@-Insider: Neue Informationspflichten im Handel
Die Stärkung der Verbraucherrechte führt in der EU führt zu neuen Anforderungen an den Handel. Im aktuellen @-Insider informiert Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller über die sich daraus ergebenden Kennzeichnungs- und Hinweispflichten für den stationären sowie Online-Handel und ein Informationsangebot des Bundesgremiums für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel.Lesen Sie hier die gesamte Aussendung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass im Handel auf Grund der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte neue Kennzeichnungs- und Hinweispflichten vorgesehen sind, mit welchen Konsument:innen in der gesamten Europäischen Union besser über ihre Rechte aus Gewährleistung und Garantie informiert werden sollen:
- Ab 27.9.2026 sind neue Kennzeichnungs- und Hinweispflichten zur Gewährleistung und Garantie zu befolgen – sowohl im stationären, als auch im Online-Handel.
- Für alle Online-Shops ist bereits ab 19.6.2026 ein Widerrufsbutton verpflichtend anzubieten.
Wir haben hierzu für Sie folgende Info-Seite erstellt, auf welcher Sie sich über die neuen Informationspflichten informieren können: Neue Informationspflichten für Garantien und Gewährleistung im Handel – WKO
Auf unserer Seite finden Sie auch den Download-Link für die zukünftig benötigten Kennzeichnungen.
Freundliche Grüße
KommR Robert J. Pfarrwaller
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Obmann des Bundesgremiums des Elektro- und Einrichtungsfachhandels


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