PV-Ausbau: VfGH kippt lokales Verbot wegen Sichtbarkeit
Für ihr Recht, Strom auf dem eigenen Dach zu erzeugen, ging eine St. Pöltnerin bis vor das Höchstgericht – und bekam dort Recht. (© TR/www.pixelio.de)
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes könnte Folgen für die PV-Branche in ganz Österreich haben. Nachdem die Stadt St. Pölten einer Hauseigentümerin die Errichtung einer PV-Anlage untersagt hatte, ging diese bis vors Höchstgericht. Dort wurde die Bestimmung der Stadt schließlich aufgehoben.Weil ihre PV-Anlage von der Straße aus sichtbar gewesen wäre, durfte eine Hauseigentümerin in St. Pölten keinen Strom am eigenen Dach erzeugen. Erst der Gang zum Verfassungsgerichtshof brachte die Wende. Nach Ansicht des VfGH fehlt für ein pauschales Verbot von PV-Anlagen die gesetzliche Grundlage.
„Ich wollte einfach Strom am eigenen Dach erzeugen. Dass ich dafür bis zum Verfassungsgerichtshof gehen musste, zeigt, wie absurd die Situation war“, sagt die Betroffene.

Der Fall zeigt einen Grundkonflikt: Während Energiepreise steigen und der Ausbau erneuerbarer Energie politisch gewollt ist, verhindern lokale und regionale Vorschriften oft genau diesen Schritt. Das Verfahren wurde von Rechtsanwältin Michaela Krömer geführt und von der Klimarechtsorganisation CLAW strategisch begleitet. Seitens CLAW feiert man das Urteil als eine wegweisende Entscheidung, welche ähnliche Regelungen in anderen Gemeinden zu Fall bringen könnte.


Kommentare