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Samstag, 18. April 2026
Stärkung der Verbraucherrechte

@-Insider: Neue Informationspflichten im Handel

Hintergrund Die Branche | Dominik Schebach | 30.03.2026 | |  
Die Stärkung der Verbraucherrechte führt in der EU führt zu neuen Anforderungen an den Handel. Im aktuellen @-Insider informiert Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller über die sich daraus ergebenden Kennzeichnungs- und Hinweispflichten für den stationären sowie Online-Handel und ein Informationsangebot des Bundesgremiums für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel.

Lesen Sie hier die gesamte Aussendung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass im Handel auf Grund der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte neue Kennzeichnungs- und Hinweispflichten vorgesehen sind, mit welchen Konsument:innen in der gesamten Europäischen Union besser über ihre Rechte aus Gewährleistung und Garantie informiert werden sollen:

  • Ab 27.9.2026 sind neue Kennzeichnungs- und Hinweispflichten zur Gewährleistung und Garantie zu befolgen – sowohl im stationären, als auch im Online-Handel.
  • Für alle Online-Shops ist bereits ab 19.6.2026 ein Widerrufsbutton verpflichtend anzubieten.

Wir haben hierzu für Sie folgende Info-Seite erstellt, auf welcher Sie sich über die neuen Informationspflichten informieren können: Neue Informationspflichten für Garantien und Gewährleistung im Handel – WKO

Auf unserer Seite finden Sie auch den Download-Link für die zukünftig benötigten Kennzeichnungen.

Freundliche Grüße

KommR Robert J. Pfarrwaller

————————————

Obmann des Bundesgremiums des Elektro- und Einrichtungsfachhandels

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