die wir in Österreich selbst erzeugen, macht uns unabhängiger und krisenfester“, erklärte Franz Angerer, Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur. Das EABG schaffe mit dem One-Stop-Shop-Prinzip, der gesetzlichen Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses bei Genehmigungen von erneuerbaren Energieanlagen und konkreten Erzeugungsbeitragswerten für jedes Bundesland die Voraussetzungen, um den Ausbau erneuerbarer Energien und der dazugehörigen Infrastruktur deutlich zu beschleunigen. Für zahlreiche Anlagentypen würden die Genehmigungsanforderungen reduziert – von vereinfachten Verfahren für Windkraftanlagen bis hin zur vollständigen Freistellung für bestimmte PV-Anlagen und Wärmepumpen. Begrüßenswert sei zudem, dass mit den Ausbauzielen für Geothermie auch ein wichtiger Aspekt der Wärmewende seinen Niederschlag in der Regierungsvorlage findet. „Österreich hat bei der Stromerzeugung bereits einen hohen Anteil an Erneuerbaren. Das ist eine große Stärke. Aber wir sehen auch: Die Genehmigungsverfahren halten mit dem Tempo, das die Energiewende braucht, nicht Schritt. Das EABG kann hier einen entscheidenden Unterschied machen – wenn es zügig beschlossen und umgesetzt wird“, so Angerer.
Die E-Control begrüßte die Einigung der Regierungsparteien zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzt EABG: „Das kürzlich in Kraft getretene neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz ElWG und die jetzige Vereinbarung zum EABG sind wichtige Bausteine dafür, damit der Ausbau der Erneuerbaren künftig noch besser vorangetrieben werden kann.“, so die Vorstände der E-Control, Alfons Haber und Michael Strebl. Und sie betonen in dem Zusammenhang: „Jede erzeugte Kilowattstunde Strom, die nicht von fossilen Energieträgern stammt, macht Österreich unabhängiger und verringert somit die negativen Auswirkungen globaler Krisen.“ Österreich habe sich dazu bekannt, bis 2030 den Stromverbrauch bilanziell zu 100 Prozent aus Erneuerbaren zu decken. Für viele Projekte, die noch in der Warteposition sind, sei das EABG ein wichtiger Baustein für die Realisierung. „Wir sind auf einem guten Weg, das 100-Prozent-Ziel auch zu erreichen. In den letzten Jahren ist hier schon viel passiert, aber zur finalen Umsetzung wird weiterhin jede Kilowattstunde benötigt. Mit einer starken Grundlage zu einem beschleunigten Ausbau kann man der Realisierung des Zieles ein gutes Stück näherkommen, was dringend notwendig ist. Schließlich ist die Zeit bis zum Jahr 2030 im Sinne von Investitions- und Errichtungszeiten in der Energieinfrastruktur wohl schon als sehr kurz zu bezeichnen”, so die beiden Vorstände. Um die Ziele zu erreichen, seien zudem starke und zuverlässige Netze unerlässlich. Aus Sicht der E-Control kommt daher dem Integrierten Netzinfrastrukturplan (NIP) eine große Bedeutung zu. „Die mittlerweile multiplen Energiekrisen der letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig die Netze für die Resilienz der Energieversorgung in Österreich sind. Der Ausbau der Erneuerbaren und die Errichtung von Anlagen ist der eine Faktor – der Netzanschluss und die Übertragung und Verteilung der Energie ist ein ebenso essenzieller Faktor.“
Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßte vorbehaltlich einer detaillierten Analyse grundsätzlich die seit langem angekündigte Regierungsvorlage des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) als wichtigen Schritt zur Beschleunigung der Genehmigung von Energieanlagen und somit der Energiewende. Diese gelte es jedoch umfassend und technologieoffen zu definieren. Mit der Einführung eines „One-Stop-Shop“-Prinzips und einer effizienten Strukturierung der Verfahren seien zentrale Verbesserungen für Energieprojekte zu erwarten. Schlanke und praxisnahe Verfahren seien entscheidend, um Projekte schneller umzusetzen und Investitionen zu ermöglichen. „Die geplante Verfahrenskonzentration ist ein wesentlicher Fortschritt. Eine Behörde, ein Verfahren, eine Entscheidung – das ist der richtige Ansatz, um Projekte der Energiewende endlich schneller auf den Boden zu bringen. Jahrelange Verfahren belasten den Wirtschaftsstandort ohne ökologischen Mehrwert“, betonte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. Daher gelte es, das gesamte Potenzial für straffere Abläufe und gegen die Verschleppung von Verfahren auszuschöpfen, auch im Rahmen der Interessensabwägung. So seien gerade Einschränkungen bei der Wasserkraft im Hinblick auf die Zuerkennung des überragenden öffentlichen Interesses nicht nachvollziehbar. Die IV plädierte für noch weitere Verbesserungen unter dem Primat der Verfahrensökonomie, eine rasche Beschlussfassung des EABG und eine zeitnahe Vorlage der geplanten UVP-Novelle, als zentralen Pfeiler für die Beschleunigung von Großprojekten.
Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft, sah in der Einigung der Bundesregierung zum EABG ein wichtiges Signal für mehr Tempo beim Ausbau der heimischen Energieversorgung. „Die Einigung zum EABG ist ein klares Signal: Die Bundesregierung hat erkannt, dass der Ausbau erneuerbarer heimischer Energie nicht länger durch langwierige Verfahren blockiert werden darf. Wer Versorgung sichern, Preise stabilisieren und die österreichische Energieunabhängigkeit stärken will, muss Tempo beim Ausbau von Stromerzeugung, Netzen und Speichern machen“, sagte Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie. „Entscheidend wird nun sein, dass die vorgesehenen Maßnahmen rasch in der Praxis ankommen und den Erwartungen gerecht werden. Die neuen Regelungen müssen dazu führen, dass Verfahren tatsächlich schneller werden und Projekte künftig ohne unnötige Verzögerungen realisiert werden können. Nur dann wird der Ausbau der erneuerbaren Energie in Österreich das Tempo erreichen, das wir für eine rasche Stärkung der eigenen Stromversorgung brauchen.“
Auch die Austrian Power Grid (APG) begrüßt den Ministerratsbeschluss zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG). „Nach der Begutachtung im Herbst 2025 und dem Ministerratsbeschluss rückt die dringend erforderliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren einen großen Schritt näher. Das EABG ist eine notwendige Voraussetzung, um die im Netzentwicklungsplan abgebildeten Projekte zeitgerecht umsetzen zu können. Die aktuelle geopolitische Lage zeigt einmal mehr, wie entscheidend der Netzausbau und die Integration von erneuerbaren Energien für den österreichischen Wirtschaftsstandort sind. Nur durch eine signifikante Beschleunigung der Verfahren wird es möglich sein, dass leistbare, erneuerbare Energie aus Österreich und Europa bei den Unternehmen und Haushalten ankommt. Wir können es uns nicht mehr leisten, über Projekte jahrzehntelang zu diskutieren – wie etwa beim Bau der Salzburgleitung“, sagte APG-Vorstandssprecher Gerhard Christiner. „Aus Sicht der APG ist es wesentlich, dass das EABG rasch im Nationalrat beschlossen wird, damit die notwendigen Maßnahmen möglichst bald wirksam werden. Damit das Gesetz seine vollständige Wirkung erzielen kann, sind auch begleitende Maßnahmen, wie eine gute Behördenausstattung und ein erleichterter Zugriff auf Sachverständige erforderlich. Neben dem EABG ist auch die Novellierung des UVP-G das Gebot der Stunde.“ Mio., 2023: 490 Mio. Euro) sind Wirtschaftsmotor und wesentlicher Baustein für die Erreichung der Energieziele Österreichs. Insgesamt wird APG bis 2034 rund 9 Milliarden Euro in den Netzaus- und Umbau investieren
Harsche Kritik der Opposition
Alles andere als zufrieden zeigte sich Lukas Hammer, Grüner Energiesprecher, mit dem EABG-Entwurf: „Dieser Entwurf wird weder der Dringlichkeit der Aufgabe noch den eigenen Ankündigungen der Bundesregierung gerecht. Die Flächenziele sind unverändert im Vergleich zum ersten Entwurf und vollkommen unzureichend. In dieser Form wird das Gesetz auch nicht zum notwendigen Ausbauturbo bei Erneuerbaren führen, weil sich die angebliche Verbindlichkeit als Mogelpackung entpuppt.“ In der aktuellen weltpolitischen Lage sei es naiv, darauf zu hoffen, dass alles wird wie früher. „Was wir jetzt brauchen, ist ein konsequenter Ausstiegsplan aus fossilen Energien und einen Erneuerbaren-Turbo. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz hätte die Regierung die Möglichkeit, die Weichen dafür zu stellen. Aber den großen Ankündigungen wird sie wieder einmal nicht gerecht. Kleine Fortschritte bietet das Gesetz, aber echte Reformen, Ambition und vor allem Verbindlichkeit fehlen nach wie vor“, ortete Hammer „noch ordentlichen Nachbesserungsbedarf, damit das Gesetz statt zum Turbo für die Energiewende nicht zum Bremsklotz wird.“
Diese Position bekräftigte Parteichefin Leonore Gewessler am Wochenende in der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“: Die Grünen würden dem von der Regierung vorgelegten EABG-Gesetzesentwurf in dieser Form nicht zustimmen. Zu vage seien die Verbindlichkeiten, wie sich auch an der Reaktion der Bundesländer zeige, kritisierte Gewessler im Ö1-Interview. „Ein schlechter Witz” seien die vorgesehenen Sanktionen für Bundesländer, die einen Bau von Windrädern verweigern. Es brauche verbindliche Ziele auch über das Jahr 2030 hinaus. Außerdem forderte Gewessler eine PV-Anlagenpflicht bei Flächenversiegelung, zB für Parkplätze. Bei den vorgesehenen Sanktionen für Länder, die die Ziele verfehlen, gehe es maximal um ein paar hunderttausend Euro, das werde kein Bundesland zum Bau eines Windrades bewegen. Für den Beschluss des EABG ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und somit die Zustimmung einer der beiden Oppositionsparteien erforderlich. Die Grünen würden für Verhandlungen bereitstehen, aber die Regierung müsse „noch ordentlich nachbessern“.


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